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Hier entsteht - BAUSTEIN für BAUSTEIN - ein zukunftsweisendes Konzept einer Wirtschaft und Gesellschaft, das die Vielfalt von kooperativen Chancen darstellt. Wir laden Sie ein, aktiv mitzuwirken, durch Fragen oder Anregungen ...

WirKraft ist auf keine Rechtsform festgelegt. Von Interesse ist ein modernes WirKraft-Konzept besonders für Genossenschaften, Unternehmen, Vereine, Gemeinden, Stiftungen, Parteien, Kirchen/Religionsgemeinschaften ...
Bei der Entfaltung der WirKraft geht es um intelligente Kooperationen (SmartCoop).Unsere Wir-Kraft-Experten kommen aus unterschiedlichen Berater-Berufen, Hochschulen und Verbänden. Im Bereich Genossenschaften kooperiert der Bundeverband MMW mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband und dem CoopGo Bund Freier Genossenschaften
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Koordination: Gerd K. Schaumann

27.05.15

Kleinanleger-Schutz, Genossenschaften und WirMarkt-Chancen (1)

Frage:

Ich zeige Menschen auf, wie sie ihr Geld bestmöglich anlegen können. Dabei ist Rendite und Sicherheit gleichrangig. Weil immer mehr Menschen ihr Geld in Genossenschaften anlegen wollen, gehören auch mehrere Genossenschaften zu meinen Geschäftspartnern. …
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber „den Weg in Genossenschaften“ quasi ausgeschlossen, sofern die Vermittlung gegen „Provision“ erfolgt …
Diese Entscheidung ist mir völlig unverständlich. …
Bedeutet das für mich, dass ich keinerlei Möglichkeiten habe, Menschen für Beteiligungen an Genossenschaften zu interessieren? …
   
             
Die WM-Coop-Antwort:

Teil 1

Wir wollen hier lösungsorientiert antworten.
Lassen Sie uns deshalb ein wichtiges Ergebnis vorwegnehmen:

Auch zukünftig muss und kann es möglich bleiben, dass Genossenschaften für ihren Eigenkapitalaufbau, systematisch aktiv sein können, denn das ist – in einigen Bereichen – ein wichtiger Bestandteil.  Ein zukunftsfähiges, breit aufgestelltes Genossenschaftswesen, wird solche Bereiche (Vielfalt und Größe) benötigen.
Und als Teil eines cooperativen Wirtschaftssektors haben Genossenschaften einen hohen Stellenwert …

Wir wollen und können hier nicht das gesamte Aktionsspektrum „ausleuchten“, auf welchen Wegen man das – auch angesichts des Kleinanlegerschutzgesetz (KASCHG) -
schaffen bzw. wieder erreichen kann.

Dazu spielt sicherlich auch die Frage eine Rolle, ob das KASCHG – in Bezug auf Genossenschaften – wirklich „verfassungskonform“ ist. Wie das Gesetz schon sagt: Es geht um „Kleinanleger-Schutz“. Was die Frage aufwirft, ob Teilhabe an Genossenschaften als „Kapitalanlage“ wirklich zu werten ist. Und ab welcher Höhe wäre eine „Anlage“ überhaupt als „Klein-Anlage“ zu sehen?

Wir wollen den „Coop-Faktor“ hier als Lösungsansatz wählen. Cooperation macht eigentlich nur Sinn, wenn die cooperierenden Menschen oder Gruppen ihre Zusammenarbeit insbesondere abstellen auf:

A.   Die Zusammenarbeit längerfristig zu orientieren.
B.   Wechselseitig faire Vorteile schaffen wollen (Leistung und Gegenleistung ausgewogen und angemessen sind).
C.   Vertrauen und Verantwortung wichtige (Geschäfts-) Prinzipien sind.

In vielen Bereichen, in denen das Thema „Provision“ bisher eine Rolle spielte waren die vorstehenden Punkte eher „unterentwickelt“, vielleicht manchmal nicht gesehen oder manchmal eben auch nicht gewollt.

