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Bei der Entfaltung der WirKraft geht es um intelligente Kooperationen (SmartCoop).Unsere Wir-Kraft-Experten kommen aus unterschiedlichen Berater-Berufen, Hochschulen und Verbänden. Im Bereich Genossenschaften kooperiert der Bundeverband MMW mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband und dem CoopGo Bund Freier Genossenschaften
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Koordination: Gerd K. Schaumann

15.02.13

Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften im Dialog


Fachkonferenz in Berlin soll sinnvolle Kooperationswege mit Vorteilen für beide Seiten aufzeigen.

Dass das Bausparwesen in Deutschland in Sachen Zukunftsfähigkeit einige Anstrengungen unternimmt, dürfte den Experten kaum verborgen geblieben sein. Eines der brennenden Themen ist, dass offensichtlich die Nachfrage nach Bauspardarlehen auf einem niedrigen Niveau von etwa 20% pendelt und nicht erkennbar ist, wie dies wirksam zu verändern wäre.
Zugleich haben Wohnungsbaugenossenschaften mit Eigentumsorientierung inzwischen interessante Modelle entwickelt und erfolgreich erprobt. Grund genug, sich auf angemessenem Niveau und unterstützt durch attraktive Expertenkonzepte auszutauschen. Das Prinzip heißt „WIN-WIN“ und „Intelligente Kooperation“ (Smart Coop).

Als Anfang 2012 im VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft (MMW) e.V. die Expertengruppe SmartCoop-Wohn-Eigentum berufen wurde, um für (eigentumsorientierte) Wohnungsbaugenossenschaften moderne und zukunftsfähige Wohn-Eigentums-Konzepte zu entwickeln sowie Konzepte für Wohnrenten zu entwickeln, hielten die Experten dies zunächst für eine „ganz normale Aufgabenstellung“. Bei der Suche nach potenziellen und strategischen Partnern für die Umsetzung solcher Konzeptionen – so Gerd K. Schaumann vom MMW-Vorstand – kam man naheliegend auch auf das Bausparkassenwesen. Um für solide Gespräche auf Ebene des Bundesverbandes der Privaten Bausparkassen vorbereitet zu sein, wurde eine spezielle Fachgruppe gebildet, deren Auftrag es war, spezielle Kooperationsfelder aus Sicht der Bausparkassen zu identifizieren und in das Gesamtkonzept einfließen zu lassen. Dazu wurden auch Gespräche mit zahlreichen Repräsentanten von Bausparkassen geführt, insbesondere mit Maklern, weil diese dem Bausparkunden am engsten verbunden sind.

Ziel war stets herauszufinden, mit welcher Motivation Menschen Bausparverträge abschließen, weil die staatliche Wohnungsbauförderung seit 2009 eng mit notwendigen wohnwirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sein muss. Überraschend war, dass einerseits ein großer Teil der Bausparkunden zwar auf die Wohnungsbauprämie fixiert ist, andererseits jedoch nur wenig konkrete Ideen hat, wohnwirtschaftliche Projekte zu realisieren. Und wo es Umsetzungsideen gab, waren die Chancen, eine größere Gesamtfinanzierung herzustellen recht gering. In den meisten Fällen könnte die Verwirklichung der Idee an der konkreten sozialen Situation dieser Bauspargruppen scheitern.

Die ersten Ergebnisse der Studien waren recht verblüffend, zumal nicht zu erkennen ist, dass die Bausparkassen daraus bereits wirksame Schlüsse gezogen hätten, zumindest sind zunächst keine erkennbar. Dabei wurde die Frage, was in solchen Fällen mit der Wohnungsbauprämie geschieht, zunächst nur gestreift.

Inzwischen wurden mehrere Fachgutachten an renommierte Rechtsanwaltskanzleien und ausgewiesene Wissenschaftler bzw. Wohnwirtschafts-Experten vergeben, um die angestrebten Kooperations-Gespräche auf Ebenen der Geschäftsleitungen von Bausparkassen zu befördern.

Hierzu gehört u.a. die derzeit recht restriktive Handhabung bei der Übertragung von Bausparverträgen. Derzeit ist im § 14 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) eine Übertragungszustimmung lediglich in den Grenzen des  § 15 Abgabenordnung (Angehörige) vorgesehen.

Frank-Peter Evertz, Vorstand der DEUS Deutsche Societät eG, berichtete, dass bei den hierzu durchgeführten Recherchen kaum Bausparkunden aus den unteren Einkommengruppen ermittelt werden konnten, die ihren Bausparvertrag auf eine Person der Gruppe  „Angehörige“ (§ 15 AO) übertragen könnte. Bei einer restriktiven Begrenzung der Übertragung auf „Angehörige“, dürfte sich ein durchaus gravierendes Problem für solche Kunden geben: Diese können ihren Anspruch auf das Bauspardarlehn nur realisieren, wenn sie selbst bauwirtschaftlich aktiv werden. Wenn nicht, läuft das Konzept der politisch beabsichtigten Wohneigentumsbildung offensichtlich ins Leere. Es drängt sich die Frage auf, ob die geringe Inanspruchnahme der Darlehnsquote der Bausparkassen nicht hierin – zumindest zu einem Teil – seine Ursache haben könnte. Ergänzend drängt sich ein zusätzliches Thema auf. Die meisten Kunden dieser Einkommensgruppe setzen außerdem auf den Zufluss der Wohnungsbauprämie. Diese ist aber seit 2009 eben an diese wohnwirtschaftliche Verwendung geknüpft. Droht in Zukunft gerade solchen Menschen, für die die Wohnungsbauprämie geschaffen wurde, die nachträgliche Rückzahlung? Das wäre rechtlich und politisch ein nicht ganz unproblematischer Zustand, verbunden mit einem Imageverlust für das renommierte Bausparkassenwesen in Deutschland.

Eines der Gutachten von MMW soll deshalb klären, ob es gänzlich ins Benehmen der Bausparkasse gelegt werden kann, einer Übertragung eines Bausparvertrages die Zustimmung zu versagen, wenn dieser Kunde keinen Angehörigen findet, auf den er seinen Vertrag übertragen kann und ihm daraus offensichtlich ein Schaden entsteht.

Es scheint gute Gründe dafür zu geben, dass sich Bausparkassen und (eigentumsorientierte) Wohnungsbaugenossenschaften zum Dialog treffen, denn es geht um mehr als deren eigene Interessen. Es geht auch um Glaubwürdigkeit, Vertrauen und soziale Verantwortung.

