Willkommen

Hier entsteht - BAUSTEIN für BAUSTEIN - ein zukunftsweisendes Konzept einer Wirtschaft und Gesellschaft, das die Vielfalt von kooperativen Chancen darstellt. Wir laden Sie ein, aktiv mitzuwirken, durch Fragen oder Anregungen ...

WirKraft ist auf keine Rechtsform festgelegt. Von Interesse ist ein modernes WirKraft-Konzept besonders für Genossenschaften, Unternehmen, Vereine, Gemeinden, Stiftungen, Parteien, Kirchen/Religionsgemeinschaften ...
Bei der Entfaltung der WirKraft geht es um intelligente Kooperationen (SmartCoop).Unsere Wir-Kraft-Experten kommen aus unterschiedlichen Berater-Berufen, Hochschulen und Verbänden. Im Bereich Genossenschaften kooperiert der Bundeverband MMW mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband und dem CoopGo Bund Freier Genossenschaften
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Coop - auf den Punkt gebracht - die geniale Erfindung des VORTEILS.
Neu: Genossenschaft-Online - Die Gründer-Initiative und GenoFAQ, das Geno-Wissen.

Koordination: Gerd K. Schaumann

25.04.17

Von der WirKraft zur Wirk-Kraft – Jetzt die kooperative Intelligenz in Genossenschaften und anderen Organisationen entfalten.



Perspektive:
Veränderung + Wandel

Frage:
t
Wir sind eine Gruppe von Studenten der Wirtschaftswissenschaften. Einige der Kommilitonen sind Mitglied in Genossenschaften. Dazu gehören Volks-Banken, Wohnungsbaugenossenschaften , Energiegenossenschaften, zwei unterschiedliche Öko-bzw. Landbau-Projekte und eine Genossenschaft in der Gründung (Wirtschaftsberatung). …
Dabei machen wir folgende Erfahrungen: In der Bank erkennen wir überhaupt nicht, dass wir als Mitglieder gesehen werden. „Was ist dort eigentlich die Mitgliederförderung?“ haben wir angefragt, aber keine Antwort erhalten. In der Wohnungsbaugenossenschaft sagt man, wir würden günstigere Mieten zahlen, was aber nicht zutrifft, in der Energiegenossenschaft bekommen wir nichts von dem „Öko-Strom“ den wir erzeugen, aber durchaus wenigstens eine Rendite. Und in den Öko-Projekten haben wir den Eindruck, dass wir zwar Einblick in die Unternehmensentwicklung bekommen, aber nicht erkennen, dass das Unternehmen in die „schwarzen“ Zahlen kommt. Eine wirklich gute Sache, um die es geht, aber kaum Fachkompetenz, um ein Unternehmen zu führen. Und um solche „einzukaufen“, dafür fehlt das Geld. …
Wir haben dann folgenden Test gemacht: Wir haben die Verbände der Genossenschaften gefragt, ob das Genossenschaftswesen wirklich nicht mehr zu bieten habe? Die Antworten haben uns enttäuscht. …
Wir sind davon ausgegangen, dass Genossenschaften eine ideale Form seien, Mitgliederinteressen über Mitgliederbegeisterung zum gemeinsamen Erfolg zu bringen. Fast hätten wir uns für solche selbstverständliche Fragen entschuldigen müssen. …
„Die Mitglieder sind halt so, wie sie sind, was soll da ein Vorstand machen?“ Uns hat es die Sprache verschlagen, so etwas von „Experten des Genossenschaftswesens“ zu hören. Man erzählte uns etwas über „Aufsicht, Kontrolle und Gesetz“, kein Wort der Selbstkritik oder eine Ahnung für Veränderung. …
Ein Gutes hatten solche Begegnungen schon. Die Antworten haben uns erst recht neugierig gemacht und wir begannen uns mit den Chancen von Gemeinsamkeit in der Wirtschaft zu befassen. Wir begannen „Kooperations-Projekte“ in anderen Rechtsformen zu untersuchen. Und in der Tat, dort wurden wir fündig. Es gibt sie also doch, dass Unternehmen – nach innen und außen – vorzüglich erfolgreich mithilfe von Kooperation arbeiten. Das bringt die naheliegende Frage auf den Punkt: Warum geht das ausgerechnet nicht in Genossenschaften, die doch dazu eigentlich ideale Voraussetzungen haben?
Dennoch haben wir den Mut nicht verloren. Weil wir überzeugt sind, dass Genossenschaften und Kooperation gerade jetzt in die „Landschaft“ passen, beabsichtigen wir die Gründung einer Genossenschaft, die Gründungsberatung speziell für Unternehmer anbieten soll, die das „Kooperative Gen“ (Prof. Bauer) zur Wirkung bringen soll. ...
By the Way – An deutschen Hochschulen und Universitäten ist auch nicht erkennbar, dass man dort erkannt hat, dass Wirtschaftswissenschaft mehr sein könnte, wie das Lesen von Bilanzen und Schreiben von Businessplänen, etc. …
Da wir bereits einige recht interessante Artikel im Blogs des QuantenInstituts gefunden haben, schicken wir Ihnen ebenfalls mal unsere Fragen, in der Hoffnung nunmehr einige interessante Hinweise oder Anregungen zu bekommen. …
Die Grundfrage auf den Punkt gebracht, könnte etwa so lauten:
„Ist das ganze Gerede um die Vorteile von gemeinschaftlicher oder kooperativer Wirtschaft nur was für die Theorie oder lassen sich die Vorteile nur nicht umsetzen, weil die Genossenschaften vergessen haben, bei den Menschen bzw. Mitgliedern anzusetzen? Und was wäre anders zu machen, um Erfolge, statt Langeweile anzubieten? …  
   
Fragesteller: Gruppe von Studenten der Wirtschaft, die die Gründung einer Beratungs eG vorbereiten.
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Die QuAntwort – Auszug:

Sie haben sich – erfreulicherweise – nicht von gemachten Erfahrungen entmutigen lassen, sondern betrachten diese als Herausforderung, weil Sie spüren, dass Kooperation und Genossenschaft eigentlich viel Sinn machen.

Es ist natürlich auch nicht so, dass Kooperation eine Mindest- oder Höchstzahl an Teilnehmern bedarf, bereits für das Zusammenwirken von zwei Menschen oder zwei Organisationen kann es genauso vorteilhaft wirken, wie für Tausende, Millionen oder mehr natürliche oder juristische Personen. Kooperation ist eine Art „Naturgesetz“, allerdings setzt ihre Funktion voraus, dass entsprechende „Spielregeln“ gekannt, entfaltet und genutzt werden. …

Der Hinweis darauf, dass das gesamte Ökosystem kooperativ wirkt, oder Milliarden von Zellen in unserem Körper sich zu einem hochleistungsfähigen „WirKraftWerk“ verbinden, um 24 Stunden am Tag, ein Leben lang,  im höchsten Maße effizient und effektiv zusammenzuwirken, mag genügen, um zu zeigen:

·         Die Leistungsfähigkeit von Kooperation kann jeder Mensch selbst und gut nachvollziehen.
·         Kooperation stellt tagtäglich seine Leistungsfähig und Dauerhaftigkeit, erfolgsbezogen unter – nachprüfbaren – Beweis.
·         Die kooperative Intelligenz basiert auf einer – unverzichtbaren – Berücksichtigung von Wirk-Elementen, hat seine festen „Spielregeln“.
·         Kooperative Intelligenz ist, sofern diese „Spielregeln“ genutzt werden, quasi „erfolgsdeterminiert“.
·         Kooperation ist jedoch bisher eher oberflächlich erforscht, was sowohl die besonderen Bedingungen betrifft, unter denen sie optimal wirkt, wie auch bezogen auf die „Anwender“, die sie gestalten, entfalten und nutzen.
·         Kooperation lässt sich nicht „schematisieren“ oder „standardisieren, weil jede Koopertations-Beziehung ihre besonderen Voraussetzungen und Eigenschaften „einbringt“, die das gewünschte Ergebnis mehr oder weniger stark beeinflussen.
·         Kooperation erfordert Ganzheitlichkeit. Jede wissenschaftliche Disziplin, gleich ob Psychologie, Soziologie, Medizin, Physik, etc. kann und sollte ihre Erkenntnisse einbringen. Selbst Wirtschafts- Politik- und Rechtswissenschaft können wichtige Erkenntnisse einbringen. Nennen wir so etwas vielleicht eine (Wieder-) Zusammenführung separater Wege der Wissenschaft.
·         Kooperation benötigt ein neues Politikverständnis und eine  neue „Manager- und Berater-Kultur“. Ein geeignetes Berufsbild könnte z.B. „Kooperationsberater“ oder „Wirkraft-Consultant“ genannt werden. …

Wir wollen das hier nicht weiter vertiefen, sondern lediglich verdeutlichen, dass Ihre Kritik sehr berechtigt ist, Sie jedoch bitte berücksichtigen wollen, dass sozusagen am Anfang einer Art „Paradigmen-Wechsel“ zunächst die Kritik überwiegen muss, weil das Neue erst noch im Werden ist.
          
Den Einwand, dass Kooperation (angeblich) nicht funktionieren würde, und man dabei gern auf unser Wirtschaftssystem verweist und dort daraus zu schließen meint, der Mensch sei eben nicht für Kooperation „tauglich“, wollen und müssen wir ernst nehmen, weil sonst das passiert, was Sie derzeit erleben:

·         Nicht funktionierende Kooperationseinheiten, wie z.B. Genossenschaften scheinen es nicht zu schaffen, ihre – theoretisch einsichtigen Vorteile - in Wirkung zu bringen. Oder anders ausgedrückt: Wegen „Bedienungsfehlern“ der Anwender, besonders der „Köpfe“, suchen diese wohl eher ihre Defizite mit Pseudo-Argumenten zu kaschieren.

Außerdem fehlen – wie Sie auch richtig erkannt haben – geeignete wissenschaftliche Forschungen, die Grundlagen liefern könnten, um so etwas wie ein „Kooperations-Management“ entstehen zu lassen. Stattdessen führen Manager mit Vorbehalten zur Kooperation oder gar mit Methoden konkurrierendem Grundverständnisses derzeit (noch) solche Unternehmen. ….

Und das Pikante daran, was Sie auch gut selbst erfahren haben ist, dass seitens der „Fach-Verbände“ selbst wenig erbauliches Wissen beigesteuert werden kann. Sie erwarten – völlig zu Recht – bei Genossenschaftsverbänden Expertenwissen für „optimale Funktions-kompetenz“, sozusagen, einen speziellen Rat, um die Essenz von Genossenschaften zur Wirkung zu bringen, was letztlich immer heißt, die entscheidenden „Wirk-Vorteile“ werden genannt und man zeigt Ihnen, wie diese zu optimieren sind. …

Wir vollziehen Ihren „Frust“ gut nach, denn wenn man sich z.B. die Themen und Veröffentlichungen der „Intelligenz-Schmieden“ für Genossenschaften anschaut (Forschungsinstitute) anschaut, bleibt nicht wirklich viel übrig, was z.B. einem Existenz-Gründer-Team einsichtig und nachvollziehbar ermöglichen könnte, einen „kooperativen Vorteil“ in die neue Genossenschaft „implementieren“ zu können. …

Wir würden solche Verbände und deren Einrichtungen eher als „Genossenschafts-Rechts-Verbände“ und weniger als „Genossenschafts-Verbände“ bezeichnen. Ein Blick  in die Leitungsstrukturen solcher Verbände nährt unsere Annahme. Qualifikationen, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, o.ä. zeigt deutlich auf, dass es stets um „Korrektness“ (Bilanzen, Recht, Steuern, etc.) geht und nicht um do etwas wie die „Energie hinter den Zahlen“ oder die Potenziale, welche die Mitglieder als besonderen Vorteil von Kooperation zum gemeinsamen Erfolg beigetragen haben bzw. beitragen könnten.
Auch ein Blick in die Inhalte der Prüfungsberichte von Genossenschaften lässt uns zu keiner anderen Annahme kommen:

·         Entweder man ignoriert bewusst das entscheidende Element von Genossenschaften, die Potenziale der WirKraft, also der Mitglieder (Menschen) oder man kann dazu einfach nichts sinnvolles beitragen, weil die Qualifikation des Prüfungspersonals (noch) nicht vorhanden ist.

Lassen Sie uns an dieser Stelle noch ergänzen:

Wir verstehen durchaus die Ungeduld zahlreicher Gruppen und Menschen, die fordern, das sog. Prüfungsmonopol der Verbände aufzuheben.
Aber was würde es nützen, wenn stattdessen Wirtschaftsprüfungs-Kanzleien die Prüfung durchführten?
Das Problem sitzt wahrscheinlich viel tiefer. Wir würden es als „genossenschaftliche Inkontinenz“ bezeichnen, was heißen soll, dass man glaubt mit einer „Unterlage“ sicherzustellen, dass man nicht merkt, dass der Patient längst „nässt“.

Die Kommilitonen an Ihrer Hochschule spüren förmlich, dass irgendetwas Grundlegendes am System Genossenschaft oder Kooperation nicht (mehr) stimmt, vielleicht sogar noch nie gestimmt hat, weil man kaum näher hingeschaut hat. Man hat vielleicht gemeint, es reiche aus, eine Struktur in die Welt zu setzen, die formal als WirKraft-Projekt daherkommt und man müsse nur die „richtigen“ Instrumente und die „richtigen“ Entscheidungen treffen, damit das System funktioniert.

Um es deutlicher zu sagen:

·         Man war der Meinung, mit der richtigen Anwendung von betriebswirtschaftlichen, steuer- und rechtswissenschaftlichen Instrumenten, würde sich – auch sozusagen ohne kooperative Intelligenz – Erfolg organisieren lassen.
·         Die Menschen (als Mitglieder) wurden ehr zur Eigenkapitalbildung „benutzt“ nicht jedoch als das „Erfolgsgeheimnis WirKraft“ wahrgenommen und entsprechend einbezogen.
·         Man war wohl so kühn, zu meinen, dass allein das kooperative Strukturelement (Genossenschaft) Kraft genug entfalten könnte, um sogar in einem nach konkurrierenden „Spielregeln“ funktionierenden Wirtschaftssystem, erfolgreich sein zu können. 

 Der starre Blick auf die Struktur hat offenbar völlig das eigentliche Potenzial dessen verstellt, was Genossenschaften nicht nur lebendig macht, sondern anziehend wirkt zum Mitmachen, Selbstmachen oder wenigstens, um positiv neugierig zu sein: Also etwas mit und für Menschen.   