Die jetzige „Dreiecks-Beziehung“ Kunde-Vermittler-Anbieter endete meist mit oder kurz nach der erfolgten Vermittlung (Vermittlungs-Provision).
Etwas eher waren die Ziff. A-C erkennbar, wenn ein Vermittler auch eine Betreuungsaufgabe übernahm, was dem „Maklergeschäft“ ähnelte.
Wer neben der Vermittlungs-Provision noch „Bestands-(Pflege-) Provision“ bekam, entwickelte bereits ein Gespür für so etwas wie „Cooperations-Verantwortung“…

Auch die „Bemessungsgrundlage“ für Provision hatte bisher nur selten andere Bezüge als das „Vermittlungs-Volumen“ (in Geld ausgedrückt).
Hieraus entsteht – ob gewollt oder ungewollt – so etwas wie ein „Vermittlungs-Druck“.
Auf Genossenschaften bezogen, wurden – meist naheliegend – desahlb gern höhere Geschäftsguthaben angestrebt ….
Ob dies aus Sicht der neuen Mitglieder, die meist keine Genossenschaftserfahrungen haben, sinnvoll war, „rivalisierte“ beim Vermittler mit der Chance, ohne weiteren Aufwand gute Provision zu verdienen. …
Auch ob dies aus Sicht der Genossenschaft immer stimmig war, wurde selten geurteilt, denn der betreffenden Genossenschaft war klar, dass eine Zusammenarbeit mit einer (allgemeinen) Vertriebsorganisation wohl kaum im „Stop-and-Go“ funktionieren würde. So musste auch dann Geschäftsguthaben (Eigenkapital) „angenommen“ werden, wenn es dafür (vorübergehend) keinen wirklichen Bedarf gab, weil sich – wie z.B. bei Energiegenossenschaften – die Planung für eine neue Energie-Erzeugungsanlage verzögerte. Gleichwohl „kostete“ dieses EK vom „Tag der Zulassung“ als Mitglied, bereits Geld …

Wie wir sehen, spricht viel dafür, das KASCHG zum Anlass zu nehmen, mehr cooperative Elemente in die unterschiedlichen Aufgabenfelder einer  Genossenschaft einzuführen …
Damit wollen wir es zunächst mit dem Hinweis bewenden lassen, das Thema „Provision und Genossenschaften“ genauer anzuschauen und ein „Mehr“ an Cooperations-Verständnis zwischen den Interessengruppen zu erzeugen.

Die Erfahrungen zahlreicher „Call-Center“, die Bemessungsgrundlage ihres Bezahlungssystems vom „Vermittlungs-Volumen“ auf „Beratungs-Zeit“ umzustellen, sind in diesem Zusammenhang durchaus interessant …

Kommen wir zu den Interessen der Genossenschaften zurück.

Vermittler täten gut daran, sich zu verdeutlichen, dass eine Genossenschaft die einzige Rechtsform ist, die – qua Gesetz (§ 1GenG) – verpflichtet ist, ihre Mitglieder zu fördern.
Dabei sollte man wissen, dass dieser Förderzweck recht umfassend zu sehen ist. Eine „Förderung“, jedoch, die sich (fast nur) auf „Rendite“ bezieht, entspricht jedoch nicht dem Gesetz!.

Und genau hier finden wir sowohl Lösungsansätze, wie aber auch die Missverständnisse, die bei vielen („genossenschaftsfremden“) Vermittlern vorliegen.

Wer seine „Vermittlung“ auf das „Rendite-Potenzial“ (überwiegend) bezieht, arbeitet eigentlich kaum „genossenschaftskonform“, denn er hat den „Förderzweck“ außer Acht gelassen.
Und das bringt ihn in Bedrängnis und wird mit dem KABG nunmehr tendenziell ausgeschlossen.
„Kapitalanlage“ hat mit „Förderzweck“ wenig zu tun.
Bei einer Genossenschaft geht es um mehr. Und dieses „Mehr“ drückt sich z.B. – neben der Satzung – in so etwas wie einer „Förder-Richtlinien“ aus.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre, dass Genossenschaften sich genauer mit ihrem „Förderzweck“ befassen und sicherstellen, dass darin das „Förder-Volumen“ ausreichend breit definiert ist….

