Willkommen

Hier entsteht - BAUSTEIN für BAUSTEIN - ein zukunftsweisendes Konzept einer Wirtschaft und Gesellschaft, das die Vielfalt von kooperativen Chancen darstellt. Wir laden Sie ein, aktiv mitzuwirken, durch Fragen oder Anregungen ...

WirKraft ist auf keine Rechtsform festgelegt. Von Interesse ist ein modernes WirKraft-Konzept besonders für Genossenschaften, Unternehmen, Vereine, Gemeinden, Stiftungen, Parteien, Kirchen/Religionsgemeinschaften ...
Bei der Entfaltung der WirKraft geht es um intelligente Kooperationen (SmartCoop).Unsere Wir-Kraft-Experten kommen aus unterschiedlichen Berater-Berufen, Hochschulen und Verbänden. Im Bereich Genossenschaften kooperiert der Bundeverband MMW mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband und dem CoopGo Bund Freier Genossenschaften
Folgende Links könnten ebenfalls interessant sein: GenoNachrichten, GenoFAQ, Genossenschaft-Online, CoopFAQ
Coop - auf den Punkt gebracht - die geniale Erfindung des VORTEILS.
Neu: Genossenschaft-Online - Die Gründer-Initiative und GenoFAQ, das Geno-Wissen.

Koordination: Gerd K. Schaumann

05.10.12

Kommunal ideal - Kooperation von STIFTUNG und GENOSSENSCHAFT


KOOPERATION ist das grundlegende PRINZIP nach dem unsere NATUR arbeitet. Selbst unser Körper ist ein beeindruckendes Beispiel für die Leistungsfähigkeit einer guten KOOPERATION.

 

In unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft entdecken immer mehr Menschen die Vorzüge kooperativen Denkens – Entscheidens – Handelns.

 

Es gibt viel „Spielraum“, neue Handlungsfelder dafür zu erschließen. Es gibt jedoch auch reichhaltig Bedarf, bestehende und neue Handlungsstrukturen von Kooperationen zu optimieren.

 

Um auf Dauer oder längerfristig angelegtes kooperatives Handeln noch optimaler zu strukturieren, bieten sich zwei quasi „geborene“ Umsetzungsgebilde förmlich an:

·         Eine Stiftung (gemeinnützig)

·         Eine Genossenschaft (wirtschaftlich)

Beide Strukturen wurden bisher eher als separat und nebeneinander wirkend gesehen. Meist wirkten beide Strukturen auch in unterschiedlichen Handlungsfeldern.

 

Am Beispiel einer Kommune oder Region lässt sich gut verdeutlichen, dass und wie eine Kooperation von Stiftung und Genossenschaft nicht nur Leistungs-Synergien schafft, sondern dass es auch Sinn macht, diese Kooperation (möglichst gleichzeitig) von Anfang gezielt aufeinander bezogen zu gestalten.

Dies wird recht gut deutlich, wenn es darum geht, die Grundlagen für die Erträge zu schaffen: Hier z.B. eine Solaranlage mit einem Investitionsvolumen von z.B. 1,5 Mio. EUR anzuschaffen, die auf die Dächer der Kommune montiert, Jahr für Jahr – je nach örtlichen Gegebenheiten – bis zu 1/3 des Investitionsvolumens als Zusatzeinnahmen erwirtschaften kann, über dessen (gemeinnützige und stiftungszweckkonforme) Verwendung die Stiftung zugunsten einer nachhaltigen  Steigerung von Lebensqualität für die Bürger der Gemeinde entscheiden kann! (Wir verwenden hier zwar vereinfachend den Begriff „Solar“ – gemeint ist aber stets „Photovoltaik“)

 

So entsteht ein echtes WIN-WIN-Konzept:

 

·         In der Gemeinde stehen (im Rahmen des Stiftungszwecks) erhebliche „Extra-Einnahmen“ zur Verfügung

·         Da die Solaranlage im Eigentum der Stiftung steht, bleiben die Erträge aus dem Stromverkauf steuerfrei

·         Stiftungszuwendungen werden steuerlich berücksichtigt

·         Wer nicht stiften kann oder will, kann Mitglied in der Genossenschaft werden und wird dafür – je nach Mitwirkung – am Ertrag beteiligt

·         Die Stiftung erhält von der Genossenschaft ein Darlehn, so dass die Solaranlage die notwendigen Eigenmittel zeitnah aufbringen kann.

·         Da die Erträge der Stiftung ebenfalls zeitnah in gemeinnützige Projekte der Gemeinde zu investieren sind, kommen diese Mittel – indirekt – zu den Bürgern zurück …

 

Wir wollen nachfolgend die Umsetzung eines solchen Beispiels näher beschreiben. Dabei konzentrieren wir uns auch auf eine recht wichtiges „Handicap“, was jede Stiftung hat: Den „Vermögensverlust“ den jeder Stifter (bisher) akzeptieren muss, denn bei jedem Stiftungsvorgang wird vom Stifter verlangt, das Eigentum am Stiftungsbetrag unumkehrbar vollständig aufzugeben. Der staatlich gewährte Steuervorteil ist durchaus vorteilhaft zu sehen. Aber dennoch bleibt die Tatsache, dass – je nach Steuersatz – für mindestens 50% des Stiftungsbetrages  eine Bereitschaft zum „Verschenken“ bestehen muss.

 

Daraus kann sich eine nicht unerhebliche „Blockade zum Stiften“ ergeben. Hier geht es nicht darum, das zu bewerten. Unser Ansatz ist vielmehr, diesen „Blockade-Mechanismus“ zu neutralisieren. Als Lösungsmodell dafür kann ebenfalls die Genossenschaft dienen.

 

Ein weiteres Thema haben wir aufgegriffen, das zunächst als solches nicht gleich erkennbar ist: Die Situation von sog. Groß-Stiftern (Privatpersonen oder Unternehmen). Unsere Recherchen haben uns zunächst überrascht: Sie haben – meist recht individuelle – Interessen, die sich mit den Interessen der vielen „Klein-Stifter“ nicht zu decken scheinen. Sie verbinden – durchaus nachvollziehbar – mit Stiften das, was man gemeinhin mit „Sponsoring“ bezeichnen würde. Sie denken durchaus „wirtschaftlich“, was bei der Höhe des Vermögenseinsatzes nicht verwundern sollte.


Dennoch können sie für die Stiftung begeistert werden. Wer den „Sponsoring-Gedanken“ ernst nimmt („Was ist der Gegenwert?“…), kommt einer Lösung dafür recht nahe.

 

Für diese Gruppe haben wir das „StiftenPlus-Modell“ mit dem „Sponsoringdenken“ verknüpft, ohne dabei vom Grundkonzept abrücken zu müssen, der Synergiebildung von Stiftung und Genossenschaft.

(Dies ist der Vorspann zu einer interessanten Konzeption die die Vorzüge beider Stukturformen verbindet. Das hat auch enorme Vorzüge, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Die gesamte Ausarbeitung können Sie unter info@menschen-machen-wirtschaft.de anfordern)