Trotz Ihrer kritischen Hinweise zu Energiegenossenschaften, die wir durchaus ernst nehmen, hat es aber diese Form verstanden, Menschen zum Mitmachen anzusprechen. Jedoch muss man sehen, dass nicht die Konzepte an sich es waren, die zum Mitmachen inspirierten, vielmehr scheint es die Möglichkeit zu sein, aktiv an einem politischen Ergebnis mitzuwirken, genannt „Energiewende“. …
Das ist richtig und wichtig, sollte uns jedoch nicht dazu verleiten, das als eine „Wende“ in Richtung mehr genossenschaftliche Allgemein-Akzeptanz auszugeben. Auch der wirtschaftliche Erfolg von Energiegenossenschaften ist weniger darauf zurückzuführen, dass besonders intelligent kooperiert wurde. Nehmen Sie den Anteil der „staatlichen Subventionen“ heraus, dann wären viele der Energiegenossenschaften nicht entstanden und die meisten wären vorzeitig in Insolvenz geraten. Ein unternehmerisches Gesamtkonzept, in dem Menschen  zusammenkamen, um in dauerhaften Marktbeziehungen, mittels ihrer Arbeitskraft zu bestehen, waren und sind die Ausnahme. Insoweit können Energiegenossenschaften nur sehr bedingt dazu dienen, anzunehmen, dass Genossenschaften – ganz allgemein – es endlich geschafft hätten, für Unternehmensgründer wirklich interessant geworden zu sein, sich vielleicht sogar eine Art „Trendwechsel“ bei der Rechtsform-Wahl ankündigt. …

Dennoch zeigen die Energiegenossenschaften eines recht deutlich auf: Genossenschaften haben viel mit dem zu tun, was Menschen anspricht. Und bei den Energiegenossenschaften gab es zumindest starke äußere Impulse, wenn auch eher politisch motiviert, die zur Mitwirkung ansprachen.

Kommen wir zurück auf die genossenschaftlichen Verbände, von denen sich einige sogar darauf „reduzieren“, sich „Prüfungsverbände“ zu nennen.

Die Frage ist – wie Sie recht deutlich und richtig ansprechen -, was das wirkliche Bedürfnis oder der Bedarf an verbandlicher Kompetenz ist, was Genossenschaft-Gründer oder Genossenschaften, die bereits am Markt sind, benötigen?

Ihre Vermutung dürfte zutreffend sein:

Verbände verfügen wahrscheinlich über keine Spezialisten in Sachen Kooperation. Sie beschäftigen vielleicht gute Juristen, Prüfer, Steuerberater, manchmal sogar Wirtschaftsberater, aber haben keine speziellen Kooperations-Berater beschäftigt.

Und würden sie solche vielleicht doch haben, dann wären es wahrscheinlich Berater, die Ihren Vorstellungen von „lebendiger Kooperation“ nicht entsprechen könnten. Die Tragweite der gesamten Gründer-Szene wird schön in dem Buch („Kopf schlägt Kapital“) von Prof. Günter Faltin zusammengefasst:

·         „Wir leben im 21. Jahrhundert. Die Institutionen der Gründerberatung stammen  aus dem 20. Jahrhundert. Die Vorstellungen, wie man gründet, stammen im Kern noch aus dem 19.Jahrhundert“. …

Und wir würden hinzufügen wollen: Auch der Kern des Genossenschafts-bildes stammt aus eben diesem 19.Jahrhundert. …

Nun, Genossenschaftsverbände werden ihnen quasi perfektes „Struktur-Wissen“ anbieten, Ihnen vielleicht sogar zeigen, wie man einen Businessplan schreibt oder Steuern, Vertragsrecht oder Buchführung sinnvoll einrichtet, aber sie können Ihnen wohl weder sagen:

·         Wie sie ein Unternehmen zum Erfolg führen oder gar,
·         wie Sie ein Unternehmen in Form einer Genossenschaft – aufgrund der wertvollen kooperativen Zusatz-Potenziale -  quasi zu einem fast unvermeidlichen -  Unternehmens-Erfolg bringen.

Was Herr Faltin zum Thema „Unternehmensgründung“ konstatiert, kann man durchaus 1:1 auch für Unternehmen anwenden,   wenn sie aus der Gründungs- in die Konsolidierungsphase eintreten. Sie sind heute von einem latenten Veränderungsdruck belegt, dessen Erscheinen sie jedoch nicht vorwegnehmen, sondern auf den – sozusagen getrieben – lediglich getrieben „re-agieren“. …

Was wir als fehlende „Kooperations-Beratungs-Kompetenz“ bei Genossenschaftsverbänden konstatieren, hat natürlich auch zu entsprechender „Hilf- oder Ratlosigkeit“ bei Genossenschaften ganz allgemein geführt. Dabei ist es fast gleichgültig, ob Sie sich eine Bank-, Wohnungsbau- oder eben eine „experimentelle“ Energie- oder Öko- Genossenschaften anschauen. Sie scheinen alle irgendwie in der gleichen Lage zu sein:

·         Die Handlungsverantwortlichen (Manageer) erkennen entweder die besonderen kooperativen WirKraft-Vorteile einer Genossenschaft erst gar nicht an oder sie sind unsicher, unwillig oder auch einfach unfähig, diese zur Wirkung zu bringen.

Was davon von Fall zu Fall vorliegen mag, ist eher nachrangig. Vorrangig ist zu sehen, dass der entscheidende „WirKraft-Faktor“ quasi außer Kraft gesetzt wird bzw. bleibt. …

Wir beurteilen, dass lediglich 10-20% des „WirKraft-Vorteils“ strukturbezogen ist. Demnach werden die „manpower-bezogenen“ - 80-90% des wahrscheinlichen „WirKraft-Potenzials“ von Genossenschaften - einfach „brach“ liegen gelassen.

Soviel Ignoranz sollte sich eigentlich keine Genossenschaft leisten, es sei denn, sie befände sich vielleicht – vorübergehend – in einer Situation eines Angebotes mit einem tendenziell gesicherten Alleinstellungsmerkmal.

Manager und Verbände, die entweder nicht an „WirKraft-Potenziale“ von Genossenschaften glauben, sie nicht erkennen können oder unsicher bzw. unfähig  sind, sie zu entfalten,  müssen natürlich diese beharrliche „Ignoranz“ geschickt „weg-kommunizieren“. Dazu bauen sie dann zwar recht unterschiedliche, aber in der Sache ähnlich oberflächliche Muster für die eingetretene „WirKraft-Fehlanzeige“ auf.
Manager von Bank-Genossenschaften werden die Bankenaufsicht bemühen, Wohnungsbaugenossenschaften könnten den „Mietspiegel“ bemühen, während Energiegenossenschaften vielleicht die staatlichen Förderregularien anführen und die „Öko-Projekte“ könnten als „Schuldzuweisung“ vielleicht über das fehlende Bewusstsein der Kunden räsonieren. …

Das klassische Muster heißt dann: „Schuld“ haben immer die Umstände.…

Die UNESCO stellt fest, dass die Genossenschaftsidee in Deutschland als „Weltkulturerbe“ zu schützen ist. Von welcher Idee wird dort eigentlich gesprochen, wenn nicht von Menschen, die sich zusammenschließen, um „gemeinsam das besser hinzubekommen, was der Einzelne nicht schafft“. Da mag auch die Struktur anklingen, aber eigentlich ist doch damit die von Menschen erzeugte „WirKraft“ gemeint, die zu einem gemeinsamen Vorteil der teilnehmenden Menschen entwickeln wird. Die Struktur war lediglich das Haus, genannt Genossenschaft. Aber das „Haus“ war kein Selbstzweck, sondern sollte den Menschen dazu „dienen“, Lebensvorteile, also „WirKraft“ zu erzeugen und zu bekommen.