Erfreulich gut, so Gerd K. Schaumann, laufen die Voranmeldungen zur Fachkonferenz aus der Gruppe der Bausparkassen, auch wenn dies zunächst hauptsächlich Makler und Vertriebler sind. „Seit uns klar ist, dass auch die Bausparkassen – mehr als bisher – eigene Interessen mittels intelligenter Kooperationswege (SmartCoop) mit (eigentumsorientierten) Wohnungsbaugenossenschaften realisieren können, gehen wir davon aus, dass die Fachkonferenz zu einem echten „WIN-WIN-Dialog“ auch auf den Führungsebenen von Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften wird.

Ziel dieses Dialoges und damit der Fachkonferenz ist zugleich, die wohnungswirtschaftliche Gesamtsituation in Deutschland weiter zu verbessern. Damit einher gehen soll deshalb auch, den Weg zu einer – von allen Parteien gewollten – (Wohn-) Zusatzrente im Alter zügig weiterzuentwickeln. Dazu macht es Sinn,  zu zeigen, welche Kräfte Partnerschaft – verbunden mit „Intelligenter Kooperation“ (Smart Coop) – zu mobilisieren vermag. 

29.01.13

INVESTOREN interessieren sich zunehmend für GENOSSENSCHAFTEN


Wertewandel und Trend zur Kooperation forciert neue Kooperationsmodelle

 

Was vor einigen Jahren noch undenkbar schien, entwickelt sich zunehmend zur Normalität: Auch größere Investoren entdecken Genossenschaften für attraktive Investments. Das VerbändeNetzwerk MMW hatte deshalb zur Konferenz „SmartCoop -  Nachhaltig kooperativ investieren“ eingeladen. Es wurde mehr als nur ein Erfahrungsaustausch und Kennenlernen zwischen den Managern von Kooperations-Unternehmen und Managern von Investment-Kapital. Macht Sinn – lautete die signifikante Botschaft beider Gruppen, Fortsetzung fest verabredet.

 

Die Konferenz in Halle „sprengte“ alle Erwartungen, von allen Seiten! Hatte man im VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft e.V. eher mit einem allmählichen Gewöhnungsprozess gerechnet, durch den beide - sich bisher eher fremd gegenüber stehende – Gruppen gehen würden, entwickelte sich die Arbeitsatmosphäre komplett anders. Skepsis wich sehr schnell Neugier, spätestens als die Vertreter beider Seiten ihre Möglichkeiten und Interessen in kurzen Statements dargelegt hatten.

 

Die wichtigsten Punkte für die Gruppen der Investoren waren insbesondere die folgenden Faktoren:

 

a.    SICHERHEIT des Investments

b.    STABILITÄT des Unternehmens

c.    RENDITE des Investments

 

SICHERHEIT des Investments

 

Von Seiten der Genossenschaften wurde zunächst verwiesen, dass diese Unternehmensform zu einer der stabilsten Rechtsformen in Deutschland gehört. Mit 0,1% sind Genossenschaft sozusagen die mit weitem Abstand insolvenz-sicherste Unternehmensform. Das hängt nicht zuletzt – so ein Vertreter des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes pvdp e.V. - auch damit zusammen, dass Genossenschaften (eG) eine Pflichtmitgliedschaft in einem gesetzlichen Prüfungsverband nachweisen müssen, der regelmäßig und gesetzlich verpflichtend – je nach Größe der eG – jährlich oder zweijährig jede eG prüft. Diese Prüfung verbindet die Prüfung des wirtschaftlichen Handelns der eG mit laufender Beratung des Unternehmens. Daraus entsteht sozusagen eine Besonderheit bei einer eG, die „Betreuungs-Prüfung“. Dass Sicherheit von Kooperationen und Genossenschaften am Markt für immer bedeutender eingestuft wird, zeigt das zunehmende Interesse breiter Schichten der Bevölkerung an dieser Unternehmensform.

 

STABILITÄT des Unternehmens

 

Die Skepsis, die Investoren gegenüber einer Genossenschaft hegen – so ein Vertreter einer größeren Fondsgruppe – basiert vor allem darauf, dass Mehrheiten sich nach „Köpfen“ und nicht nach Höhe des beteiligten Kapitals bilden, was zu „unkalkulierbaren“ Mehrheiten führen könne. Außerdem seien Aufsichtsräte jederzeit in der Lage Vorstände (einstweilig) abzulösen.

Frank-Peter Evertz, Vorstand der VARITAS GenoServices eG, der seit Jahren Genossenschaften aufbaut und berät, äußerte Verständnis für diese Haltung und erläuterte: „Wir haben bei MMW gerade diese Meinung sehr ernst genommen, weil sie in der Tat zu Irritationen führen kann, vor allem bei größeren Investoren, die bisher mit Aktiengesellschaften oder GmbH zusammengearbeitet haben. Zunächst – so Evertz – zeigen uns Erfahrungen, dass dies eher Theorie ist, denn ein erfolgreiches Management wird nicht abgelöst, zumal nicht von Teilhabern, die am Erfolg partizipieren. Dennoch sind durch individuell zu gestaltende Satzungsanpassung und Geschäftsordnungen Vorkehrungen zu treffen, dass Irritationen der befürchteten Art Wirklichkeit werden können. Dazu kann z.B. dienen, sog. ordentliche Mitgliedschaften und investierende Mitgliedschaften entsprechend der Geschäftspolitik zu definieren und einzuwerben. Investierende Mitglieder können weder mehr als ¼ der Mitglieder des Aufsichtsrates stellen, noch können diese auf Generalversammlungen Mehrheiten gegen die ordentlichen Mitglieder organisieren. Hiermit wird unternehmerische Kontinuität gewährleistet und zugleich sichergestellt, dass das Management in Funktion bleibt, solange das Unternehmen auf der Erfolgsspur bleibt.“.

 

Lothar Kühne (MMW-Vorstand) verwies auf eine weitere wichtige Regelung für die Stabilität einer eG, die Möglichkeit, ein Mindestkapital zu definieren und in der Satzung festzuschreiben. „Damit – so Kühne – wird gesichert verhindert, dass dem Unternehmen überraschend Eigenkapital entzogen werden kann. Man könnte z.B. definieren, dass ein solches Mindestkapital 90 % der gezeichneten Geschäftsanteile ausmachen soll. Entstünde eine Situation, dass ein atypischer EK-Entzug droht, würde diese Grenze maximal einen EK-Verlust von 10% zulassen. Durch Ausnahmenregelungen, für deren Wirksamkeit z.B. Vorstand und Aufsichtsrat satzungsmäßig zuständig gemacht werden können, wären Ausnahmen möglich, sofern dadurch die unternehmerische Stabilität nicht gefährdet wird.“

 

RENDITE des Investments

 

In seinem Beitrag stellte Gerd K. Schaumann (MMW-Vorstand) zunächst fest, dass nicht jede Genossenschaft für größere Anleger von Interesse sein kann. Dies hängt entscheidend von dem gewählten Förderzweck der eG ab. Umgekehrt  gibt es durchaus auch Genossenschaften die keine größeren Anleger aufnehmen würden, weil ihre Geschäftspolitik nicht auf den Ausweis der von dort geforderten höheren Renditen ausgelegt ist. Solche Unternehmen präferieren vielleicht eher Anleger und Märkte mit anderen Wertvorstellungen.