Ein zweiter Schritt würde darin bestehen, entweder bestehende Vermittler entsprechend zu schulen oder neue – und nunmehr spezialisierte - „Förderzweck-Vermittler“ zu finden.

Damit deutet sich so etwas wie ein „Paradigmen-Wechsel“ in der Zusammenarbeit von Genossenschaften und „Vertrieb“ an:

Gesucht wird der „Förderzweck-Berater/Betreuer/Vermittler“

„Angeboten“ wird von diesen ein vielfältiges „Förderzweck-Volumen“ (wozu natürlich auch die Rendite gehört), für das er oder sie „Vermittler“ das künftige Genossenschaftsmitglied begeistern sollten …



Kleinanleger-Schutz, Genossenschaften und WirMarkt-Chancen (2)

Frage:

Ich zeige Menschen auf, wie sie ihr Geld bestmöglich anlegen können. Dabei ist Rendite und Sicherheit gleichrangig. Weil immer mehr Menschen ihr Geld in Genossenschaften anlegen wollen, gehören auch mehrere Genossenschaften zu meinen Geschäftspartnern. …
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber „den Weg in Genossenschaften“ quasi ausgeschlossen, sofern die Vermittlung gegen „Provision“ erfolgt …
Diese Entscheidung ist mir völlig unverständlich. …
Bedeutet das für mich, dass ich keinerlei Möglichkeiten habe, Menschen für Beteiligungen an Genossenschaften zu interessieren? …
   
             

Die WM-Coop-Antwort:

Teil 2


Für eine Energiegenossenschaft könnte das z.B. heißen:

Zunächst ein ganzheitliches „Energie-Förder-Volumen“ zu definieren. Dazu könnte alles gehören, was z.B. Kosten für Energie mindern hilft, oder/und alles, was an Energie „verdienen“ lässt. Letzteres ist sicherlich nicht nur auf Rendite zu begrenzen …

Wir erkennen hier wichtige Merkmale von Cooperation:

·         Eine Genossenschaft ist immer zugleich eine Gruppe, wie groß oder klein sie auch sein mag.
·         Und Gruppen sind für alle Anbieter stets interessant. Daraus überzeugende „Gruppen-Vorteile“ zu entwickeln und diese Vorteile den Mitgliedern anzubieten, macht regional und überregional viel Sinn.

Die Überleitung von der „Individual- zur Gruppen-Sicht“ ist sehr wahrscheinlich ein wesentliches Element, was sowohl für Anbieter, wie auch für Vermittler völlig neue Sichtweisen und damit nachhaltige Perspektiven entwickelt.

Deshalb hat MMW Bundesverband Cooperationswirtschaft e.V. das Projekt „WirMarkt“ mit initiiert (www.wir-markt.de).

Hierbei geht es z.B. darum, Zukunftsentwicklungen an Märkten vorwegzunehmen, wie diese durch zeitnahe Veränderungen via Medien und Internet ausgelöst werden.
Studien zeigen deutlich, den enormen Wandel im Handel auf. Einzelhandel in der jetzigen Form wird es immer weniger geben. Mit dem Begriff „Dropshipping“ versucht der Großhandel auf die Entwicklungen zu reagieren. Führt das etwa zu einer Entwicklung wie:
Ein Vertrieb in der „alten Form“ könnte sich - mehr oder weniger schnell – demnächst quasi „erledigt“ haben.

Doch das Grundanliegen aller Anbieter – so paradox das klingen mag – bliebe danach nicht nur bestehen, sondern könnte wahrscheinlich sogar noch wachsen. Und dies Grundanliegen heißt jetzt und später:

·         Wie treffen die potenziellen Anbieter ihre potenziellen Nachfrager?

