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Koordination: Gerd K. Schaumann

02.05.18

Bürgergenossenschaften – Das WIR „revitalisiert“ die Raiffeisen-Idee …



Die Verfasser der  Arbeitsgruppe cooptrans Bürgergenossenschaften haben den Genonachrichten exklusiv  einen Auszug aus ihren Arbeitspapieren  zur  Verfügung gestellt, den wir hier in stark gekürzter Fassung vorstellen.   
Eine gleichlautende coopgo Seminarreihe sowie eine Buchveröffentlichung sind  in Vorbereitung.
Der coopgo Ratgeber Bürgergenossenschaften wird im Herbst 2018  unter der ISBN 978-3-947355-21-1 in der igenos Schriftenreihe:
In guter Genossenschaft als Band 1 erscheinen.

Die Fusionswelle der Genossenschaftsbanken geht uns alle an. Woche für Woche kommen neue Verschmelzungspläne  an das Tageslicht. Die Muster sind immer die gleichen. Die Abwicklung ist automatisiert. Die Auswirkungen für die Genossenschaftsmitglieder auch. Mit jeder Verschmelzung wird eine Genossenschaft im Genossenschaftsregister gelöscht und das genossenschaftliche Vermögen abgezogen. Diese „genossenschaftliche Umlagerung“  des Genossenschaftsvermögens kann eine Bürgergenossenschaft verhindern.

Ja es kommt noch schlimmer,  die Genossenschaftsmitglieder werden nicht über die möglichen  Alternativen zur Fusion aufgeklärt. Genossenschaftsvorstände schaffen mit Horrorszenarien und  Blankovollmachten Mehrheiten und Tatsachen.  Aus der Sicht von igenos handelt es sich hier um einen Verstoß gegen das § 25 UmwG. Demzufolge  sind Vorstände und Aufsichtsräte noch 5 Jahre nach der Fusion für entstandene Vermögensschäden haftbar.
Immer wieder werden Fragen von mehr oder weniger hilflosen  Bankgenossen gestellt, dass die Verschmelzung „ihrer“ Bank droht oder gerade in Gang ist und dass sie sich in dieser Situation nicht nur recht hilflos fühlen, sondern auch nicht den Eindruck haben, der „Übermacht“ der Verbände gewachsen zu sein. Letzteres gilt auch für betroffene Mitarbeiter und Vorstände. Aber wem gehört eigentlich unsere Genossenschaftsbank?

Politik und Genossenschaftsverbände sind sich einig, dass der Genossenschafts-Gedanke in Zukunft insbesondere auch deshalb von großer Bedeutung ist, damit das bevorstehende Zeitalter der „Digitalisierung“ sich nicht gegen die Menschen wendet, sondern ihnen Nutzen bringt. Genau diese Digitalisierung des Geldverkehrs ist eine Ursache warum viele Bankfilialen geschlossen  und kleinere Genossenschaftsbanken wegen angeblich mangelnder Rentabilität zur Fusion gezwungen werden.
Es entsteht schnell der Eindruck, dass eine zentral vorgegebene Verbandspolitik  deutlich mehr Gewicht hat, wie die Einhaltung genossenschaftlicher Grundprinzipien. Welche internationale Unternehmensberatung hat die BVR  Strategien entwickelt oder nach dem „paste & copy Prinzip“  übernommen. Anscheinend konnten die Berater keinerlei Rücksicht auf das Genossenschaftsgesetz nehmen, weil sie dieses offensichtlich nicht kannten.  Hierfür gibt es zahlreiche Belege.
Sofern man wirklich glaubt, dass Genossenschaftsmitglieder – möglicherweise mangels qualifizierter Fähigkeiten – nicht zu informieren oder offen einzubeziehen wären, um beurteilen zu können, ob „ihre“ Genossenschaft quasi „aufgelöst“ wird (Verschmelzung bedeutet dies faktisch), sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob die Form einer Genossenschaft wirklich (noch) die richtige Rechtsform ist. Oder wird die Rechtsform Genossenschaft hier missbräuchlich genutzt um die Genossenschaftsmitglieder vom Vermögen ihrer Genossenschaft auszuschließen. Oder werden die Genossenschaftsmitglieder aber auch Vorstände und Aufsichtsräte vorsätzlich „dumm gehalten“?