Andererseits – so Schaumann weiter - „haben Genossenschaften, sofern diese es wollen, einen hohen Grad von Flexibilität auch berechenbar hohe Renditen ausweisen zu können und dies satzungsmäßig und geschäftspolitisch auch so einzurichten. Zu den wichtigsten Gestaltungsarten, um Renditen wirksam werden zu lassen, zählen  u.a. die genossenschaftliche Rückvergütung, die Mindestverzinsung des gezeichneten Kapitals, partiarische Darlehen, sowie die steuerlichen Vorteile für unternehmerische Beteiligungen an Genossenschaften.

 

Neben den Märkten, wie denen der Erneuerbaren Energien, dem Gesundheitssektor, gehobenen Segmenten des Wohnungsbaus oder dem Vorsorgebereich, gibt es auch Spezialmärkte (auch international) in denen Genossenschaften inzwischen nachhaltig gute, und für größere Investoren attraktive Renditen erwirtschaften“.    

 

Der Vorstand von MMW sieht angesichts der Zinsentwicklungen am Markt der Lebensversicherungen auch durchaus gute Chancen für die Entwicklung von kooperativ aufgestellten Unternehmen, die in Wettbewerb zu Produkten dieser Branche treten werden.

 

Abschließend wurde noch über MMW-Maßnahmen berichtet, die dem Entscheidungsinteresse von größeren Investoren entgegenkommen werden. Hierzu zählt z.B. das SmartCoop Gütesiegel und SmartCoop-Watch. Während ein Gütesiegel-Zertifikat zur Zukunftsfähigkeit und Renditefähigkeit Aussagen trifft, handelt es sich bei SmartCoop-Watch um ein besonderes Überwachungssystem, das gezielt großvolumige Investments (z.Z. ab 1,0 Mio. EUR) durch externe Spezialisten begleiten kann.

 

Um den Kontakt zu größeren Investoren zu verstetigen und zu professionalisieren, hat MMW dies inzwischen als zusätzlichen Dienstleistungsbereich für seine Mitgliedsunternehmen ausgebaut. Hierzu gehört u.a. der Kontakt zu einem sich stetig erweiternden „Coop-Investoren-Pool“, die Aufbereitung von Projektunterlagen für nachfragende Unternehmen sowie die Durchführung von Gesprächen zur Geschäftsanbahnung. Zeiterspranis und Förderung der Entscheidungsorientierung sind die wichtigsten Aufgaben, von denen beide Seiten profitieren sollen, die Anbieter und Nachfrager von Kapital, sowohl in Form von Eigen-, wie auch Fremdkapital.  

30.11.12

Der Förderzweck - Ein wichtiges Element von Genossenschaften

Es wurden viele wichtige und richtige Entwicklungen im UN-Jahr der Genoosenschaften eingeleitet - vor allem wurden viel Konferenzen durchgeführt und viel Erklärungen erstellt.

Das haben wir im MMW VerbändeNetzwerk auch so gehalten, denn dies ist notwendig, um Genossenschaften in Wirtschaft und Gesellschaft noch intensiver zu verankern. Denn der kooperative Wirtschaftssektor entwickelt sich immer mehr zu einer echten Option zum Traditionenllen

Aber es bedurfte auch mehr als "Wort und Bild". Es bedurfte der kooperativen und praxisnahen Unterstützung, die auf das wirkt, was der KERN einer jeden Genossenschaft ist und worin sich sich von anderen Rechtsformen unterscheidet: Die Stärkung des FÖRDERZWECKS. Dieses zentrale Element kooperativen Handelns stetig und dauerhaft optimieren zu helfen, ist Auftrag und Anliegen von GenoTrust.

Gemäß dem Grundprinzip des VerbändeNetzwerkes, KOOPERATION nicht nur zu empfehlen, sondern selbst intensiv zu pflegen, lag es nahe, dies in Form einer Genossenschaft zu tun. Im wohlverstandenen Sinne des Wortes könnte man tatsächlich von einer "Patronatsgenossenschaft" sprechen.

Dieser "Patron" konzentriert sich jedoch ganz auf das, was einen "modernen Patron" auszeichnet: Er macht Angebote, greift Anliegen aus Mitgliedsgenossenschaften auf, leistet professionelle Unterstützung.

Das ZIEL ist stets der gleiche:

Genossenschaften bei der Optimierung ihres Förderzweckes nachhaltig zu unterstützen!

Der Grundgedanke, ist leicht nachvollziehbar, sozusagen das Ur-Prinzip kooperativen Denkens: Was einer Genossenschaft weniger gut gelingen kann, gelingt vielen Genossenschaften ungleich besser.

Nicht nur die Konditionen sind kooperativ besser einzuverhandeln, auch die Formen und Methoden, dies zu bewerkstelligen sind professioneller, wenn sich jemand darauf spezialisieren kann bzw. Spezialisten vertrauensvoll vertraglich einbindet.

Aber wichtiger als guter Zins und nachhaltige Anlagen sind meist die SICHERHEIT. Dafür haben wir besonders Sorge getragen, dazu wurden besondere Rahmenvereinbarungen geschlossen und haben die Gremien von MMW weitgehende Einflussmöglichkeiten.

GenoTrust heißt "Vertrauen in und mit Genossenschaft". Der Name ist sozusagen bei uns Programm.

Wer den Förderzweck einer Genossenschaft dauerhaft zu optimieren verspricht, muss selbst höchste Standards in Sachen Absicherung und Sicherheit erfüllen.

Wir sind sicher, dass uns dies bestens gelungen ist!

12.11.12

Zeit für das Berudsbild: GENOSSENSCHAFTS-BERATER


Nicht jede Beteiligung an einer Genossenschaft ist eine Finanzanlage
Die Diskussion um den § 34f GeWO schafft eine Menge Verwirrung

 
Wer sich an einer Genossenschaft beteiligt kann durchaus andere Absichten haben als „nur“ Vermögen anzulegen. Mit zunehmendem Herannahen des Zeitpunktes zum Inkrafttreten des neuen Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts werden die Diskussionen und Meinungen immer verwirrender. Dabei gerät völlig außer Acht, dass sich auch Menschen aus ganz anderen Beweggründen an einer

Genossenschaft beteiligen möchten als dort einfach „nur“ Kapital anzulegen. ..