Schon heute werden mit Hilfe verschiedenster Marketing-Aktivitäten – mit immer mehr Versprechungen - neue Modelle kreiert, die inzwischen tendenziell 100 Mrd. EURO beanspruchen, ohne jedoch damit wirklich für die (kleineren) Anbieter etwas zu lösen.

Die Tendenz: „Koordination“ von Angebot und Nachfrage wird immer mehr eine Angelegenheit von viel Geld bei geringer Erfolgsprognose.

Der gesamte Mittelstand und kleinere Unternehmen können dabei einfach nicht mithalten. Aber sie müssen, sonst werden sie vom Markt „ausscheiden“….

Genossenschaften sind Teil dieser mittelständischen Gruppen – mit einem kleinen Unterschied:

·         Seit einiger Zeit steigen sie in der Akzeptanz und Vertrauen bei den Menschen (Nachfrager) stetig und dynamisch an, Genossenschaften sind sozusagen „in“.

Es wäre unklug, Genossenschaften mit dem „auszustatten“, was – mehr oder weniger positiv – bei anderen Rechtsformen angemessen sein könnte. Hierzu zählt auch der Begriff „Marketing“ („Markt machen“). Marketing.

Wir wählen dafür lieber die Bezeichnung „Coopting“. Wie sich das von Marketing unterscheidet erläutern wir später.

Das „WirMarkt-Projekt“ vereinfacht erklärt, bedeutet:

·         Die WirMarkt eG ist ein reines „Informations-Portal“ für Nachfrager und Anbieter. Sie handelt nicht, verkauft nicht, erhält auch keine Provisionen.
·         Um WirMarkt-Mitglied zu werden, bedarf es der Zeichnung von einem Geschäftsanteil mit lediglich einem Wert von 1,00 Euro (!) – einmalig.
·         Wer jemanden für den WirMarkt empfiehlt, hat garantiert keine Berührung mit einer „Kapitalanlage“ gehabt …
·         Ziel ist es, die WirMarkt eG zur größten deutschen „Verbraucher-Bewegung“ aufzubauen. „Verbraucher“ können natürlich auch Unternehmen sein.
·         Alle Anbieter – vorzugsweise Genossenschaften – treffen also dort ihre potenziellen Nachfrager. Dazu bedarf es keines Marketings, sondern des – neuen - Cooptings.
·         WirMarkt wird sukzessive in regionalisierte Einheiten unterteilt werden, die - sukzessive - alle von einem oder mehreren sog. „WM-Cooptern“ betreut werden.
·         Die WM-Coopter betreuen die Anbieter und potenziellen Anbieter bei WirMarkt umfassend und nachhaltig. Sie übernehmen dabei durchaus zum Teil Funktionen des früheren Marketings, jetzt jedoch „gruppenbezogen“.
·         WM-Coopter sind sozusagen Dienstleistungs-Partner für Anbieter auf dem Gruppenmarkt (WirMarkt).
·         In welcher Form sie dazu von den Anbietern „entlohnt“ werden, stimmen sie individuell mit diesen ab.
·         Nehmen wir – beispielhaft – an, dass eine Energiegenossenschaft neue Mitglieder sucht. Sie präsentiert dazu vor allem ihren „Förderzweck“ auf dem WirMarkt-Portal und stellt dazu die Vorteile der Genossenschaft dar.
·         Da der WirMarkt ein (Groß-) Gruppen-Markt ist, müssen diese Gruppenvorteile für die WirMarkt-Mitglieder gut ersichtlich und leicht nachvollziehbar sein. Beispielhaft könnten niedrigere Eintritts- oder Verwaltungskosten – oder was auch immer – angeboten werden.
·         Dies – für den Anbieter - zu gestalten ist z.B. auch eine Aufgabe des WM-Coopters.
·         Der „WM-Coopter“ arbeitet fast wie ein „Router“, er verbindet einfach intelligent Chancen – sozusagen Anbieter-Vorteile mit Nachfrager-Vorteilen - miteinander …

Für eine Genossenschaft (als Anbieter) von Förderzweck-Vorteilen kommt es darauf an, dass viele Menschen (Nachfrager) von den Förderangeboten erfahren.