Der genossenschaftliche Förderauftrag ist nicht abstrakt, sondern in der Bundestagsdrucksache V 3500 genau definiert.

Es ist an der Zeit, wieder den „Weg frei zu machen“, sich daran zu erinnern, dass auch im genossenschaftlichen Bankenbereich die Mitglieder im Mittelpunkt der Geschäftspolitik stehen müssen. Das müssen auch die Auftragsforscher der genossenschaftlichen Institute endlich begreifen.
Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, hier tätig zu werden. Die Frage muss gestellt werden, ob es nicht z.B. eines eigenen „Genossenschaftsgesetzes für Banken“ bedarf. Auch die Rolle der „Bafin als Erfüllungsgehilfe“ der Verbände sollte einmal kritisch überprüft werden.

Das Genossenschaftsrecht gilt derzeit für alle Formen von Genossenschaften. Damit geben die Genossenschaftsbanken quasi vor, was auch für andere Genossenschaftsformen Anwendung finden muss. Die Anforderungen zur Qualitätssicherung sind dafür ein Beispiel. Auch diese spricht für eine gesonderte gesetzliche Regelung für Genobanken, die auch bei anderen Genossenschaften für hohe Kosten sorgen.

Aus der Sicht von Verbandsstrategen mag es Sinn machen, erkannt zu haben, wie man das Genossenschaftsprinzip „Unteilbarer Fonds“ ganz legal nutzen kann, um zu einem „exponentiellen Vermögenszuwachs“ zu kommen. Wie nun aber die Genossenschaftspraxis auf die aktuelle Veröffentlichung von Volker Beuthien umgeht, wird sich zeigen.

Aus genossenschaftlicher Sicht scheint es alles andere als legitim zu sein, durch „Desinformation, Verschweigen und andere subtile Formen“ Geschäftsstrategien auf dem Rücken der Mitglieder auszutragen.  Ein Beispiel sind die Fonds für allgemeine Bankrisiken.  Auf diese Fonds hat die BVR Sicherungseinrichtung im Fall einer Bankenkrise direkten Zugriff.  Diese Fonds werden angelegt, ohne die Mitglieder über diese Gewinnkürzung  zu informieren und  sind nicht in der Satzung der Genossenschaft verankert. Warum sollen Genossenschaftsmitglieder bundesweit für die Spekulationsgeschäfte  der DZ Bank haften?  Zumindest die Genossenschaftsverbände sollten wissen, dass allein die Generalversammlung über die Gewinnverteilung entscheidet. Unter Genossen sollte es keine Geheimnisse geben.

Um Musterprozesse zu vermeiden, ist es  dringend geboten, dass der Gesetzgeber hier – zum Schutze der Mitglieder – tätig wird. Diese Forderung liegt bereits seit dem 23.März 1889 auf Wiedervorlage.

Und schlussendlich müssen die Mitglieder wieder zum wirklichen Souverän über „ihre“ Genossenschaft werden, zumindest wenn es um „Sein oder Nichtsein“ „ihrer“ Genossenschaft geht. Und darum geht es bei jeder Verschmelzung!
Das mag den (beteiligten) Genossenschaftsverbänden nicht gefallen. Aber darum geht es eher nachrangig.
Hier steht mehr auf dem Spiel als nur Verbandsinteressen. Hier geht es letztlich um das „Ansehen des deutschen Genossenschaftswesens aktuell und zukunftsbezogen“ schlechthin.
Solange keine gesetzliche Reglungen bestehen, ist es deshalb dringend geboten, Abwehrstrategien zu entwickeln, die die Rechte der Mitglieder zu mehr Wirkungskraft verhelfen.
Aufklärung über die Mechanismen, die die „federführenden Geschäftsstrategen“ der Verbände einsetzen, ist ebenso geboten, wie das Aufzeigen von Alternativen, die zur Verschmelzung bestehen.
Dann geht es darum, wirtschaftlich sinnvolle und tragfähige Alternativen zu einer Verschmelzung anzubieten.

