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Hier entsteht - BAUSTEIN für BAUSTEIN - ein zukunftsweisendes Konzept einer Wirtschaft und Gesellschaft, das die Vielfalt von kooperativen Chancen darstellt. Wir laden Sie ein, aktiv mitzuwirken, durch Fragen oder Anregungen ...

WirKraft ist auf keine Rechtsform festgelegt. Von Interesse ist ein modernes WirKraft-Konzept besonders für Genossenschaften, Unternehmen, Vereine, Gemeinden, Stiftungen, Parteien, Kirchen/Religionsgemeinschaften ...
Bei der Entfaltung der WirKraft geht es um intelligente Kooperationen (SmartCoop).Unsere Wir-Kraft-Experten kommen aus unterschiedlichen Berater-Berufen, Hochschulen und Verbänden. Im Bereich Genossenschaften kooperiert der Bundeverband MMW mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband und dem CoopGo Bund Freier Genossenschaften
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Koordination: Gerd K. Schaumann

19.05.11

Die (schleichende) MODERNISIERUNG und AKZEPTANZ des GENOSSENSCHAFTSWESENS ...

Als Prof. Kreibisch (Weltzukunftsrat) vor einiger Zeit in unserem Netzwerk referierte und Genossenschaften (sozusagen als strukturierte Kooperationen) in einem langfristigen, nachhaltig dynamischen Trend sah, ahnten die Teilnehmer noch nicht, wie Recht er behalten sollte.
Sicherlich haben äußere Einflüsse dazu mehr beigetragen, als notwendig, drohte doch das Land von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch zu einem „genossenschaftlichen Entwicklungsland“ zu verschlafen….

Hier soll es nicht um theoretische Ausführungen zum WARUM  und  WESHALB gehen, sondern soll am JETZT, den aktuellen faktischen Gegebenheiten angesetzt werden.

Natürlich hat die Gründung von Energiegenossenschaften etwas mit aktuellen Ereignissen zur Atomsituation zu tun, aber das musste nicht automatisch zu einer Ansehensaufwertung von Genossenschaften führen, wäre auch in den bekannten Formen von „AG / GmbH & Co KG – Modellen“ gegangen.
Diese jedoch hatten sich in der jüngsten Vergangenheit nicht gerade als stabile Wert-Bildner geoutet, sodass die Kombination von Neuer Energie und „Fondsstruktur“ nicht zur Akzeptanz zu „vertreiben“ war. Die Vertriebs-Systeme merkten das recht schnell, kannten den Grund, aber waren irgendwie ohne Lösung.
Auch die „Genossenschafts-Traditionalisten“ schienen irgendwie befangen, denn diese neue Entwicklung schien nicht so recht konform zu gehen, mit dem, was Raiffeisen und Schulze-Delitzsch vor Jahrzehnten äußerten.
Und doch, Raiffeisen und Schulze-Delitzsch stehen ganz und gar dieser neuen Entwicklung nicht so fremd gegenüber, wie man meinen könnte, sofern man bereit ist, sie in die JETZ-ZEIT zu stellen. „Alle für einen – einer für Alle“ -  kann auch im „Ich für mich – Wir für uns“ wiedererkannt werden, eine Formel, in der individuelles Interesse und Gemeinschaftsgeist zu einem Synergieeffekt „mutieren“.
Nimm man moderne semantische Anleihen, so muss man erkennen, dass Begriffe wie SELBSTVERANTORTUNG oder TeamGeist wenig mit einem Menschenbild zu tun haben, das den Blick in Richtung „Opfer der Verhältnisse“ lenkt, sozusagen „betreutes Wirtschaften“ im Blick hat.
Diejenigen, die zuerst Wirtschaft und Ethik miteinander verbanden, bedurften dieser „Dritt-Betreuung“ nur wenig, eine Veränderung, die manche Gruppen nur schwer nachvollziehen wollen.
Banken, Versicherungen, Währung, etc., ehedem  verlässliche Größen für sichere Geldmehrung, mussten immer mehr passen, wer diese heute als „sicher“, „wertebewusst“ oder „effektiv“ tituliert, kann sich eines Schmunzelns gewiss sein.
Geübte Institutionen büßen dramatisch an Glaubwürdigkeit ein,  das Ansehen der Politiker und Banker  in der Öffentlichkeit befindet sich im untersten Bereichen der beruflichen Anerkennungs-Skala, Bürger die Politik durch Wahlenthaltung schlicht ignorieren, das alles fügt sich in eine Richtung der vermehrten Selbstorganisation.
Hinzu kommt, dass diese gesellschaftlichen Strukturen gewohnheitsmäßig als anonym und weit weg vom Einzelnen wahrgenommen werden – dies und noch einiges mehr signalisiert so etwas wie einen gesellschaftlichen Wertewandel in Richtung Kooperation („Was der Einzelne nicht allein vermag, dafür schafft oder bedient er sich fortan der Gruppe“).
Zugegeben, das Genossenschaftswesen lebt neu auf in diesem Umfeld, das beinahe so etwas wie einen Paradigmenwechsel andeutet, in dem das „Wir machen das schon für euch oder dich“ abgelöst wird von einem „Wir wollen das, und dafür suchen wir das richtige Umfeld“ (was wir auch kontrollieren und beeinflussen können).
Auch bei einer weiteren Ausdifferenzierung im Wertekontext der Gesellschaft, bieten kooperative Strukturen beste Antworten, sind bestens integrationsfähig.
Die neuen Theoretiker einer solchen Entwicklung sind noch nicht zu erkennen, die zeitgemäßen „Raiffeisens“ nicht in Sicht….
Das tut aber der Veränderung keinen Abbruch, denn hier ist  Wirklichkeit  schlicht und einfach das, „was wirkt“ (oder bewirkt).
Wenn Fonds-Manager ernsthaft darüber nachdenken, Investments zukünftig – zumindest  a u c h – in Form von Genossenschaften darzustellen, dann ist dies mehr als nur ein Aufbruch in neue Zeiten….
Was wäre das für ein Signal der Politik, in Deutschland das zu tun, was andere EU-Staaten längst getan haben: Genossenschaftliches und kooperatives Engagement gezielt zu fördern und damit nachhaltig zu stärken.
Die Adepten der Marktwirtschaft sehen wieder, dass Markt (im wohlverstandenen Sinn des Wortes) möglich wird … Was würde Ludwig Erhard wohl dazu sagen, wenn er heute Friedrich Wilhelm Raiffeisen begegnen würde …
Wir gehen wirklich spannenden Zeiten entgegen, Zeiten in denen die Mensch wieder in den Mittelpunkt kommen und nicht auf punktuelle Abstimmungen reduziert werden (Wahlen, etc.), sondern dabei sein können, wo sich etwas für sie Wichtiges ereignet…- z.B. beim schnellen Umbau vom Atom zu Beherrschbar, Nachhaltigkeit und zugleich auch noch preiswert …