Eine neue „Welle“ von Ehrerbietung für den „Menschen Raiffeisen“ zum 200, Jahrestag rollt derzeit an.

Beides Ereignisse, das Weltkulturerbe und der Gedenktag für Herrn Raiffeisenwären, wären eigentlich gute Möglichkeiten, um nunmehr die „Faszination für Genossenschaften“ bei den Menschen im Lande zu entfachen. Ein Blick in die bisher veröffentlichten Medienbeiträge lässt jedoch wenig Hoffnung wachsen, dass diese Chance wirklich genutzt wird….

Statt es dabei bewenden zu lassen, „damals“ auf heute zu „pflanzen“, und eine Art „Geschichtsunterricht“ zu zelebrieren, hätte man es als Herausforderung aufgreifen können, den Menschen von heute, besonders der jungen „Gründer-Generation“ zu zeigen, dass und warum gerade JETZT es SINN macht, kooperativ zu denken und kooperativ unternehmerisch zu handeln.

Dazu hätten z.B. folgende Möglichkeiten bestanden:

·         Einen gemeinschaftlichen Entwurf aller Genossenschaftsverbände für ein zeitgemäßes Genossenschaftsgesetz vorzulegen und öffentlich wirksam zu „bewerben“.
·         In einem solchen Gesetz, die „WirKraft-Potenziale“ deutlich herauszustellen, um dann genau diese Struktur mit großer „Sog-Kraft“ für Gründer auszustatten und das wirksam offen zu kommunizieren..
·         Eine Art wertbezogene/n „Charta oder Kodex“ aufzustellen, wonach deutlich wird, „was-warum-wie“  Menschen in Genossenschaft wirken und welche „psychologischen/emotionalen“ Vorzüge sich damit verbinden lassen.
·         Ein solcher „Geno-oder Koop-Kodex“ , der zugleich als „Wahl-Bausteine“ im Wahljahr genutzt werden könnte, hätten gut aufzeigen können, dass eine gesamtgesellschaftliche Diskussion in Gang kommt, zu erkennen, dass sich das „Konkurrenz-Zeitalter“ beginnt selbst infrage stellen und darauf grundlegende Neuausrichtungen zu mehr Kooperation erforderlich sind.
·         Warum eigentlich nicht fordern, dass für fast 22 Mio. Menschen in Genossenschaften und fast 50 Mio. Menschen in Vereinen und anderen Kooperationen, ein eigenständiges - „Ministerium für Kooperation und Genossenschaften“ – einzurichten wäre.

Das alles scheint irgendwie Ihrer zentralen Frage ausweichen zu wollen, die eher in Richtung von „Faszination“ mittels Genossenschaften geht und wie man es hinbekommt, so etwas auszulösen.
Der etwas größere Exkurs wurde bewusst in Kauf genommen, um zu zeigen, dass derzeit wenig Erbauliches „am Markt“ zu erkennen ist, auf was Sie zurückgreifen könnten.
Hinzu kommt, dass auch recht wenig in diese Richtung geforscht wurde und wird. So etwas wie „Kooperationswissenschaften“ oder „Kooperationswirtschaft“ zu studieren, ist in Deutschland derzeit kaum möglich. Natürlich – das wollen wir gern konstatieren – wird das Wort „Kooperation“ bereits oft und gern genutzt. Sogar das zuständige Ministerium (BMWI) bietet durchaus zahlreiche Materialien an, um Kooperationen quasi zu „erzeugen“, vergisst jedoch z.B. zu berücksichtigen, dass eine solche Art von Kooperation in einem „Spannungsfeld“ stattfindet, das „Konkurrenzwirtschaft“ heißt und in dem das „Menschenbild“ des Herrn Darwin, die Sicht versperrt für „Menschen in Kooperation“. …

Dennoch bleiben Ihre Fragen – sie sind wichtig genug – um geeignete Hinweise trotz alledem selbst zu finden. …

Eigentlich ist das vielleicht einfacher, als zunächst anzunehmen wäre, wenn wir den Grundsatz berücksichtigen, dass sich eine WirKraft mittels Genossenschaft nur erzielen lässt, wenn zunächst „Zielklarheit“ bei ALLEN Beteiligten besteht, dass sie das „Kooperative Gen“ (Prof. Bauer) wirklich vorbehaltslos meinen und in ihrem Konzept entsprechend berücksichtigen. Dabei muss auch allen beteiligten GründerInnen bewusst sein, dass sie sich (noch) in einem Umfeld bewegen, das bisher wenig erfahren hat, wie vorteilhaft Kooperation entsteht, wenn man wahrhaft (erfolgreich) kooperieren will.

Zunächst vollziehen wir gern die Ergebnisse des „Entrpreeur-Professors“ Günter Faltin nach, der sagt und nachweist, dass „Kopf“ vorrangig gegenüber dem Kapital bei guten Startups wirken kann. Mittels eines eigenen Startups „Teekampagne“ hat er außerdem dargelegt, dass Businessplan und andere „Konzeptpapier“ nachrangig zu sein scheinen gegenüber der „richtigen Idee“. Die Argumente von Herrn Faltin sind plausibel und nachvollziehbar und sollten auch für „Mehr-Personen-Gründungen“ (Genossenschaft) gelten. …

Nun kann es einen Unterschied geben, ob es sich um den Ziel-Konsens bei einer Person handelt oder einem Zielkonsens bei 3 und mehr Gründern (Unternehmern). Zu empfehlen, nicht vorzeitig die Phase zum (bedingungssfreien) Ideen-Konsens abzubrechen, weil „Ungeduld“ aufkommt, deutet darauf hin, dass sich solche „geheimen“ Vorbehalte eher mindernd auf das „WirKraft-Potenzial“ der Genossenschaft auswirken. „Wir werden das schon irgendwie hinbekommen, also lasst uns endlich gründen“; solche oder ähnliche Situationen sollten tunlichst vermieden werden. Also sollte von vorneherein deutlich werden, dass es kein Problem ist aus einer Gründung-Gruppe wieder auszuscheiden, aber es sehr wohl ein Problem ist, drin zu bleiben, aber weiterhin Vorbehalte zur Zielklarheit zu behalten. …

Baut die Genossenschaft darauf auf, dass sich die Eigenkapitalbildung über Hinzunahme weiterer Mitglieder ereignen soll, dann wäre es zweifellos vorab notwendig, deutliche „Aufnahme-Kriterien“ zu formulieren und vorab mit den neuen Mitgliedern eine Art „Aufnahme-Gespräch“ zu führen. …
Zu aufwändig? Vielleicht, aber noch aufwändiger könnte es sein, einen „Riss im Strang der Zielklarheit“ in Kauf zu nehmen.