Eine Antwort könnten Bürgergenossenschaften sein.

Wenn ein „Raiffeisen-Jahr-2018“ wirklich Sinn machen soll, dann muss es über das hinausgehen, was Friedrich Wilhelm Raiffeisen damals begonnen hat. Wenn wir es schaffen, sagen zu können:


dann haben sich alle Mühen wirklich gelohnt. Dazu sind neue, richtungsweisende Impulse jetzt wichtig!

Das Konzept  „Bürgergenossenschaft“  soll und kann dazu dienen.

  • Das auf der Grundidee von Raiffeisen aufbauende „Darlehnskassen-Konzept“ hatte einen eindeutigen Förderzweck: Die Mitglieder der Darlehnskassen vom  „Zins-Wucher“ zu befreien. In einer Niedrigzinsphase ist das kein Thema.
  • Die heutigen Volksbanken stehen zwar in dieser Tradition, sie wollen oder können jedoch inzwischen  keinen wirklichen Förderzweck mehr darstellen.
  • Ähnlich wie damals, ist der  ländliche Raum  auch heute ein Thema. Trotz vieler Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, die ländlichen Räume attraktiv zu gestalten. Die Antwort von Raiffeisen wäre heute ebenfalls eine genossenschaftliche: Die Gründung von Bürgergenossenschaften!  Und Raiffeisen hätte sich dabei kaum damit zufrieden gegeben, den Zustand etwas „erträglicher“ zu gestalten. Er hätte wohl eine grundsätzlichere Lösung angestrebt. Und diese heißt dann: Wirtschaftliche und soziale Aspekte eng miteinander zu verbinden.
  • Und weil Friedrich Wilhelm Raiffeisen klug genug wäre, hätte er auch gesehen, dass seine „Raiffeisenbanken“ von „Konzentration“ bedroht sind. Diese Art von „Weg-Verschmelzen“  den ländlichen Raum weiter schwächt, statt stärkt.
  • Die zur Verschmelzung anstehende Volks-oder Raiffeisenbank kommt zu der Auffassung, dass es nicht unbedingt erforderlich ist, die Bank zu verschmelzen, weil davon die Mitglieder nur Nachteile haben. Sie prüft ernsthaft, die „Bank-Lizenz“ aufzugeben und sich ggf. in eine Bürgergenossenschaft umzuwandeln.

Wir wollen uns zunächst darauf konzentrieren, welche Maßnahmen „vor Ort“ zu ergreifen wären.
Dazu gehört z.B. zu prüfen, in welchem Umfang eine Bürgergenossenschaft – nützlich sein könnte, um

  • eine Verschmelzung entweder zu verhindern oder
  • zumindest für die betroffenen Bankgenossen fair und offen ablaufen zu lassen. …

Die Aufgaben einer Bürgergenossenschaft sind – standortbezogen – ganzheitlich, die einer Genossenschaftsbank eher partiell, aber es gibt wichtige „Schnittmengen“ und Synergien füreinander!