Vereinfacht ausgedrückt, waren Genossenschaft noch bis vor Kurzem als erfolgsorientierte Unternehmensformen so bedeutungslos, dass sie manche Kammer gar vergaß, überhaupt erst als Rechtsform für Existenzgründer vorzusehen und selbst Anwälte konnten es sich leisten, mit rechtlicher Inkompetenz zur „GENO“ zu brillieren …



Man „quälte“ und mühte sich ab, Genossenschaften zumindest in sozialen Sektoren als „salonfähig“ einzustufen, denn die Begriffe GENOSSENSCHAFT und ERFOLG schienen nicht so recht in die Wirtschaftslandschaft zu passen.


Das alles hat sich innerhalb von wenigen Jahren geradezu dramatisch schnell gewandelt, der Anstieg beim Verkauf der marktbeherrschenden Beck-Taschen-Texte „Genossenschaftsrecht“ eines großen deutschen Verlags ist mehr als nur ein Indiz.



Dies alles hat offensichtlich auch etwas mit einer neuen Wertehaltung in Wirtschaft und Gesellschaft zu tun: Kooperieren ist „in“! - Transparenz macht Sinn und Einfluss darauf zu nehmen, was mit dem eingesetzten (Eigen-) Kapital geschieht, zeugt von mehr Sensibilität und Selbstverantwortungs-Bewusstsein der Bürger.

17.05.11

GENOSSENSCHAFTEN finden Interesse bei FINANZVERMITTLERN

Dass die bevorstehende Finanzvermittler-Richtlinie nunmehr auch Genossenschaften einbeziehen soll, wird von Genossenschaftsverbänden skeptisch gesehen.
Was vor einigen Jahren noch undenkbar war,  nimmt jetzt konkrete Formen an: GENOSSENSCHAFTEN  werden für Finanzvermittler zu einem ernsthaften Thema.

Der Grund: Unter dem Begriff „Graumarktregulierung“ hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensrechts vorgelegt.

Das Artikelgesetz gestaltet u.a. das Vermögensanlagengesetz, das Verkaufsprospektgesetz und die Gewerbeordnung.

Mit der Einführung eines neuen § 34 f GewO wird für Finanzvermittler ein eigenständiger Erlaubnistatbestand geschaffen, dessen Ausfüllung derzeit noch zahlreiche offene Fragen birgt.

Aus Sicht des Genossenschaftswesens ist die Einbeziehung der Vermittlung von Geschäfts-Anteilen an Genossenschaften (§ 34 f Abs. 1 Ziff. 3) ein „zweischneidiges Schwert“, das sicherlich im weiteren Gesetzgebungsverfahren genauer zu betrachten sein wird.

Das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft e.V. dem u.a. zahlreiche unabhängige Genossenschaftsverbände und genossenschaftliche Prüfungsverbände angehören, hat dazu eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Auftrag es sein soll, entsprechende Vorschläge und Begründungen für das Gesetzgebungsverfahren zu erarbeiten, potenziell betroffene Vermittler  zu informieren, sowie mit den Verbänden der Finanzvermittlung sich abzustimmen.