Wir wollen das hier nicht vertiefen, aber darauf hinweisen, dass Kooperation ohne latente Kommunikation mit allen Beteiligten, das (faktische) WirKraft-Potenzial gan sicher mindern wird. Das Fatale daran ist, dass dies meist nicht oder zu spät bemerkt wird. Man spürt es zunächst an der nachlassenden Bereitschaft zur Mitwirkung, später an den Stimmenthaltungen oder den Gegenstimmen bei Abstimmungen oder an den Besuchen von Generalversammlungen. So kommt es, dass Bankgenossenschaften sich zwar berühmen etwa 18 Mio. Mitglieder zu haben, aber nur ein sehr geringes WirKraft-Potenzial ausschöpfen. Weiteres Merkmal, das auf „WirKraft-Verzicht“ hindeutet, ist zweifelsfrei die Entscheidung, von einer Generalversammlung zu einer „Vertreter-Versammlung“ zu wechseln. Das könnte vielleicht noch Sinn machen, wenn die Vertreter sich vorab mit den Mitglieder aktiv abstimmen würden; was sie aber wohl nirgendwo tun? Sie „vertreten“ – in Bezug auf das „Wir“ dann welche „Zielklarheit“? Aus so etwas heraus zu erwarten, dass WirKraft sich entfalten ließe, ist eine kühne Annahme; allerhöchstens kann das auf (bewussten oder eher unbewussten) Verzicht auf WirKraft hindeuten. Ähnlich verhält es sich bei Genossenschaften, die „wohlwollend“ registrieren, dass Generalversammlungen von nur wenigen Mitgliedern besucht werden. Natürlich können dazu auch oftmals hohe Kosten der Mitglieder ursächlich sein (Reisezeit, Reisekosten). Darauf – sofern man es wirklich wollte – könnte man durchaus einwirken. Im Zeitalter des Internets sind viele – zumal kostengünstige – Wege gangbar, um alle Mitglieder einzubeziehen. ….

Schauen sie einmal in irgendeinem Prüfungsbericht eines Verbandes nach, ob dazu Feststellungen, Hinweise, Anregungen gemacht werden? Sie könnten das Ergebnis kennen, ohne sich auf unseren Vorschlag wirklich einlassen zu müssen. …

Die eigentlichen „WirKraft-Erzeuger“ sind immer die Menschen. Nicht die bloße Teilnahme als Mitglied ist entscheidend, sondern aktive Mitgestaltung und Einbeziehung schafft das  „Energie-Feld“, das letztlich die „WirKraft-Potenziale“ in Erscheinung treten lässt. Bei einer Genossenschaft würde die wohl wichtigste Frage – die man in einem Prüfungsbericht zwangsläufig vorrangig thematisieren müsste – etwa so lauten:

·         Wieviel von 100% „Energie-Potenzial“ (WirKraft) konnte die Genossenschaft im Geschäftsjahr 20xy wirklich nutzen und was sind die „Blockaden“ die die (wahrschnlich erhebliche) „WirKraft-Verluste“ herbeigeführt haben?

Natürlich wird (derzeit) jeder Verband, jeder Prüfer sagen:

·         Dafür gibt es keine Kennziffern, Methoden, Erfahrungen.

Mag sein, dass das auch 200 Jahren nach Raiffeisen immer noch nicht vorhanden ist, ändert aber nichts daran, dass es irgendwie bisher niemanden aufgefallen scheint, dass die Menschen in Genossenschaften, die eigentlichen WirKraft-Erzeuger sind. Und genau diese WirKraft-Potenziale ignoriert man und nennt sich dann „Genossenschaft“ oder „Genossenschafts- oder Prüfungsverband“ …

Dabei waren WirKraft-Potenziale eigentlich schon immer gesetzlich gefordert. Man nannte es nicht „WirKraft-Erzeuger“, sondern „Förderzweck“. Doch diesen „Förderzweck“, den Herr Raiffeisen viel weiter gesehen hat, als den Menschen  „nur“ finanziell ihre Existenz zu erleichtern, reduzierte man auf den „finanziellen Ertrag“ (Rückvergütung, Rendite). …

Der Begriff „Förderzweck“ ist jedoch ganzheitlicher zu sehen. Zunächst gibt es dazu den geeigneten „Input“, um einen erwarteten „Output“ zu erzielen. Zunächst müssen die wichtigsten „WirKraft-Potenziale“ – also die Menschen – angesprochen, sensibilisiert, qualifiziert, etc. und aktiv einbezogen werden. Wie können Manager z.B. wissen, was der Förderzweck ist, wenn sie dazu nicht die Meinung der Mitglieder kennen, wie deren Erwartung zur Förderung wirklich aussieht?

Es stellen sich demnach folgende Fragen:

·         Welche Genossenschaft hat es bisher geschafft, so etwas wie eine „Förder-Richtlinie“ für Mitglieder zu entwerfen, zumal so eine, in der die Mitglieder aktiv aufgefordert sind, entsprechende Vorschläge einbringen zu können.
·         Welche Genossenschaft hat es geschafft, einen separaten Tagesordnungs-Punkt auf die Generalversammlung zu bringen, der vielleicht heißen könnte: „Bericht über Gestaltung und Ergebnis der Mitgliederförderung“.
·         Und in welchem Prüfungsbericht eines Verbandes steht dazu ein Hinweis oder eine längere, konstruktive Erläuterung, wie der Förderzweck zu optimieren wäre?

Prüfungsberichte die hier nicht ihre Schwerpunkte haben, Verbände den diese „Blutleere“ ihrer Arbeit nicht auffällt, Genossenschaften, die sich ihrer wahren Kräfte und Pflichten nicht bewusst sind. I

·         Ist das etwa geeignet, um Genossenschaften als „Erfolgs-Story“ zu feiern?

So etwas muss doch eigentlich den „Juroren“ der UNESCO aufgefallen sein? Oder dat die UNESCO diese Fehlen erkannt? Und war das Erkennen vielleicht der entscheidende Grund, weshalb sie dazu neigten, lieber etwas zu schützen, das – wenn es so fortschreitet“ – tatsächlich des „Schutzes“ bedurfte, weil es sonst gänzlich vom „Untergang“ bedroht wäre ….

Nehmen wir einmal an, es gäbe in Deutschland tatsächlich so etwas wie eine genossenschaftliche Akademie für Genossenschafts-Manager. Was würde wohl in deren Curriculum im Zentrum stehen und sich wie ein „roter Faden“ durch alle Seminar-Angebote ziehen müssen? Natürlich, es wäre die WirKraft, der Förderzweck, die kooperative Intelligenz oder Ähnliches, also all das, was die Besonderheiten für Genossenschaften sind, um Erfolg für Menschen und deren Kooperationsunternehmen (Genossenschaften) quasi zwangsläufig werden zu lassen.

Eine wirklich wenig entmutigende Bilanz, die Herrn Raiffeisen zu seinem 200. Jahrestag vorgelegt werden kann. Aber was will man auch anderes feiern als die Vergangenheit, wenn man die Realität der Jetzt-Zeit sich anschauen muss. …

Nur 8500 Genossenschaften in Deutschland. – es waren schon mal über 40.000 (!). Und würde man die Dichte der Genossenschaften der Schweiz (in Bezug auf die Bevölkerung auf Deutschland übertragen, sollten es eigentlich über 140.000 Genossenschaften in Deutschland sein ….

·         Knapp 6 % der schweizer Geno-Potenziale „geschafft“ zu haben – wenn das kein Grund ist, lieber die Vergangenheit zu bejubeln?

