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Bei der Entfaltung der WirKraft geht es um intelligente Kooperationen (SmartCoop).Unsere Wir-Kraft-Experten kommen aus unterschiedlichen Berater-Berufen, Hochschulen und Verbänden. Im Bereich Genossenschaften kooperiert der Bundeverband MMW mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband und dem CoopGo Bund Freier Genossenschaften
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Koordination: Gerd K. Schaumann

28.06.20

Nicht jede Genossenschaft ist auch ein intelligenter „Coop“!

 

Wer Mitglied in einer Genossenschaft sein möchte, sollte auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Ohne Selbstverantwortung kann Genossenschaft kaum funktionieren. Banken und einige Wohnungsbaugenossenschaften zeigen, wohin das führen kann. Wer sich als „Mit-Unternehmer“ versteht – und dabei geht es bei Genossenschaft - wird „bestraft“, wenn er seine Verantwortung vernachlässigt oder an Dritte „delegiert“. …

Der Mensch steht im Mittelpunkt – Das ist  CoopGo …

 

Frage:

Manchmal haben wir den Eindruck, dass sich „Genossenschafts-Gründer“ als „bessere Menschen“ fühlen. Es mag sein, dass Genossenschaften dafür sorgen, dass sich keine „Kapitalherrschaft“ bildet, dass sich das (Privat-) Vermögen  nicht weiter zugunsten Einzelner verschiebt. Aber das ist uns zu wenig. …

Für uns ist Genossenschaft wirklich Kooperation zwischen Menschen, mit Menschen, für Menschen.

Wie kann man erkennen, ob die „Manager“ von Genossenschaften begriffen haben, dass der Mensch im Mittelpunkt steht?

Für uns ist Genossenschaft auch Übernahme von Verantwortung für das Ganze, also eine Wirtschaft mit Verantwortungskultur.

Wie kann man erkennen, ob die „Manager“ von Genossenschaften begriffen haben, dass unser aller Leben im Mittelpunkt steht? …

FragestellerIn: Mitglieder einer politischen Jugendorganisation

Antwort:

Eine Genossenschaft ist eigentlich nichts anderes, als eine (weitere) „Rechtsform“. Wer sich statt für eine GmbH für eine Genossenschaft – oder auch umgekehrt – entscheidet, ist deshalb kein „besserer“ oder „schlechterer“ Mensch“. Der oder die Gründer treffen zunächst nur die Entscheidung, wer der „Eigentümer“ des von allen Menschen erwirtschafteten Vermögens wird. Bei einer „GmbH“ gehört dies Vermögen den Gesellschaftern, bei einer Genossenschaft, den Mitgliedern. Und weitere wesentliche Unterschiede sind nicht zu vernachlässigen, wie z.B.:

·       Wer entscheidet über die Unternehmenspolitik, wie z.B. Standortverlegungen, Fusionen, Kooperationen mit anderen Unternehmen, die Art und Qualität der Unternehmensführung, den Grundlagen des Entlohnungs- oder Managementkonzeptes, usw. …

Der wohl entscheidende Unterschied zu einer Genossenschaft, liegt bei dem (gesetzlichen) Förderauftrag zugunsten der Mitglieder. Wir betonen „gesetzlich“, weil natürlich auch eine GmbH nicht vergisst, seine „Eigentümer“ zu fördern. Das machen diese (auch ohne Förderauftrag) schon selbst recht gut. …

Fairerweise sollte man sagen:

·       Auch eine GmbH könnte sich einen besonderen „Förderauftrag“ geben. …

Formulieren wir mal so:

In einer GmbH haben nur die (Kapital-) Eigentümer die Möglichkeit, wesentliche, wichtige, also grundlegende Unternehmensentscheidungen zu treffen. Sie können, müssen aber nicht die „Nichteigentümer“ in solche Entscheidungen einbeziehen. …

Die gesetzlichen Möglichkeiten in einer Genossenschaft sind diesbezüglich nicht anders, nur eben wird nicht nach „Beteiligungshöhe“ (Kapitalanteil), sondern nach „Köpfen“ entschieden. …

Wir wollen das nicht vertiefen, möchten jedoch auf das „Kaduzierungs-Prinzip“ bei einer GmbH  hinweisen. Vereinfach gesagt, kann durch Kapitalerhöhung eine Verschiebung der „Stimmverhältnisse“ erreicht werden, was bei einer Genossenschaft ausgeschlossen ist. …

Wir wollen keineswegs eurer (skeptischen) Fragestellung ausweichen, weil wir sehr wohl sehen:

·       In vielen GmbHs gibt es – bezogen auf die Mitarbeiter - hervorragende Management- und Führungskonzeptionen, weil man erkannt hat, wie wichtig z.B. ein gutes Betriebsklima ist.