 

Eingedenk dieser Entwicklung sahen sich das VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft e.V. (MMW) und die in ihm verbunden unabhängigen Genossenschafts- und Genossenschaftlichen Prüfungsverbände veranlasst, unlängst die Fachgruppe „Förderung der Teilhabe am kooperativen Wirtschaftsleben“ zu gründen. Dessen Ergebnisse wurden inzwischen im Rahmen einer Fachkonferenz in Leipzig mit Juristen, Wissenschaftlern und zahlreichen Vorständen und Aufsichtsräten unterschiedlichster Genossenschaftsformen ausgewertet.

 

Am Ende der Veranstaltung wurde die Deklaration „KOOPERATION sucht der MENSCH – Genossenschaft  Macht deshalb SINN für Alle“ verabschiedet. Der Tenor dieser Deklaration lehnt sich bewusst an den Aufruf der UN zum Jahr der Genossenschaften – 2012 an („Genossenschaften – Ein Gewinn für Alle“.

 

In dem Teil, der Deklaration, die dazu „ermuntert“, das noch mehr Menschen als bisher den Schritt wagen, sich bewusst für einen kooperativen Wirtschaftssektor als „echte Alternative“ zu einem eher auf Konkurrenz aufgebauten Wirtschaftssektor zu entscheiden, heißt es u.a.:

 

·         Die Beteiligung an einer Genossenschaft auf „Vermögens- oder Finanzanlage“ zu reduzieren, widerspricht dem Kerngedanken des Genossenschaftswesens,   mittels eines gemeinschaftlichem Geschäftsbetriebes einen gemeinschaftlich festgelegten Förderzweck zu realisieren.

 

·         Ein solcher Förderzweck kann unterschiedlichster Natur sein und obliegt der jederzeitigen Gestaltung und Beeinflussung durch die Mitgliedschaft. Diese Souveränität der Mitglieder kann nicht eingeschränkt werden. Schon deshalb würde jede Festlegung auf eine Finanzanlage entweder zu einer Einschränkung der Souveränität der Genossenschaft führen oder aber die gesetzlich geforderten Beratungsprotokolle (der Vermittler) würden obsolet.

 

·         Das aktive Einwerben von Teilhaberschaft an einer Genossenschaft kann nicht grundsätzlich auf den Voraussetzungen der Gewerbeordnung (§ 34f) aufgebaut werden, ohne die originären  Motive der Beteiligung – differenziert von Mitglied zu Mitglied - zu berücksichtigen.

 

Die Mitglieder der Fachgruppe gaben außerdem zu bedenken, dass die jetzigen Regelungen zu erheblichen Verunsicherungen bei Vorständen und Aufsichtsräten von Genossenschaften führen können, die aktiv – auch unter Einbeziehung Dritter -Mitglieder ansprechen, z.B. um ihnen die Vorteile eines gemeinschaftlichen Einkaufs oder Eigentumerwerbs (Haus, Wohnung) nahezubringen.

 

Wenn der Gesetzgeber von „Finanzvermittlung“ spricht, die zu regeln sei, dann muss er – so die einstimmige Haltung der Juristen - muss er auch bei dem bleiben, was er meint, nämlich „Finanzvermittlung“ zu regeln. Aber eben auch nur das, nicht etwa auch zugleich alle anderen Förderzwecke die Genossenschaften nachweislich haben können und schon immer haben. Wer Genossenschaftsteilhabe berufsmäßig „einwirbt“ betreibt keineswegs automatisch „Finanzvermittlung“. Hier kommt es entscheidend auf das Motiv der Genossenschaft an (Förderzweck), nämlich, was wirklich gewollt wird, z.B. Geld anzulegen oder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs etwas zum Vorteil (Förderzweck) der Mitglieder zu bewegen. Dies sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die auch unterschiedlich zu betrachten sind.

 

Die Fixierung darauf, dass jede Form der Vermittlung von Mitgliedschaft in einer Genossenschaft als „Finanzanlage“ gesehen zu werden droht, ergibt sich auch aus dem sog Sachkundenachweis für Personen, die gewerbsmäßig Genossenschaftsmitgliedschaften vermitteln. Dort wird Sachkunde komplett auf „Finanzvermittlungs-Sachkunde“ reduziert (Verordnung zur Einführung einer FinanzvermittlungsVO, § 1).  Noch deutlicher wird das bei den „Gleichstellungen anderer Berufsqualifikationen“ (§ 4). Stets geht es ausschließlich um den Nachweis von Qualifikationen aus dem Finanzdienstleistungsbereich.

 

Bliebe die Form des jetzigen Gesetzes bestehen, würde das zu der „merkwürdigen“ Situation führen, dass  z.B. ein langjähriger Mitarbeiter eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes mit profunden Kenntnissen im Genossenschaftswesen, keine Akzeptanz finden würde  und ein Mensch, der sich für die Vorteile gemeinschaftlichen Wirtschaftens (auch in sozialen und kulturellen Bereichen) interessiert, stets nur von einem Spezialisten für  „Finanzprodukte“ anzusprechen wäre. Ein solches Bild kann ein ernstzunehmender Gesetzgeber kaum wirklich gewollt haben.

 

Die Präambel der Deklaration „KOOPERATION sucht der MENSCH – Genossenschaft macht deshalb SINN für ALLE“, so  Gerd K. Schaumann (Vorstand bei MMW) macht deutlich, was eben anders ist. Es geht bei Genossenschaften längst um mehr als „nur“ die Form oder die Struktur, es geht um Substanz, vielleicht sogar um eine Substanz,  die  eine neue Form zukunftsfähigen Wirtschaftens andeutet.

 

Dazu heiß es in der Deklaration z.B.:

 

„KOOPPERATION und GENOSSENSCHAFT sind keineswegs lediglich  eine beliebige oder nur andere Wirtschafts- oder Handlungsstruktur. Es wird zugleich ein neues WERTEVERSTÄNDNIS damit verbunden. Dies  sind  u.a. die WERTE des Miteinanders statt Gegeneinanders, die  WERTE von VERTRAUEN statt Angst, die WERTE von SELBSTVERANTWORTUNG statt Fremdverantwortung und die WERTE von TRANSPARENZ statt Anonymität.  

 

Folgerichtig der Appell an den Gesetzgeber, Klarheit durch Differenzierung bei dem Einwerben von Mitgliedschaften für Genossenschaften zu schaffen.

 

Natürlich – so Gerd K. Schaumann weiter – wenn Genossenschaften originär lediglich Finanzanlagen anbieten, sind diese auch so zu behandeln und dem neuen Recht des § 34f GeWO zu unterwerfen. Dem könnten wir wohl zustimmen, obwohl auch hier die internen Kontrollinstrumente einer Genossenschaft nicht mit AG oder GmbH & Co KG in einen Topf zu werfen sind.