Die Forderungen mehren sich – wir gingen darauf bereits ein -, das sog. Monopol der (Prüfungs-) Verbände zu verändern. Das ist sicherlich weniger eine Problem-Lösung, als vielmehr ein „Hilferuf“, wahrscheinlich sogar ein sehr berechtigter. Solche Forderungen haben jedoch auch Positives, sie stoßen Genossenschaften, Verbände und den Gesetzgeber an, endlich das in den Mittelpunkt zu stellen, was das „Erfolgs-Gen“ von Kooperationen und Genossenschaften ausmacht: Die „WePower“ nach innen und außen zu entfalten und darauf zu achten, dass die auch dauerhaft in Erscheinung tritt. …

Führen wir uns vor Augen, dass die Quantenphysik zwei wichtige Merkmals erkannt hat, die längst bei guten Coachs und Hochschullehrern im Bereich Unternehmensführung angekommen sind:

A. Der Beobachter beeinflusst stets das Ergebnis des zu Beobachtenden.
B. Die kleinsten Teilchen sind „nichtlokal“ und stehen – untrennbar – immer miteinander in Verbindung.

Vereinfacht gesagt – und auf die WirKraft bezogen – heißt das für Kooperationen und Genossenschaften:

·         Nutze und sorge dafür, dass möglichst alle Mitglieder konstruktiv-positiv sich mit ihrer Genossenschaft identifizieren.
·         Ein so erzeugtes positives „WirKraft-Feld“ wirkt auf Mitglieder, Beschäftigte, Kunden, Lieferanten sich aus – egal wie, es tut es immer. Nur für eine positive „Wirk-Kraft“ der „WirKraft“ muss das „Feld“  eben unabdingbar positiv sein.

Sie müssen das Vorstehende nicht  unbedingt als „QuantenManagement“ bezeichnen. Sie sollten nur wissen, worauf das gründet, was sich ereignet, bzw. sich auswirkt. …

Erkennen Sie den Vorteil, den Kooperationen oder Genossenschaften gegenüber anderen (Rechts-) Formen eigentlich haben? Sie haben enorme WirKraft-Potenziale!

Es liegt jetzt an Ihnen, also den Gründern und Mitgliedern, genau das zu erreichen, ob mit oder eben ohne die Verbände, denen sie anzugehören gesetzlich verpflichtet sind.

Tun Sie das, was Ihnen Ihr gesunder Menschenverstand und Ihr Gefühl sagt:

·         Sorgen Sie für Begeisterung und Faszination bei den Menschen Ihrer Gründung, stellen Sie die IDEE in den Mittelpunkt und lassen Sie der kooperativen Intelligenz viel Freiraum.

Nichts ist jetzt wichtiger für das sich anbahnende „Kooperations-Zeitalter“ (was Experten bereits so definieren), wie „VORBILDER“, an denen man nicht mehr vorbeikommt.

Werden Sie deshalb „SmartCoop-Entrpreneur“ und gestalten Sie eines der ersten erfolgreichen „WirKraftWerke“ …       
         
QuAnworten sind quantenphysikalisch „optimierte“ Antworten auf eingegangene Fragen. Unsere Antworten sollen Denken erweitern, nicht Denken festlegen–bleiben Sie bitte kritisch. 
Hinweis: MMW dankt dem QuantenInstitut für die Möglichkeit zur Veröffentlichung. Das heißt nicht, dass MMW mit allen Positionenen übereinstimmen muss.
Für Fragen / Seminare / Coaching: info@quanteninstitut.de






        

03.04.17

„Mitglieder-Förderung“ in Genossenschaften ist ein intelligenter Unternehmensvorteil - auch für Genossenschafts-Banken …


Bereich:
Mitgliederförderung - Förderzweck

Die Frage:

In unserer Genossenschaft gibt es immer wieder Unklarheit über die Mitgliederförderung. Der Aufsichtsrat vertritt den Standpunkt, dass der Förderzweck nicht nur den Unternehmensgegenstand betrifft, sondern auch viel weiter gehen kann. …
Der Vorstand ist – andererseits - sogar der Auffassung, dass die Mietpreise für Wohnungen für alle Mieter – egal ob Mieter oder Mitglieder-Mieter – gleich sein müssten. Er argumentiert damit, dass die Mitglieder an Ausschüttungen teilnehmen und Nicht-Mitglieder davon ausgeschlossen sind. ...
Der Vorstand verweist auch auf die Volksbanken. Dort müssten sogar die Mitglieder Gebühren für Kontenführung bezahlen und die Kredite seien auch für Mitglieder und Nichtmitglieder gleich. Nun bin ich selbst Mitglied einer Volksbank und erkenne tatsächlich nicht, wie man dort die Mitglieder fördert. Ich zumindest erkenne keinen Unterschied.
Aber das kann wohl kaum der Maßstab sein, den wir bei uns anlegen sollten …
Der aktuelle Konfliktpunkt ist, dass der Aufsichtsrat zur nächsten Generalversammlung eine „Förderrichtlinie für Mitglieder“ zur Beschlussfassung vorlegen wird und der Vorstand bereits signalisiert hat, diese nicht anzuerkennen, auch wenn es zu einem Beschluss kommen sollte. Er meint, die Mitglieder hätten kein Recht, einen Beschluss zu fassen, der z.B. ein Initiativrecht für Mitglieder zur Art der Förderung vorsieht und den Vorstand verpflichtet, im Rahmen der Berichterstattung an die Mitglieder einen eigenständigen „Förderbericht“ 
zu geben und die Mitgliederförderung in Form einer „Förderbilanz“ dazustellen. …
Gibt es eine Möglichkeit, einen solchen Konflikt abzuwenden, ohne dafür die Gerichte zu bemühen?
     
(FragestellerIn – Vorsitzender des Aufsichtsrates einer Wohnungsbaugenossenschaft  

Die Antworten – Ein Auszug:

Die Pflicht zur Mitgliederförderung ist der zentrale Unterschied zwischen einer Genossenschaft und einem Unternehmen anderer Rechtsform.
Im Umkehrschluss müsste man eigentlich die Frage stellen, ob ohne die Mitgliederförderung eine Genossenschaft überhaupt zustande kommen  oder als solche weiterhin bestehen kann bzw. darf. …
Die Mitgliederförderung bezieht sich nicht auf die Genossenschaft als solche, sondern auf die Förderung der Wirtschaft ihrer Mitglieder.

Es gibt im Gesetz weder Festlegungen noch Hinweise darauf, was unter „Förderung“ zu verstehen ist. Der Gesetzgeber überlässt – zu Recht – den Mitgliedern selbst zu entscheiden, wie das aussehen soll ….
Diese Mitglieder artikulieren über den Genossenschafts-Souverän (Generalversammlung), in welchem Umfang, in welcher Form und sogar durch wen dies geschehen soll. Die Genossenschaft kann mit der Umsetzung der Förderung deshalb auch Dritte beauftragen.