Auch das spricht für das WirMarkt-Konzept, denn:

A.   Mitglieder der WirMarkt eG kennen „Fördern“ aus der eigenen Genossenschaft.
B.   Mitglieder der WirMarkt eG erwarten also gerade – von einer „Anbieter-Genossenschaft“ – genau das, was sie schon kennen.
C.   „Anbieter-Genossenschaften“ können mit diesem positiven „Wiedererkennungs-Wert“ sogar noch weiter „punkten“, d.h. ihr „Produkt“ (Mitgliedschaft z.B. in einer Energiegenossenschaft) noch attraktiver machen, dadurch dass sie z.B. ein „Förderzweck-Rating“ durchführen. 

Unter „KASCHG-Kriterien“ angeschaut, erkennt man sofort, dass WirMarkt mit dem KASCHG keine Berührung hat.

Warum ist das so?

a.   Es findet – im eigentlichen Sinne - kein „Vertrieb“, sondern „Coopting“ statt.
b.   Der „Vertrieb“ wirkt also wie eine Art „Router“, dessen Aufgabe es ist, den „Findungsprozess“ mittels der „WirMarkt-Plattform“ so effektiv wie möglich zu gestalten.
c.   Ein Zahlen von  „Provisionen“ oder „leistungsabhängige Vergütungen“ sollte beim „Coopting“ durch Betreuungs-Entgelt ersetzt werden.
d.   Da das WirMarkt-Mitglied auch möglichst langfristig von seinem „WM-Coopter“ (regional oder sektoral) betreut wird, baut sich sozusagen hier ein ständig wachsender, vielfältig zusammengesetzter Betreuungsbestand auf, an dem der „WM-Coopter“ langfristig partizipiert (Betreuungs-Entgelt).  
e.   Im Idealfall wird der „Vertrieb“ (Coopting / Coopter) noch nicht einmal direkt für die anbietende Genossenschaft tätig, zumindest nicht unbedingt „ausschließlich“.
f.    Weil der „WM-Coopter“ zugleich für eine Vielzahl von Anbietern tätig ist, entsteht auch kaum so etwas wie „Verkaufs-Druck“.
g.   Mittels dieses Konzeptes ist die Genossenschaft nunmehr auch in der Lage zu „steuern“, wieviel „Zuwachs“ an Mitgliedern sie in welchem Zeitraum benötigt. …

Dieses „Coopting-Konzept“ ist natürlich auch außerhalb des WirMarktes, also in einer einzelnen Genossenschaft selbst einsetzbar. Dazu sollte jedoch das „Förder-Konzept“ der handelnden Genossenschaft weit genug ausgelegt ist. …

In Bezug auf eine einzelne Genossenschaft hat der jedoch WirMarkt mehrere Vorteile (auf die bereits in anderen Beiträgen eingegangen wurde)

„Coopting“ im WirMarkt hat jedoch einen besonderen Vorteil:

Genossenschaften (Anbieter) finden im Spektrum der anderen „Leistungs-Anbieter“ vielfältige Anregungen und Möglichkeiten, den eigenen Förderzweck weiter zu optimieren …

Resümee:

Auch wenn es – zunächst – recht aussichtslos erscheinen mag, dass Genossenschaften den „Folgen“ des KASCHG entgehen könnten, sollten wir erkennen, dass das so nicht einzutreten braucht.

In jedem Fall gibt es durch das WirMarkt-Konzept ein erstes „Durchatmen“: Damit ist sichergestellt, dass Genossenschaften auch künftig weiterhin auf der „Hit-Liste“ von Menschen bleiben und sich gut entwickeln können. …
Und außerdem bringt WirMarkt:
Jetzt können natürlich auch andere Möglichkeiten in aller Ruhe „ausgelotet“ werden …

Wir sehen einfach keine Konkurrenz. Denn es ist genug Platz für alles Gute in Gemeinschaft und für Cooperation …