Wertewandel und Trend zur Kooperation
forciert neue Kooperationsmodelle
Was vor einigen Jahren noch undenkbar
schien, entwickelt sich zunehmend zur Normalität: Auch größere Investoren
entdecken Genossenschaften für attraktive Investments. Das VerbändeNetzwerk MMW
hatte deshalb zur Konferenz „SmartCoop -
Nachhaltig kooperativ investieren“ eingeladen. Es wurde mehr als nur ein
Erfahrungsaustausch und Kennenlernen zwischen den Managern von Kooperations-Unternehmen
und Managern von Investment-Kapital. Macht Sinn – lautete die signifikante
Botschaft beider Gruppen, Fortsetzung fest verabredet.
Die Konferenz in Halle „sprengte“ alle
Erwartungen, von allen Seiten! Hatte man im VerbändeNetzwerk Menschen Machen
Wirtschaft e.V. eher mit einem allmählichen Gewöhnungsprozess gerechnet, durch
den beide - sich bisher eher fremd gegenüber stehende – Gruppen gehen würden,
entwickelte sich die Arbeitsatmosphäre komplett anders. Skepsis wich sehr
schnell Neugier, spätestens als die Vertreter beider Seiten ihre Möglichkeiten
und Interessen in kurzen Statements dargelegt hatten.
Die wichtigsten Punkte für die Gruppen der
Investoren waren insbesondere die folgenden Faktoren:
a.
SICHERHEIT
des Investments
b.
STABILITÄT
des Unternehmens
c.
RENDITE
des Investments
SICHERHEIT des Investments
Von Seiten der Genossenschaften wurde
zunächst verwiesen, dass diese Unternehmensform zu einer der stabilsten
Rechtsformen in Deutschland gehört. Mit 0,1% sind Genossenschaft sozusagen die mit
weitem Abstand insolvenz-sicherste Unternehmensform. Das hängt nicht zuletzt –
so ein Vertreter des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes pvdp e.V. - auch
damit zusammen, dass Genossenschaften (eG) eine Pflichtmitgliedschaft in einem
gesetzlichen Prüfungsverband nachweisen müssen, der regelmäßig und gesetzlich
verpflichtend – je nach Größe der eG – jährlich oder zweijährig jede eG prüft.
Diese Prüfung verbindet die Prüfung des wirtschaftlichen Handelns der eG mit
laufender Beratung des Unternehmens. Daraus entsteht sozusagen eine
Besonderheit bei einer eG, die „Betreuungs-Prüfung“. Dass Sicherheit von
Kooperationen und Genossenschaften am Markt für immer bedeutender eingestuft
wird, zeigt das zunehmende Interesse breiter Schichten der Bevölkerung an dieser
Unternehmensform.
STABILITÄT des Unternehmens
Die Skepsis, die Investoren gegenüber einer
Genossenschaft hegen – so ein Vertreter einer größeren Fondsgruppe – basiert
vor allem darauf, dass Mehrheiten sich nach „Köpfen“ und nicht nach Höhe des
beteiligten Kapitals bilden, was zu „unkalkulierbaren“ Mehrheiten führen könne.
Außerdem seien Aufsichtsräte jederzeit in der Lage Vorstände (einstweilig)
abzulösen.
Frank-Peter Evertz, Vorstand der VARITAS
GenoServices eG, der seit Jahren Genossenschaften aufbaut und berät, äußerte
Verständnis für diese Haltung und erläuterte: „Wir haben bei MMW gerade diese
Meinung sehr ernst genommen, weil sie in der Tat zu Irritationen führen kann,
vor allem bei größeren Investoren, die bisher mit Aktiengesellschaften oder GmbH
zusammengearbeitet haben. Zunächst – so Evertz – zeigen uns Erfahrungen, dass
dies eher Theorie ist, denn ein erfolgreiches Management wird nicht abgelöst,
zumal nicht von Teilhabern, die am Erfolg partizipieren. Dennoch sind durch
individuell zu gestaltende Satzungsanpassung und Geschäftsordnungen
Vorkehrungen zu treffen, dass Irritationen der befürchteten Art Wirklichkeit
werden können. Dazu kann z.B. dienen, sog. ordentliche Mitgliedschaften und
investierende Mitgliedschaften entsprechend der Geschäftspolitik zu definieren
und einzuwerben. Investierende Mitglieder können weder mehr als ¼ der
Mitglieder des Aufsichtsrates stellen, noch können diese auf
Generalversammlungen Mehrheiten gegen die ordentlichen Mitglieder organisieren.