Der Unternehmensgegenstand wird spielt für den Förderzweck sicherlich eine wichtige Rolle, denn er bildet die Grundlage, zu der sich die Mitglieder entschlossen haben, Mitglieder zu werden….
In einer Wohnungsgenossenschaft bezieht sich das besonders auf Qualität, Preis und Nutzung einer Wohnung. Wir würden das als „Basis- oder Kernförderung“ bezeichnen. Als „Zweiten Förderkreis“ würden wir solche Förderungen sehen, die einen aus dem Unternehmens-Gegenstand abgeleiteten Bezug haben. Wir nennen das auch die „erweiterte Basis-Förderung“. Hierzu könnte man z.B. eine vorteilhafte Energie-Versorgung oder zusätzlich Betreuungsaktivitäten für Mitglieder nennen.
Als „Drittes Förder-Element“ – sozusagen die eher allgemeine Gemeinschafts-Förderung – wird der Vorteil gesehen, den die Mitglieder dadurch erreichen können, weil sie als Gruppe nach außen auftreten und wirken. Das könnten z.B. der Abschluss von Rahmenvereinbarungen sein oder andere Vorteile, die sich eben daraus ergeben, dass die Mitglieder in oder als  Gemeinschaft handeln. Dazu können auch z.B. die Nutzung von „Card-Systemen“ gehören, die Einkaufsvorteile bieten. …

Dass der Förderzweck kein statisches, sondern ein sehr dynamisches Element ist bzw. sogar sein muss, ergibt sich aus der Natur der Sache, dass Wirtschaft einem ständigen Wandel unterliegt.
Zu Recht hält sich das Genossenschaftsgesetz deshalb auch damit zurück, zu dieser zentralen, ja sogar entscheidenden Figur für jede Genossenschaft, wie der Förderung,   auch nur Hinweise oder Beispiele anzudeuten. Auch, wenn man meinen könnte, das sei geschehen, weil jede Art/Segment von Genossenschaft unter „Förderung“ etwas anderes verstehen könnte, wäre diese „grundlegende Enthaltsamkeit“ eigentlich nicht nachvollziehbar. …
Es mag sein, dass eine Agrargenossenschaft andere Förderzweck-Ausprägungen hat, wie eine Wohnungsbau- oder gar Bankgenossenschaft, dennoch hätte das nicht zu dieser so konsequenten bzw. strikten „Aussage-Enthaltsamkeit“ zur Förder-Thematik führen müssen. Für jede Art von Genossenschaft gäbe es durchaus verallgemeinerbare Formulierungen zu finden, wie z.B. eine Berichterstattung nebst weiterer Intentionen. …

Aber „Fehlanzeige“, der Gesetzgeber übt sich ausgerechnet in der zentralsten Figur des GenG in einer (ungewohnt) kompletten „Enthaltsamkeit“.
Was könnte das Motiv einer solchen Zurückhaltung gewesen sein?
Wenn wir „Versehen“ ausschließen können, muss das Motiv eher etwas mit Absicht zu tun haben!
Der Gesetzgeber unterstellt offensichtlich, dass die Formulierung des Grundsatzes „Förderung der Mitglieder“ als eine Art „Generalklausel“ zu sehen ist, die sozusagen einen „interpretatorischen Grund-Charakter“ für alle Normen des GenG impliziert. …

Das könnte dann sogar heißen, dass – ohne dies besonders erwähnen zu müssen – z.B. Verstöße nach § 34 oder 41 GenG gegeben sein könnten, wenn das „Förder-Gebot“ unberücksichtigt bleibt.
Genereller formuliert könnte man sagen, dass alle Gremien-entscheidungen unter einer Art „Förder-Vorbehalt“ stehen. Anders ausgedrückt, würde das heißen, dass dem Grunde nach  j e d e  Entscheidung, jeder Beschluss, sich daran zu messen hat, in wieweit dadurch das „latente Förder-Gebot“ positiv oder negativ tangiert wird. ….

Wer unter diesem Anspruch „Verfassungen“ (Satzungen) von Genossenschaften beurteilt, ist überrascht, wie wenig dort über das „Fundamental-Prinzip“ (Förderung) ausgeführt wird. Auch Geschäftsordnungen sind nicht gerade „auskunftsfreudig“ bezüglich einer Konkretisierung des „Fundamentals“, also der „Essenz“ der konkreten Genossenschaft. …

Kann man bei fehlenden „Regelungs-Konkretisierungen“ in Satzung oder Geschäftsordnung von dem Grundsatz ausgehen:

·         Was nicht näher geregelt ist, findet nicht statt!?

Eine solche Haltung oder Einstellung kann eigentlich nicht im Interesse der Gremien liegen, denn sie würden – im Falle eines Konfliktes – (deshalb) in eine schwierige Lage geraten, weil dann (fast) jede ihrer Entscheidungen (aktiv oder durch Unterlassung) unter dem „Vorbehalt der förderwirtschaftlichen Nachprüfung“ stünde. …

Eigentlich sollte man Vorständen und Aufsichtsräten dringend empfehlen, aus eigenem Interesse, auf das Vorhandensein von konkretisierenden Förderungs-Regelungen zu drängen. Das ist wohl das Gegenteil, wie es heute (noch) von den Gremien gesehen wird. Sollte es dazu jedoch Urteile, gar verfassungsrechtliche Entscheidungen geben, könnte diese (derzeitige) Passivität leicht zum „Bumerang“ werden. …

Genauso irritiert ist man jedoch, wenn man sich in Satzungen den Katalog „Rechte / Pflichten der Mitglieder“ anschaut. Auch hier, in Bezug auf das essenzielle Thema „Mitgliederförderung“ irgendwie „Sendepause“. …

Ist das nun Gleichgültigkeit, großes Vertrauen in die Geschäftsführung oder schlichtweg nur Unkenntnis? …

Wir gehen hier eher davon aus, dass es Unkenntnis ist. Was jedoch die Frage aufwirft, weshalb dazu die Genossenschafts- und/oder Prüfungsverbände, also die zu vermutenden „Profis“ in Sachen „Förder-Recht“, sich irgendwie in Schweigen oder Ignoranz hüllen. Wer sich unter diesen Prämissen Prüfungsberichte anschaut, wird überrascht, dass zum Thema „Förderung der Mitglieder“ kaum etwas gesagt wird. …

Dabei ist doch genau die Mitglieder-Förderung die Grundlage dessen, weshalb das Prüfungsrecht - in der praktizierten Form - staatlich verliehen und in ihrer Besonderheit immer wieder als notwendig und richtig betont wird. Wer jedoch damit so oberflächlich bis ignorant umgeht, sollte eigentlich froh sein, dass bisher „nur“ dieses Prüfungsprivileg in Kritik kam. Es hätte auch schlimmer kommen können, wenn solchermaßen Unterlassungen auf möglichen Schadenersatz überprüft würden ….

Also ein Fall für die Rechtsaufsicht der Verbände?
Eigentlich schon, aber auch hilfreich?

Nun könnte man sagen, irgendjemand müsse ja feststellen, ob etwas „richtig oder falsch“ sei und das dann „abstellen“ (lassen). …

Wäre aber das wirklich im Sinne des Gesetzgebers und der Intention des Gesetzes?

Wir würden davor warnen, diesen Weg zu gehen, denn er könnte zu dem – ungewollten – Ergebnis führen, dass die (gewollte) Souveränität der Mitglieder eingeschränkt würde. Jeder „Ruf“ nach dem Gesetzgeber ist eigentlich zugleich eine Art „Verweigerungshaltung“, die latent vorhandene und gesetzlich gewollte Chance zu mehr Selbstverantwortung noch weiter wegzuschieben. …

Wir würden eher einen Weg darin sehen, Maßnahmen zu ergreifen, endlich die (bewusste) Offenheit zur Konkretisierung mit Inhalten als Chance zu sehen und dann mit Leben zu füllen!