 

Wo jedoch der Förderzweck der Genossenschaft nicht in Richtung „Finanzanlagen“ geht, sollte der Sachkundenachweis für „Finanzanlagen“ mangels Sinnhaftigkeit aufgehoben oder zumindest korrigiert werden. Sachkunde durchaus, aber dann in den Fragen, für die Sachkunde Sinn macht, z.B. für das Genossenschaftswesen. Warum also nicht so etwas wie das Berufsbild eines „Genossenschafts-und Kooperations-Beraters“ einführen?

 

Sofern man das Gesetz nicht zu ändern bereit sei, so der Vorschlag von MMW, könne man die Prüfungsverbände der Genossenschaften einbeziehen, die testieren können, ob eine Genossenschaft „Finanzprodukte“ verkauft oder nicht.

 

  

10.10.12

MENSCHEN mögen VISIONEN ...



Die Partnerschaft von Stiftung - Genossenschaft – Verein als Motor von Energiewende und kommunaler Entwicklung.
 
Am Anfang steht die MISSION, dann folgt die VISION und der folgen die ZIELE. So beginnen meist die Projekte von „Fundraisern“ und Marketingstrategen. Was im Stiftungs-Marketing längst zum gängigen „Werkzeugkasten“ gehört, scheint im Genossenschaftsbereich noch in den „Kinderschuhen“ zu stecken. Dort gibt es zwar Ziele, nüchtern, rational und plausibel. Aber gibt es auch so etwas wie eine VISION oder gar eine MISSION. Mag sein, dass Solches indirekt Eingang in Businessplänen oder strategischen Planungen von Genos findet. Aber es scheint einfach nicht in die Öffentlichkeit zu dringen. Aber genau das wäre erforderlich, um so etwas wie eine längerfristige Strategische Partnerschaft, sozusagen eine „Kooperative Allianz“ zwischen unterschiedlichen Rechtsformen (Stiftung-Genossenschaft-Verein) zu gestalten. Schließlich eint sie etwas Essenzielles: Sinnvolles gemeinschaftlich zu gestalten …
 
 
Die VISION hatte das VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft (MMW) grob umrissen: Die Vorteile von KOOPERATION für viele Menschen praxisnah erfahrbar zu machen und ein Gespür für Werte wie Vertrauen, TeamGeist, Transparenz und Selbstverantwortung, zu bekommen.
 
Dem Vorschlag der beteiligten Marketingexperten folgend, wählte man dazu die Bereiche Region/Gemeinde/Wohnortnähe aus, weil dort die Wirkungen einer Veränderung für die betroffenen Menschen „hautnah“ und zügig nachvollziehbar und zu spüren sind.
 
Zu Recht drängten die Fachleute auf die Entwicklung dessen, was gemeinhin als „Mission“ bezeichnet und einer Vision voranzustellen wäre. GENOSSENSCHAFT und Mission, das war für die Mitglieder des VerbändeNetzwerkes zunächst doch etwas gewöhnungsbedürftig, beinhaltete solches zugleich viel Selbstbewusstsein, was bisher nicht zu den Stärken des Genossenschaftswesens gehörte. Weil aber die Marketingstrategen drauf bestanden, wurde das anfängliche Zögern überwunden.
 
Die bekannten Leifragen, um von einer Mission zu sprechen, lauteten:    1. Warum tun wir, was wir tun? – 2. Welches sind unsere leitenden Werte?
 
Zum Hearing „MENSCHEN Machen ZUKUNFT selbst“ waren in Berlin Vertreter der Kommunalpolitik, Initiatoren, Vorstände und Entwickler von Energiestiftungen und Energiegenossenschaften, Vertreter von Hochschulen, etc. sowie diverse Fachberater (Rechtsanwälte, Steuerberater …) eingeladen, um zu Grundlagen für eine Kooperations-Partnerschaft von Menschen im kommunalen Bereich, geeignete Vorschläge zu entwickeln. Dabei konzentrierte man sich – zunächst - auf die „geborenen“ Kooperationsformen für Menschen vor Ort: Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.
 
Trotz durchaus unterschiedlicher Aufgabenfelder, war unschwer in fast allen Beiträgen des Hearings zu erkennen, dass alle drei Formen der Gedanke eint, „in Gemeinschaft wirkungsvoller Sinnvolles bewegen zu können“.  Die Teilnehmer verständigten  sich vor allem auf die konsensfähigen Schwerpunkte: Lebens- und Wohnqualität, Energie und Umwelt sowie Bildung und Beruf.
 
Der dazu präferierte „Missions-Gedanke“: WIR müssen, WIR wollen und WIR können gemeinschaftlich fast alles selbst beeinflussen und gestalten!
 
Die dazu passenden „visionären Bilder“ wurden von den Teilnehmern fast zwangsläufig entwickelt. Erstaunlich, wie klar aber auch wie emotional bewegt,  viele Teilnehmer sich so äußersten, als sei das Gewollte bereits erfolgreich vollendet.
 
Wie nicht anders zu erwarten, erfahren solche Gemeinschafts-Initiativen meist so etwas wie einen „Realisations-Bruch“. Ein Soziologe mahnte deshalb zu Recht an, dass das Gemeinschaftsgefühl leerlaufe, wenn sich keine plausible Finanzierungs-Perspektive andeute. Diese müsse nicht tatsächlich bereits vorhanden sein, aber es müsse eine nachvollziehbare Umsetzungsfinanzierung mit guten Chancen auf Verwirklichung erkennbar sein.
 
Im letzten Teil der Veranstaltung konzentrierte man sich deshalb besonders auf solche Finanzierungs-Modelle. Einleitend stellte Gerd K. Schaumann (MMW-Vorstand) das Modell SMART-COOP (Intelligente Kooperation) vor und erläuterte deren wesentlichen Motive. „Wir wollen KOOPERATION zu einer echten OPTION zum (vorherrschenden) konkurrierenden Denken in Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln.
 
Der von Prof. Kreibisch (Weltzukunftsrat) ausgemachte Trend zur Kooperation, wird als dynamisch und langfristig beurteilt. Smart-Coop baut auf diesem Trend auf. Aber MMW spricht bewusst von einer Option und nicht von einem Ersatz, weil man Kooperation nicht „verordnen“ kann. Kooperation muss vom Menschen ausgehen, und von diesen bewusst nachvollzogen und gewollt werden. Das Zauberwort heißt „VERTRAUEN“, sozusagen als Fundament allen Kooperierens. Um solches Vertrauen abzurunden, müssen zwangsläufig auch überzeugende Finanzierungswege angeboten werden.
 