Hiermit wird unternehmerische Kontinuität gewährleistet und zugleich
sichergestellt, dass das Management in Funktion bleibt, solange das Unternehmen
auf der Erfolgsspur bleibt.“.
Lothar Kühne (MMW-Vorstand) verwies auf
eine weitere wichtige Regelung für die Stabilität einer eG, die Möglichkeit,
ein Mindestkapital zu definieren und in der Satzung festzuschreiben. „Damit –
so Kühne – wird gesichert verhindert, dass dem Unternehmen überraschend
Eigenkapital entzogen werden kann. Man könnte z.B. definieren, dass ein solches
Mindestkapital 90 % der gezeichneten Geschäftsanteile ausmachen soll. Entstünde
eine Situation, dass ein atypischer EK-Entzug droht, würde diese Grenze maximal
einen EK-Verlust von 10% zulassen. Durch Ausnahmenregelungen, für deren
Wirksamkeit z.B. Vorstand und Aufsichtsrat satzungsmäßig zuständig gemacht
werden können, wären Ausnahmen möglich, sofern dadurch die unternehmerische
Stabilität nicht gefährdet wird.“
RENDITE des Investments
In seinem Beitrag stellte Gerd K. Schaumann
(MMW-Vorstand) zunächst fest, dass nicht jede Genossenschaft für größere
Anleger von Interesse sein kann. Dies hängt entscheidend von dem gewählten
Förderzweck der eG ab. Umgekehrt gibt es
durchaus auch Genossenschaften die keine größeren Anleger aufnehmen würden,
weil ihre Geschäftspolitik nicht auf den Ausweis der von dort geforderten
höheren Renditen ausgelegt ist. Solche Unternehmen präferieren vielleicht eher
Anleger und Märkte mit anderen Wertvorstellungen.
Andererseits – so Schaumann weiter - „haben
Genossenschaften, sofern diese es wollen, einen hohen Grad von Flexibilität
auch berechenbar hohe Renditen ausweisen zu können und dies satzungsmäßig und
geschäftspolitisch auch so einzurichten. Zu den wichtigsten Gestaltungsarten,
um Renditen wirksam werden zu lassen, zählen
u.a. die genossenschaftliche Rückvergütung, die Mindestverzinsung des
gezeichneten Kapitals, partiarische Darlehen, sowie die steuerlichen Vorteile
für unternehmerische Beteiligungen an Genossenschaften.
Neben den Märkten, wie denen der
Erneuerbaren Energien, dem Gesundheitssektor, gehobenen Segmenten des
Wohnungsbaus oder dem Vorsorgebereich, gibt es auch Spezialmärkte (auch
international) in denen Genossenschaften inzwischen nachhaltig gute, und für
größere Investoren attraktive Renditen erwirtschaften“.
Der Vorstand von MMW sieht angesichts der
Zinsentwicklungen am Markt der Lebensversicherungen auch durchaus gute Chancen
für die Entwicklung von kooperativ aufgestellten Unternehmen, die in Wettbewerb
zu Produkten dieser Branche treten werden.
Abschließend wurde noch über MMW-Maßnahmen
berichtet, die dem Entscheidungsinteresse von größeren Investoren
entgegenkommen werden. Hierzu zählt z.B. das SmartCoop Gütesiegel und
SmartCoop-Watch. Während ein Gütesiegel-Zertifikat zur Zukunftsfähigkeit und
Renditefähigkeit Aussagen trifft, handelt es sich bei SmartCoop-Watch um ein
besonderes Überwachungssystem, das gezielt großvolumige Investments (z.Z. ab
1,0 Mio. EUR) durch externe Spezialisten begleiten kann.
Um den Kontakt zu größeren Investoren zu
verstetigen und zu professionalisieren, hat MMW dies inzwischen als
zusätzlichen Dienstleistungsbereich für seine Mitgliedsunternehmen ausgebaut.
Hierzu gehört u.a. der Kontakt zu einem sich stetig erweiternden
„Coop-Investoren-Pool“, die Aufbereitung von Projektunterlagen für nachfragende
Unternehmen sowie die Durchführung von Gesprächen zur Geschäftsanbahnung.
Zeiterspranis und Förderung der Entscheidungsorientierung sind die wichtigsten
Aufgaben, von denen beide Seiten profitieren sollen, die Anbieter und Nachfrager
von Kapital, sowohl in Form von Eigen-, wie auch Fremdkapital.