Zunächst wäre es Aufgabe einer Bürgergenossenschaft – die einen  ganzheitlichen Anspruch zur Entwicklung des jeweiligen Raumes (Kleinstadt, Gemeinde) erhebt – zu erkennen, dass ein „Weg-Verschmelzen“ der örtlichen Volksbank dazu führt, dass eine weitere Schwächungdes betreffenden ländlichen Raumes eintritt!
Bürgergenossenschaften könnenihr Einzugsgebiet  positiv entwickeln oder revitalisieren. Ein Beispiel, eine genossenschaftliche  Gaststätte, vielleicht mit integriertem Dorfladen. Der gemeinsame Einkauf oder die Produktion von Energie, Car- und Werkzeug Sharing,  das Angebot haushaltnaher Dienstleistungen,  der Bau von Seniorenwohnanlagen. Aber es  fängt auch mit kleinen Dingen an. Mit der Unterstützung bei der elektronischen Steuererklärung, der Seniorenbetreuung oder sinnvollen Beschäftigungsmaßnahmen von Geflüchteten. Ein interessantes Beispiel  ist die Bürgergenossenschaft Weingarten.
Bürger-Genossenschaften – unsere  Genossenschaft bleibt vor Ort

und ändert nur  den Geschäftszweck. So bleibt das Geld im Dorf.
Drei grundlegende Probleme ergeben sich aus jeder „Weg-Verschmelzung“einer Volksbank:

  1. Der betroffene ländliche Raum wird geschwächt.
  2. Die Mitglieder der zu verschmelzenden Volksbank übertragen – „kostenlos“– ihr Vermögen an die aufnehmende Bank. Es gibt keine langfristige Bestandsgarantie für den Geldautomaten.
  3. Das „kostenlos“ übertragene Vermögen der Mitglieder bringt für die Bankgenossen nur (Vermögens-)Nachteile,für die aufnehmende Bank jedoch (fast) nur Vorteile und für die betroffene Region ergeben sich ebenfalls Nachteile, weil dieses Vermögen – nach den derzeitigen Erkenntnissen – ebenfalls nicht mehr in der Region zur Verfügung steht.

Bei der Gründung der Bürgergenossenschaft  sollten die Genobankmitglieder des entsprechenden Einzugsgebiets zusammenarbeiten  und zum Mitmachen und aktiver Mitgestaltung auffordern.

Es ist dringend notwendig, das vor allem viele Bankgenossen dem Gründungs-Team der Bürgergenossenschaft angehören. Hier ist eine große Koalition angebracht. Egal ob Bürgermeister, Lehrer  oder Kirchenvertreter vor Ort – jeder der sich für die Erhaltung seiner Genossenschaft einsetzen möchte wird gebraucht.  Die Arbeitsgemeinschaft Bürgergenossenschaft kann dann die Mitglieder der Genossenschaftsbank direkt ansprechen und gemeinsam ein Konzept entwickeln,  um das gemeinsame Genossenschaftsvermögen zu retten.

Wenn 75%  der Bankgenossen dem Konzept der Bürgergenossenschaften  zustimmen, kann eine Satzungsänderung vorgenommen  und der Geschäftszweck der entsprechenden Genossenschaftsbank geändert werden.  Das Bankgeschäft wird verkauft, der Geschäftszweck wird abgeändert. Die Zweck der Genossenschaft – die Mitgliederförderung – bleibt bestehen.
Die Bürgergenossenschaft sollte gleichzeitig einem zweiten Prüfungsverband beitreten. Auch drüber müssen die Mitglieder abstimmen.
Das Genossenschaftsvermögen ausgewählter Fusionskandidaten wird unter www.geno-bild.de  aufgelistet. Die hier vorgestellten Fusionskandidaten  sind derzeit unter besonderer Beobachtung.

Literaturhinweis:  igenos Reihe Genossenschaftspraxis
Band 3 ISBN  978-3-947355-13-6  Mogelpackung Genossenschaftsbank. Wo Genossenschaft draufsteht, sollte auch Genossenschaft drin sein. Ab Juni 2018 im Buchhandel – ab Ende Mai direkt beim Autor.

Quelle: www.genonachrichten.de  vom 30.04.2018 (Auszug)

Hinweis: Wir veröffentlichen den Beitrag, weil er zeigt, wie wichtig in Zukunft Bürgergenossenschaften sein können, besonders wenn Sie ganzheitlich denken, und beginnen den „WirKraft-Gedanken“ aktiv zur Entfaltung zu bringen