Dazu stellte Frank-Peter Evertz vom Vorstand der GenoTrust eG die Konzepte „StiftenPlus“ und „CoopKom“ vor (eine Gemeinschaftsarbeit von MMW und GenoTrust), in denen - mittels Kooperation von Stiftung und Genossenschaft - entsprechende finanzielle Lösungswege vorgestellt wurden. Evertz verwies auch auf den besonderen Aspekt der Integration von „Groß-Stiftern“ hin. In vielen Fällen habe sich deren Mitwirkungsbereitschaft – vor allem in Kommunen - recht förderlich erwiesen, sofern es gelingt, deren Individual-Situation in adäquater Form zu integrieren. Gelingt dies nicht, könnte das für eine positive Stiftungsentwicklung auch durchaus zum Handicap werden.
 
Der Teilbereich VEREIN kam im Kooperations-Hearing zweifellos zu kurz. Dem Vorschlag von Lothar Kühne (Vorstand MMW) folgend, soll dieser Aspekt im Folge-Hearing („Top in Coop“) vorrangig behandelt werden, das Anfang 2013 in Kassel stattfinden soll. Dort soll auch geklärt werden, ob und wohin die „Kooperations-Familie“ erweitert werden kann, z.B. um den Aspekt „Bürger-Initiativen“. Außerdem soll eine Studie in Auftrag gegeben werden („Zukunft Kooperation“), die theoretische Voraussetzungen und praktische Verläufe für erfolgreiche Kooperations-Projekte untersuchen und dokumentieren soll.
 
Viele reden von Kooperation, wählen diese und wollen Gutes. Prof. Bauer spricht von einem „kooperativen Gen“, was jedem Menschen sozusagen innewohnt. Die Natur nutzt Kooperation und arbeitet damit erfolgreich und hocheffizient. Es ist jetzt an der Zeit, eine fundierte Theorie zu präsentieren, um den Menschen in Deutschland noch mehr Mut zum Handeln in Gemeinschaft zu machen, resümierte Schaumann und stellte fest: „Warum sollen wir uns schwer tun mit dem „Finden“ einer geeigneten „Missions-Definition?“ Nennen wir das doch einfach „Mission Kooperation“, denn im Begriff Kooperation sind bereits viele wichtige Werte intendiert, die für immer mehr Menschen zunehmend Bedeutung haben“.      
 
 
         

05.10.12

Kommunal ideal - Kooperation von STIFTUNG und GENOSSENSCHAFT


KOOPERATION ist das grundlegende PRINZIP nach dem unsere NATUR arbeitet. Selbst unser Körper ist ein beeindruckendes Beispiel für die Leistungsfähigkeit einer guten KOOPERATION.

 

In unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft entdecken immer mehr Menschen die Vorzüge kooperativen Denkens – Entscheidens – Handelns.

 

Es gibt viel „Spielraum“, neue Handlungsfelder dafür zu erschließen. Es gibt jedoch auch reichhaltig Bedarf, bestehende und neue Handlungsstrukturen von Kooperationen zu optimieren.

 

Um auf Dauer oder längerfristig angelegtes kooperatives Handeln noch optimaler zu strukturieren, bieten sich zwei quasi „geborene“ Umsetzungsgebilde förmlich an:

·         Eine Stiftung (gemeinnützig)

·         Eine Genossenschaft (wirtschaftlich)

Beide Strukturen wurden bisher eher als separat und nebeneinander wirkend gesehen. Meist wirkten beide Strukturen auch in unterschiedlichen Handlungsfeldern.

 

Am Beispiel einer Kommune oder Region lässt sich gut verdeutlichen, dass und wie eine Kooperation von Stiftung und Genossenschaft nicht nur Leistungs-Synergien schafft, sondern dass es auch Sinn macht, diese Kooperation (möglichst gleichzeitig) von Anfang gezielt aufeinander bezogen zu gestalten.

Dies wird recht gut deutlich, wenn es darum geht, die Grundlagen für die Erträge zu schaffen: Hier z.B. eine Solaranlage mit einem Investitionsvolumen von z.B. 1,5 Mio. EUR anzuschaffen, die auf die Dächer der Kommune montiert, Jahr für Jahr – je nach örtlichen Gegebenheiten – bis zu 1/3 des Investitionsvolumens als Zusatzeinnahmen erwirtschaften kann, über dessen (gemeinnützige und stiftungszweckkonforme) Verwendung die Stiftung zugunsten einer nachhaltigen  Steigerung von Lebensqualität für die Bürger der Gemeinde entscheiden kann! (Wir verwenden hier zwar vereinfachend den Begriff „Solar“ – gemeint ist aber stets „Photovoltaik“)

 

So entsteht ein echtes WIN-WIN-Konzept:

 

·         In der Gemeinde stehen (im Rahmen des Stiftungszwecks) erhebliche „Extra-Einnahmen“ zur Verfügung

·         Da die Solaranlage im Eigentum der Stiftung steht, bleiben die Erträge aus dem Stromverkauf steuerfrei

·         Stiftungszuwendungen werden steuerlich berücksichtigt

·         Wer nicht stiften kann oder will, kann Mitglied in der Genossenschaft werden und wird dafür – je nach Mitwirkung – am Ertrag beteiligt

·         Die Stiftung erhält von der Genossenschaft ein Darlehn, so dass die Solaranlage die notwendigen Eigenmittel zeitnah aufbringen kann.

·         Da die Erträge der Stiftung ebenfalls zeitnah in gemeinnützige Projekte der Gemeinde zu investieren sind, kommen diese Mittel – indirekt – zu den Bürgern zurück …

 

Wir wollen nachfolgend die Umsetzung eines solchen Beispiels näher beschreiben. Dabei konzentrieren wir uns auch auf eine recht wichtiges „Handicap“, was jede Stiftung hat: Den „Vermögensverlust“ den jeder Stifter (bisher) akzeptieren muss, denn bei jedem Stiftungsvorgang wird vom Stifter verlangt, das Eigentum am Stiftungsbetrag unumkehrbar vollständig aufzugeben. Der staatlich gewährte Steuervorteil ist durchaus vorteilhaft zu sehen. Aber dennoch bleibt die Tatsache, dass – je nach Steuersatz – für mindestens 50% des Stiftungsbetrages  eine Bereitschaft zum „Verschenken“ bestehen muss.

 

Daraus kann sich eine nicht unerhebliche „Blockade zum Stiften“ ergeben. Hier geht es nicht darum, das zu bewerten. Unser Ansatz ist vielmehr, diesen „Blockade-Mechanismus“ zu neutralisieren. Als Lösungsmodell dafür kann ebenfalls die Genossenschaft dienen.

 

Ein weiteres Thema haben wir aufgegriffen, das zunächst als solches nicht gleich erkennbar ist: Die Situation von sog. Groß-Stiftern (Privatpersonen oder Unternehmen). Unsere Recherchen haben uns zunächst überrascht: Sie haben – meist recht individuelle – Interessen, die sich mit den Interessen der vielen „Klein-Stifter“ nicht zu decken scheinen. Sie verbinden – durchaus nachvollziehbar – mit Stiften das, was man gemeinhin mit „Sponsoring“ bezeichnen würde. Sie denken durchaus „wirtschaftlich“, was bei der Höhe des Vermögenseinsatzes nicht verwundern sollte.