Genossenschaften sind nur bedingt diesbezüglich vergleichbar, weil es sowohl Mitglieder gibt, die zugleich Beschäftigte sind, wie auch Beschäftigte, die keine Mitglieder sind.

Aus unserer Sicht, spricht viel dafür, allen Beschäftigten zumindest zu eröffnen, auch eine Mitgliedschaft zu erwerben, weil erst dann deutlich wird, dass man erkannt hat, dass aufgrund der Identität von Beschäftigung und Mitgliedschaft, so etwas wie eine „Selbstverpflichtungs- bzw. Selbstverantwortungskultur“ entstehen kann (besser entstehen muss). Denn genau wegen dieser „Identität“ können sich die zu erwartenden „Beteiligungs-Vorteile“ für beide Seiten entwickeln.

Grundsätzlich kann gesagt werden:

·       Genossenschaften haben – im Gegensatz zu anderen Rechtformen – einen wichtigen VORTEIL, den sie aber bisher – entweder nicht erkannt haben oder aus „engstirnigen“ Gründen nicht erkennen wollen:

·       Identität schafft Vertrauen und Vertrauen schafft Identität und daraus entstehen die „WIR-KRAFT-VORTEILE“, die diese Rechtsform sogar wirtschaftlich überlegen machen (bzw. machen könnte)

Selbstkritisch ist jedoch anzumerken, dass es bisher nur wenigen Genossenschaften wirklich gelungen ist, diese „WIR-KRAFT-VORTEILE“ zu erkennen bzw. dann auch zu realisieren.

Es nützt wenig, über „WIR“ nur zu reden, es muss auch erkennbar und spürbar von den (teilnehmenden) Menschen nachvollzogen werden; nicht nur ab und zu, sondern kontinuierlich.

Nehmen wir dazu – beispielhaft – zwei „Branchen“. Sie sind genau wegen dieses fehlenden „Identitäts-Bewusstseins“ sogar in die öffentliche Kritik gekommen:

·       Genossenschaftsbanken

und

·       Wohnungsbaugenossenschaften, vor allem solche mit aktivem „Verkauf“ von Genossenschaftsmitgliedschaften.

Wer Mitglied in einer Genossenschaftsbank hat einfach keine erkennbaren Vorteile aufgrund seiner Mitgliedschaft. Natürlich bekommt das Mitglied „Rendite“ für seine (streng limitierten) Genossenschaftsanteile. Was aber wäre der Förderzweck? Zumindest bei den angebotenen „Geldprodukten“ sind keine erkennbar….

Wer Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft wird, sucht eigentlich – zeitversetzt - vorteilhaften (Miet-)Wohnraum oder möchte günstig Eigentum erwerben. Identitätsbildend wäre es z.B., wenn solche (eigentumsorientierten) Wohnungsbaugenossenschaften mit ihren Mitgliedern ein gemeinsames „Realisierungs-Konzept“ vereinbaren würden. Und die Mitglieder, die kein Eigentum erwerben wollen? Für diese könnte man z.B. einen separaten „Fonds“ bilden, der dazu dient, einen “Mehrwert“ in Form eines (erhöhten) „Auseinandersetzungsguthabens“ zu bilden. Was keinen Sinn macht ist, am Ende der Mitgliedschaft einen Vermögens-Verlust aufgrund der Mitgliedschaft akzeptieren zu müssen …

Fassen wir zusammen:

·       Von einer GmbH erwarten und realisieren eigentlich nur die (wenigen) Eigentümer den Gesamt-Vorteil (Geld- oder Vermögenszuwachs). Damit das besser oder optimal geschehen kann, müssen sie  den Beschäftigten davon einen Teil abgeben und eine Art „Wohlfühlklima“ bieten. Die wesentlichen Unternehmensentscheidungen treffen aber stets die Eigentümer allein.