Dazu könnten Regelungen, wie Sie von Ihnen zu Recht initiiert wurden, sehr dienlich sein. Der Einstieg in das Förder-Thema kann in der Tat durch die Schaffung einer eigenständigen Förder-Richtlinie geschaffen werden. Achten Sie jedoch bitte darauf, dass Sie das „Kind nicht mit dem Bade ausschütten“. Damit meinen wir, dass es wenig Sinn macht, nunmehr alle möglichen Arten und Formen von „Förderung“ aufzulisten und damit zwei Probleme zu „riskieren“:

·         Sie verkennen, dass Förderung ein dynamischer Prozess ist, der einem stetigen Wandel unterliegt. Was heute im Kontext von Förderung Priorität bei den Mitgliedern hat, kann morgen bereits „sinnwidrig“ sein. Deshalb empfiehlt sich keine „enumerative“, sondern eher eine beispielhafte, allgemeiner gehaltene Formulierung – sozusagen - eine Art „Generalklausel“, die es ermöglicht, aktuelle Beschlüsse der Generalversammlung aufnehmen zu können.
·         Das Förder-Prinzip – was klar erkannt und beachtet werden muss – ist kein „Spielfeld“ für „ich wünsch mir was“. Der Grundsatz, dass nur gefördert werden kann, was die Zukunftsfähigkeit der Genossenschaft nicht gefährdet, sollte strikt berücksichtigt werden. Das könnte z.B. damit erreicht werden, dass man einen gemeinsamen „Förder-Ausschuss“ einsetzt, in dem sowohl die Geschäftsleitung, wie auch Aufsichtsrat und (qualifizierte) Mitglieder vertreten sind. „Neutralen Sachverstand“ einzubeziehen ist möglich und sinnvoll, denn es ist ein Beratungs- und kein Gestaltungs-Gremium und kann deshalb auch Nicht-Mitglieder umfassen.

Eigentlich nicht nachvollziehbar ist, weshalb sich „Ihr“ Vorstand gegen etwas sperrt, was die Essenz der Genossenschaft ausmacht. Wir würden empfehlen, dazu dringend den gemeinsamen Diskurs zu wählen und zunächst den Vorstand aufzufordern darzulegen, weshalb er zu dieser – unverständlichen – Blockadehaltung kommt, die ihn in arge Probleme bringen könnte, weil er offensichtlich nicht verstanden hat, dass genau dies das Kernstück – und die wirkliche Chance – dieser Unternehmensform ist, die er nicht sieht oder sehen will. …

Wir wissen, dass viele Manager – gerade bei Genossenschaftsbanken – fast blindwütig sich darauf konzentrieren, dass „Förderung“ Nachteile für das Unternehmen bedeuten würden und man im Verhältnis zu anderen Geschäftsbanken (irrigerweise) glaubt, im Nachteil zu sein. …
Würden solche Manager sich von ihren – oftmals vorliegenden – „Minderwertigkeits-Komplexen“ erholen, könnten sie endlich das enorme Chancen-Potenzial einer Mitglieder-Förderung erkennen, das sie sogar befähigt, Entwicklungen in Gang zu setzen, von denen Geschäftsbanken eigentlich nur „träumen“ können. …

Wer z.B. mit Sätzen in der Öffentlichkeit aufwartet, quasi mit „Rechtsverstößen“ in der Öffentlichkeit Kunden einzuwerben, zeigt damit nur, dass er das „System Genossenschaft und Förderung“ nicht verstanden hat. Es macht für eine Genossenschaft einfach keinen rechtlichen (auch keinen noch so kleinen wirtschaftlichen) Sinn, wenn man damit wirbt, dass „Mitglieder genauso behandelt werden, wie Nicht-Mitglieder“. Solche Manager, mögen sie noch so gut sein, haben eigentlich keinen Platz in einer Bank, die mitgliederbezogen entstanden und aufgestellt ist. …

Natürlich wollen wir bei Genossenschaftsbanken keineswegs einige Besonderheiten verkennen, wie z.B. die „Banken-Aufsicht“, zumal eine solche „Aufsicht“, die den eindeutigen gesetzlichen Rechtsbezug (Genossenschaft und Förderauftrag) vielleicht (bisher) einfach nicht versteht oder nicht verstehen will. ….

Gerade auch dieses letztere Argument irritiert uns nicht deshalb, weil „Aufsicht“ sich so verhält, wie sie sich verhält, sondern weil die Mitglieder irgendwie nichts damit anzufangen wissen, dass Mitgliedschaftsrechte nicht „gewährt“ oder gar „verschenkt“ werden, sondern (selbst aktiv) gestaltet und im Zweifel auch engagiert „verteidigt“ werden müssen. …

Trotz umfangreicher Recherchen konnten wir bisher nichts erkennen, was darauf hindeutet, dass die Mitglieder von Genossenschaften, besonders von Bank-Genossenschaften, sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung und Chancen aus einer Mitgliedschaft bewusst wären.

Dabei handelt es sich gleichermaßen um Themen mit weniger oder um solche mit mehr fundamentaler Bedeutung. …

Weniger fundamental könnte es sein, ob Mitglieder in Sachen Gebühren für Konten besser gestellt (d.h. gefördert) werden, fundamentaler könnte es sein, wie genau oder besser sich „meine Bank“ auf so ein tiefgreifendes Thema einstellt, im Falle einer (politischen) Unbeherrschbarkeit von Folgen aus der permanenten „Geld-Aufblähung“    
ihre Mitglieder anders (besser) zu stellen, wie dies Geschäftsbanken tun können oder wollen. Eine Geno-Bank kann und darf nicht „Lehman II“ sein. Das würde den Förderzweck völlig auf den Kopf stellen. …

Unser (vorläufiges) Fazit:

Genossenschaften stehen und bestehen in einem Mitgliedschaftsbezug, dessen „Grundrecht“ das Recht auf Förderung ist.
Dies kann weder von Seiten der Leitungsorgane, noch von Aufsichtsorganen – ohne latent zu erwartende Streitigkeiten oder ggf. sogar Schadenersatzforderungen zu riskieren – ignoriert werden. Hier würden wir dringend empfehlen, aus Eigeninteresse, selbst eine rechtliche Klärung herbeizuführen, d.h. Eigeninitiative zu ergreifen.

Wir präferieren jedoch eher, die vom Gesetzgeber gewollte „wirtschaftliche Lösungsperspektive“, einen Perspektiv-Wechsel einzuleiten, indem man „Förderung“ als Chance begreift und damit eine „Rechtsform-Überlegenheit“ anstrebt.

Dazu gibt es einen recht interessanten und durchaus bekannten Satz aus der Wirtschaft, der hier passend erscheinen könnte:

„Mach dein Brett vor’m Kopf zu Waffe“ …

Gemeint damit ist, zu beginnen, die potenziell mögliche Zusammenarbeit mit Mitgliedern so zu gestalten, dass damit so etwas wie eine „WirKraft“ entsteht, denn das ist genau das, was zur Überlegenheit führt, denn die Zukunft gehört Wirtschaftssubjekten, die Werte, wie z.B. Vertrauen, Partizipation, Transparenz, etc. präsentieren können und dabei zugleich – nachhaltig - erfolgreich sind …

WirKraftWerke – Eine geniale Idee setzt sich durch.

Fragen bitte an info@menschen-machen-wirtschaft.de richten.