Dennoch können sie für die Stiftung begeistert werden. Wer den „Sponsoring-Gedanken“ ernst nimmt („Was ist der Gegenwert?“…), kommt einer Lösung dafür recht nahe.

 

Für diese Gruppe haben wir das „StiftenPlus-Modell“ mit dem „Sponsoringdenken“ verknüpft, ohne dabei vom Grundkonzept abrücken zu müssen, der Synergiebildung von Stiftung und Genossenschaft.

(Dies ist der Vorspann zu einer interessanten Konzeption die die Vorzüge beider Stukturformen verbindet. Das hat auch enorme Vorzüge, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Die gesamte Ausarbeitung können Sie unter info@menschen-machen-wirtschaft.de anfordern)

21.09.12

Wenn MENSCHEN in KOOPERATION neue Wege wagen


Von der Crowdfundig-Genossenschaft bis zu Bürgerstiftungen – Vieles bewegt sich besonders in Sachen Neue Energien.

 

Immer mehr Menschen sind bereit in Sachen Neuer Energien aktiv und engagiert mitzuwirken und das nicht nur durch Tun, sondern immer mehr auch durch den Einsatz eigener Finanzmittel. Besonders ausgeprägt ist das, wenn es um Projekte vor Ort geht oder die Menschen direkten Einblick in und Einfluss auf solche Projekte haben. Um solchen Bürger-Elan weiter zu beflügeln, brachte das VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft (MMW) Initiatoren und Interessenten solcher Projekte zum Erfahrungsaustausch zusammen. Dabei ging es vor allem für die zahlreichen Interessenten darum, Anregungen für eigene Initiativen in ihren Herkunftsregionen zu bekommen.

 

Die Konferenz „Bürger machen Ernst – Die Energiewende in eigene Hände legen“ in Halle, organisiert vom MMW VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft e.V., sollte einerseits Informationsaustausch für Gruppen sein und andererseits Anregungen zum Nachmachen oder Mitmachen in Sachen Energieprojekten geben.

 

Der Zuspruch ist ebenso überzeugend, wie Vielzahl und Vielfalt der Aktivitäten, stellte für den Vorstand von MMW Gerd K. Schaumann zu Beginn der Konferenz fest. Es geht uns bei MMW darum, den Nachweis zu erbringen, dass Menschen ein enormes Potenzial an Engagement, Phantasie und Engagement aufzubringen bereit sind, wenn es um wirklich bedeutende Fragen geht und (erfreulicherweise) der Staat dazu entsprechende Voraussetzungen schafft, wie z.B. durch eine kalkulierbare Förderpolitik.

 

Aus der Vielzahl der vorgestellten Projekte kann nachfolgend lediglich ein Ausschnitt wiedergegeben werden. Dabei wurden insbesondere Projekte ausgewählt, die in ihrer Form bisher (noch) weniger bekannt sind, aber in Zukunft wohl so etwas wie einen festen Marktplatz haben werden.

 

Beginnen wir mit der ersten „Crowdfunding-Plattform“ für Erneuerbare Energieprojekte. Dort können Bürger Erneuerbare Energieanlagen gemeinschaftlich finanzieren und in Form von Genossenschaften realisieren. Für die Initiatoren der crowdEnerg.gy (CE) erläuterte Dr. Peer Piske das Konzept. CE ist eine Internetplattform, die Initiatoren für Solarprojekte, Dachinhaber, Privatinvestoren, sowie Eigentümer von Bestandsanlagen vernetzt, die Bürgersolaranlagen entwickeln, bauen oder kaufen und gemeinsam finanzieren und betreiben. Der produzierte Strom kann verbraucht oder verkauft werden.

Durch das Prinzip des Crowdfundings, auch Schwarmfinanzierung genannt, so Dr. Piske, profitieren Bürger mit Beiträgen ab 500 EUR an einer gemeinsam erzielten Rendite. Auch bestehende Anlagen können über crowdEner.gy gemeinschaftlich in Energiegenossenschaften erworben werden. Die erste Energiegenossenschaft hat crowdEner.gy bereits gegründet und beteiligt sich derzeit am Solarkraftwerk „Ahrenshagen“ in Mecklenburg-Vorpommern mit 93 Kilowatt Peak (kWp) Leistung. (Für weitere Informationen siehe www.crowdEner.gy)

 

Eine Kombination von gemeinnütziger Stiftung und Energiegenossenschaft bündelt Interessen und Ressourcen in einer Gemeinde oder Region. Dazu wurde von der GenoTrust eG in Verbindung mit Experten des MMW VerbändeNetzwerkes das Konzept StiftenPlus entwickelt. Aus Sicht des Vorstandes der GenoTrust eG, Frank-Peter Evertz, hat dieses Konzept den besonderen Charme, das bürgerschaftliche Engagement in einer Kommune nachhaltig zu steigern und mittels des Elementes Spenden dessen staatliche Vorteile zu integrieren (Spendenabzug). Dies entspricht im Übrigen gänzlich den Intentionen der Bundesregierung, die dafür eigens unlängst die Abzugsfähigkeitsgrenzen für Spenden erhöht hat. Nicht jede Person hat jedoch die Möglichkeit, Spenden überhaupt oder weitere Spenden steuersparend zu nutzen. Oftmals fehlen dazu auch die Voraussetzungen, wenn z.B. bereits in andere Bereiche gespendet wurde oder wenn keine Steuervorteile nutzbar sind, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Rente. Auch dieser Personenkreis kann sich im Konzept StiftenPlus, durch die Kombination Stiftung und Energiegenossenschaft aktiv einbringen und das auch „honoriert“ bekommen. Evertz wies in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Aspekt hin, der immer wieder von Spendern genannt wird und der sich manchmal geradezu als „Spenden-Blockade“ erweist: so etwas wie ein faktischer „Vermögensverlust“. Oft hören wir Menschen sagen: Spenden finden wir gut, wir sehen auch den Steuervorteil, aber wir sehen auch zugleich unseren „Vermögensverlust“, wenn wir spenden. Würden wir nicht spenden, müssten wir zwar Steuern zahlen, aber die machen keine 100% aus.

 

Aus der Sicht von MMW ergänzte Gerd K. Schaumann: Wir wissen zwar, dass solche Äußerungen dem Gedanken von „Spenden“ widersprechen, aber gleichwohl ist festzustellen, sie sind ein echtes Spenden-Hindernis. Die Herausforderung war nun, ob und wie es gelingen kann, diese leidige, aber vorhandene „Verlust-Diskussion“ entscheidend abzumildern, um dadurch den Spendenanreiz erheblich zu erhöhen.