·       Bei einer Genossenschaft kann das ähnlich oder auch anders sein. Auch hier gibt es eine „Erwartenshaltung“ aufgrund der Beteiligung. Wer jedoch zugleich Mitglied und Beschäftigte/r ist, also eine (tätige) Identität besteht, hat ganzheitlich Einfluss, sofern er/sie das erkannt hat und realisieren will. …

Was könnte nun ein wesentlicher Grund sein, weshalb es Genossenschaften nur gelegentlich gelingt, den zu erwartenden „Wir-Kraft-Vorteil“ tatsächlich wirksam werden zu lassen?

Ein Merkmal dürfte darin zu suchen sein, dass bisher keine (ganzheitliche)Kultur des Förder-Vertrauens in Genossenschaften entstanden ist.

Oder vereinfacht gesagt:

·       „Wir machen das FÜR euch“ ist das dominante Führungsprinzip

·       „Wir machen das MIT euch“, wird bisher nicht als der eigentliche „Wir-Kraft-Motor“ nachvollzogen bzw. akzeptiert.

Wer könnte – eher müsste -dazu „Impulsgeber“ sein?

Nun, eigentlich sollten das die Genossenschaft- und/oder Prüfungsverbände sein.

Wer sich jedoch deren Selbstverständnis näher ansehen möchte, der sollte sich gelegentlich mal mit „Prüfungsberichten“ befassen.

Prüfungsverbände versuchen sich eher darin, sich als „Quasi-Wirtschaftsprüfer“ zu definieren, statt sich auf sachkompetente „Mehrwert-Empfehlungen“ zu konzentrieren, was die eigentliche Aufgabe wäre.

Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft sind auch deshalb in die „Diskussion“ gekommen, weil kaum erkennbar ist, dass hier „Genossenschafts-Mehrwert-Experten“ in Aktion sind. Der Begriff „Betreuungsprüfung“ impliziert, dass latent ein „Wir-Kraft-Wissens-Transfer“ von Verband zu Genossenschaft fließt und die Prüfung vor allem dazu dient, nachzuvollziehen in welchem Umfange diese Erkenntnisse tatsächlich realisiert wurden oder welche Gründe vorlagen, dies nicht umsetzen zu können.

Der Mehrwert von (genossenschaftlichen) Prüfungsberichten sollte sich vor allem auch nicht in  „Statusfeststellungen“ erschöpfen, sondern zu Beratungsempfehlungen führen. So gesehen ist auch eine Qualitätssicherung durch eine Kammer für Wirtschaftsprüfungen – vorsichtig ausgedrückt – nicht anderes wie ein „grandioses Missverständnis“. ….

Wer über Wandel spricht, sollte auch das eigentliche Problem beim Namen nennen:

·       Verhältnisse „fallen nicht vom Himmel“, sind auch kein „Zufall“ oder ein „Versehen“. Verhältnisse haben Ursachen!

Ja, man könnte nach dem „Staat“ rufen, Politiker oder Verbände kritisieren. Das hat man bisher gern getan.

Und das daraus entstandene Ergebnis kann jeder gern überprüfen. …

Was wäre also anders zu machen?

Vielleicht den Menschen zu sagen, dass Genossenschaft ohne Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung (Selbstverantwortung) nicht funktionieren kann.

Wer Teilhaber an einem Unternehmen wird (und dabei handelt es auch bei einer Genossenschaft), kann und sollte seine „Verantwortung“ nicht delegieren, auch nicht an Verbände.

Wer „JA“ zu (Genossenschafts-) Beteiligung sagt (in welcher Form auch immer), muss das auch mit Inhalt füllen, muss sich z.B. über die Geschäftspolitik informieren, muss sich – sozusagen - aktiv „einmischen“. Und wenn er/sie erkennen, dass das nicht gewollt oder erwünscht ist, sollte man Konsequenzen ziehen, kündigen  und sich (gezielt, nicht „zufällig“) eine Genossenschaft suchen, die solche Kriterien erfüllt.

Nicht der Staat, schon gar nicht Verbraucherberatungen, Anwälte oder Verbände sind aufgerufen, das für den- oder diejenigen zu korrigieren, was der/die es hätte eigentlich selbst machen können, selbst machen müssen. …

Wir benötigen keine Stabilisatoren für eine „Entantwortungskultur“, wir benötigen Institutionen und Politiker, die für (mehr) Selbstverantwortung werben und dazu auch Voraussetzungen schaffen, z.B. mit einer Art Selbstverwaltung, besser Selbstorganisation, vielleicht sogar einem „Kooperations-Rat“ oder ein „Genossenschafts-Parlament“. 

      

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„CoopGo-Dialoge“

(MMWCoopGo Bundesverband der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V.)

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