Die  Arbeitsgruppe „GENOSSENSCHAFTEN  und  FINANZVERMITTLUNG“ hatte jüngst Experten aus den Bereichen Finanzdienstleistung, Genossenschaftswesen, Genossenschaftliches Prüfungswesen, Wissenschaftler, Fachjuristen und Praktiker,  zu einem Hearing nach Berlin eingeladen, um insbesondere Fragen der Interpretation, Sinn, und Folgen der Gesetzesvorlage, sowie auch Fragen zum Sachkundenachweis, zu diskutieren.

Zu den wichtigsten Eckpunkten der Ergebnisse des Hearings gehörten:

  • Die Gesetzesvorlage ist widersprüchlich, denn sie greift unzulässig in das Genossenschaftswesen ein und schafft damit erst  z u s ä t z l i c h e  Probleme. Generell eine Beteiligung an einer Genossenschaft als „Kapitalanlage“ zu sehen, wird als „kühne Idee“ von den Fachleuten beurteilt, denn sie steht dem gesetzlichen Förderzweckgedanken einer Genossenschaft quasi konträr gegenüber.
  • Erst 2006 wurde dem Gedanken Rechnung getragen, Genossenschaften notweniges Eigenkapital mittels der Aufnahme „investierender Mitglieder“ zuzuführen, um Benachteiligungen des Genossenschaftswesens zu kompensieren, was durch eine pauschale Regelung, dass dessen vermittelte Zuführung reglementiert wird, völlig in ihr Gegenteil verkehrt würde.
  • Außerdem findet keine Differenzierung bezüglich eines Volumens des Geschäftsguthabens statt. Faktisch wird  j e d e r  Euro, der vermittelt in eine Genossenschaft fließt zur „Vermögensanlage“ erklärt, auch wenn es sich lediglich um eine Aufstockung schon bestehender Geschäftsanteile handelt.
  • In der jetzigen Fassung ist nicht ausgeschlossen, dass sich sogar Genossenschaften in eine prekäre Situation begeben würden, wenn sie sich selbst um die Bildung von mehr Eigenkapital bemühen, ganz sicher aber dann, wenn sie dies in Verbindung mit einem Dritten tun.
  • Fraglich ist auch, ob es opportun ist, einen Sachkundenachweis für den Bereich Genossenschaften über die IHK abzuwickeln, da besonders die IHK bisher nicht gerade offen zum Genossenschaftswesen in Erscheinung getreten ist.
  • Offen bleibt auch, ob die Möglichkeit besteht, einen Sachkundenachweis so einzugrenzen, dass lediglich das Genossenschaftswesen tangiert wäre, denn wer sich lediglich auf Genossenschaften ausrichtet, sollte nicht „gezwungen“ werden nunmehr auch in anderen Bereichen tätig zu werden, was quasi eintreten würde, wenn der Sachkundenachweis grundlegend auf ein größeres Segment ausgelegt würde.
  • Die Genossenschaftsverbände und Genossenschaftliche Prüfungsverbände verkennen keinesfalls, dass ein Qualifizierungsbedarf in Richtung „GENOSSENSCHAFTS-BERATUNG“ besteht, zumal diese Rechts-Form seit einiger Zeit dynamisch im öffentlichen Ansehen steigt. Die Verbände sind aber sehr wohl in der Lage und auch bereit, dies eigenständig zu regeln und überwachen zu können. Entsprechende Curricula zur Ausbildung z.B. zum „Genossenschaftlichen Fachberater“ liegen bereits vor. Als Prüfungs- und Zertifizierungseinrichtung wären die PRÜFUNGSVERBÄNDE  sicherlich – nicht nur fachbezogen – eher in der Lage als die IHK; zumindest wäre jedoch eine Kooperation beider Einrichtungen von Vorteil.
Auch, wenn der Genossenschaft viel „Ehre“ zu Teil wird,  – wie die Gesetzesvorlage dies suggeriert -  wenn sozusagen auf gleicher Augenhöhe Genossenschaften mit anderen Formen der Vermögensanlage genannt werden, so Gerd K. Schaumann vom Vorstand des VerbändNetzwerks, können doch eigentlich nur „Wenig-Kenner der Materie“, Genossenschaften mit „AG-/GmbH & Co KG – Modellen“ in einem Atemzug nennen. Nicht nur TRANZPARENZ, Kontroll- und Mitwirkungsfunktionen sind in Genossenschaften ein ungleich  w i r k s a m e r e r  Schutz für Mitglieder, sondern auch die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft jederzeit zu beenden ist unvergleichbar. Außerdem werden die Rechte der Mitglieder durch die Pflichtmitgliedschaft der Genossenschaft in einem Prüfungsverband enorm gestärkt; schlussendlich sind auch Genossenschaften die Rechtsform, mit der bei weitem niedrigsten Insolvenzquote..

Dem Votum der Anwesenden entsprechend, sollen die Genossenschaften jetzt zunächst selbst angehört werden – was man sich auch vom Gesetzgeber gewünscht hätte, mindestens die Genossenschaftsverbände einzubeziehen – um anschließend zu einer fundierten (praxisbezogenen) Stellungnahme bezüglich einer nachvollziehbaren Regelung eines Gesetzes beizutragen.

Dazu ist dann ein weiteres Hearing geplant, zu dem auch Politiker aller Parteien eingeladen werden.