 

Frank-Peter Evertz fasste das Konzept StiftenPlus zusammen als „komplettes Win-Win-Konzept“. Gewinner sind die Menschen in der Region und zugleich die Gemeinde selbst, die – trotz strapazierter Finanzen – nun viele wichtige Projekte gemeinnütziger Arbeit realisieren kann.

 

Übereinstimmend plädierten die Teilnehmer der Konferenz dafür, möglichst noch in diesem Jahr eine weitere Konferenz dieser Art durchzuführen, denn nichts sei überzeugender als „das Beispiel“. Oder wie dies ein Teilnehmer so treffend ausdrückte: Wenn ich zurückfahre in meine Gemeinde, weiß ich genau, was zu tun ist: „Ich werde einen Förderverein mit Namen „Lebendige Gemeinde“ gründen und eine eigene Konferenz planen, zu der ich einen großen Teil der hier anwesenden Projektinitiatoren einladen werde“.

 
Konkurrenz zu MMW? Absolut nein, denn was kann es besseres geben, wenn Menschen erkennen, dass sie in Sachen Wirtschaft oder Zukunft selbst etwas „machen“ können. Wir freuen uns über jeden „Nachahmer“ und jede Initiative, weil wir wissen, dass sich das lohnt, wenn Menschen Wirtschaft machen – so Lothar Kühne vom MMW-Vorstand

20.07.12

Barrierefreie Genossenschaftsgründungen - JETZT!


Umfrageergebnisse von MMW zeigen eindeutig auf, dass die von der SPD kritisierten „vergleichsweise hohen Rechtsformkosten“ durchaus bestehen. Ursächlich sind meist hohe Kosten für Gründungsprüfungen oder begleitende Beratungsvereinbarungen, deren Stellenwert von zahlreichen Befragten – zumindest nur teilweise – nachvollzogen werden kann.


Aber was wäre eine Lösung die schnell Abhilfe schafft?


Im VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft e.V. (MMW) wird die Gesetzesinitiative der SPD zur Erleichterung von Genossenschaftsgründungen grundsätzlich begrüßt (Gesetzesantrag 17/9976).


Die Frage ist nur – so Vorstand Gerd K. Schaumann – ob es einer solchen Gesetzesinitiative überhaupt bedürfe. Denn indirekt stellt die SPD die Verbände an den „Pranger“, die eigentlich zuständig wären, Genossenschaftsgründungen zu befördern.


MMW sieht – wenn überhaupt – dass eine Gesetzesinitiative zugunsten einer „Kooperativgesellschaft haftungsbeschränkt) nicht mehr im Jahr 2012 erfolgen würde.


Besonders pikant, dass die UNO das laufende Jahr zum „Jahr der Genossenschaften“ ausgerufen hat. Man wirbt landauf-landab mit dem Motto: „Genossenschaften – Ein Gewinn für Alle“, besonders engagiert bei den traditionellen und großen Genossenschaftsverbänden. Eine solche Werbung, so MMW, mag zwar ganz schön für viele gute Veranstaltungen und zur Imageförderung von Genossenschaften sein, hilft aber keinen Gründern über die finanziellen „Eintritts-Barrieren“ hinweg.


Seit Anfang des Jahres haben deshalb die im Deutschen GenoKoopBund, dem Dachverband in dem  FREIE und UNABHÄNGIGE Genossenschaftverbände und Prüfungsverbände kooperativ zusammengeschlossene sind, eine echte GENO-GRÜNDUNGS-ALTERNATVE für das Jahr 2012 angeboten. Einer der wichtigen Kerne dieser Botschaft an das UNO-Jahr 2012 ist die Initiative „Barrierefreie Genossenschaftsgründung“.


Das MMW-VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft koordiniert diese Aktivitäten. Das heißt bei MMW konkret folgendes: Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit angeschlossenen Prüfungsverbänden, u.a. um „Rechtsformnachteile“ zu vermeiden. Dabei spielen die Kosten eine entscheidende Rolle.


Der Vorstand von MMW: Wir haben uns mit reformbereiten Prüfungsverbänden gemeinsam hingesetzt um – unter Abwägung aller gesetzlichen Erfordernisse – einen Gründungsstart hinzubekommen, der wirklich barrierefrei ist, und trotzdem erfolgversprechend. Dabei ist schnell klargeworden, dass weder ein umfangreiches Gründungsgutachten, noch eine teuere Startberatung, besondere Wirkung für den Unternehmenserfolg entfalten.  Zugleich wurden gezielt Unternehmensberater und Beratungsgruppen an Universitäten und Fachhochschulen angesprochen, die den Gründungprozess, kostengünstig und effektiv – auf Wunsch der Gründer - begleiten können.


Das Ergebnis: Alle Gründer sind bisher hoch zufrieden, und es spricht sich erfreulich schnell herum, dass so etwas geht, und offensichtlich sogar  ganz ohne Qualitätsverlust.


MMW bittet alle Gründer, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich – ganz marktkonform – diverse Angebote von Verbänden einzuholen. Es ist inzwischen in Deutschland möglich geworden, dass es auch einen – durchaus gesunden – Wettbewerb zwischen den Genossenschafts- und Prüfungsverbänden gibt.


MMW hat auch eine Marktrecherche gemacht, um notwendige Transparenz am „Gründer-Markt“ zu haben. Wie bei vielen Vergleichen nicht unüblich, besetzen die Marktführer nicht die Spitzenplätze. Den Vorwurf der Großen, dass „Gefälligkeitsgutachten“ gegeben würden, lässt MMW nicht gelten. Hohe Preise mit guter Qualität gleichzusetzen und niedrigere Preise mit Qualitätsminderungen zu assoziieren, wäre eine kühne These und ist bisher noch nirgends belegt worden, so der MMW Vorstand.


Wir wollen, so MMW,  im UNO-Jahr,  das richtige Motte „Ein Gewinn für ALLE – Genossenschaften“ ernst nehmen und es nicht – wie bereits von zahlreichen enttäuschten Gründern bereits ironisch angemerkt wurde – zu einem Motto verzerren lassen, das da vielleicht lautet: „Ein Gewinn für alle Genossenschaftsverbände“.


MMW fordert deshalb – parteiübergreifend – dass sich Parlamentarier mit den Genossenschaftsverbänden an einen Tisch setzen, um – noch im UNO-Jahr 2012 – zu einem „Solidarpakt zur Förderung barrierefreier Genossenschaftsgründungen“ zu kommen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht - so der Vorstand von MMW  - und haben mit mehreren Prüfungsverbänden „vergleichsweise  n i e d r i g e  Rechtsformkosten“ hinbekommen.