Willkommen

Hier entsteht - BAUSTEIN für BAUSTEIN - ein zukunftsweisendes Konzept einer Wirtschaft und Gesellschaft, das die Vielfalt von kooperativen Chancen darstellt. Wir laden Sie ein, aktiv mitzuwirken, durch Fragen oder Anregungen ...

WirKraft ist auf keine Rechtsform festgelegt. Von Interesse ist ein modernes WirKraft-Konzept besonders für Genossenschaften, Unternehmen, Vereine, Gemeinden, Stiftungen, Parteien, Kirchen/Religionsgemeinschaften ...
Bei der Entfaltung der WirKraft geht es um intelligente Kooperationen (SmartCoop).Unsere Wir-Kraft-Experten kommen aus unterschiedlichen Berater-Berufen, Hochschulen und Verbänden. Im Bereich Genossenschaften kooperiert der Bundeverband MMW mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband und dem CoopGo Bund Freier Genossenschaften
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Coop - auf den Punkt gebracht - die geniale Erfindung des VORTEILS.
Neu: Genossenschaft-Online - Die Gründer-Initiative und GenoFAQ, das Geno-Wissen.

Koordination: Gerd K. Schaumann

02.11.15

Wirtschaft "Machen" heißt teilnehmen können - Die Generalversammlung der eG



Das Problem

In vielen Satzungen von Genossenschaften gibt es keine persönlichen Einladungen der Mitglieder zu Generalversammlungen. Die Mitglieder werden nur noch über große Tageszeitungen eingeladen oder erfahren die Termine über die Homepage der Genossenschaft.

(FragestellerIn: Mitglied einer überregionalen Energiegenossenschaft, 49)

Die Folge

Sie erfahren nicht den Termin zur General- oder Vertreterversammlung. Somit ist ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf Mitwirkung erheblich eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben.  Das bestätigen die relativ geringen Teilnehmerzahlen, besonders von großen Genossenschaften, die überregional tätig sind.
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 Unser Lösungsvorschlag

Fast jeder Bürger verfügt heute über eine eMail-Adresse. Lassen Sie sich – möglichst vor Beginn der Mitgliedschaft – möglichst schriftlich - bestätigen, dass man bereit ist, Sie per eMail über die Termine zu informieren. Auch wenn man auf die Satzung verweist, dass die bestehende Satzung eine persönliche Einladung nicht zulässt, kann man Sie zusätzlich per eMail informieren. Genossenschaftsmitglieder sollten mindestens den gleichen Standard wie Aktionäre haben. Diese können – gemäß § 125 AktG. – verlangen auch elektronisch persönlich eingeladen zu werden …

Die mögliche Sicht der Genossenschaft

Wenn wir alle Mitglieder persönlich einladen, kostet das viel Geld (Postzustellung). Außerdem können wir nur über eine Bekanntmachung/Einladung über eine Tageszeitung nachweisen, dass alle  Mitglieder tatsächlich eingeladen wurden. Wir riskieren dann Anfechtungen von Generalversammlungen.

Unsere Hinweise zur Sicht der Genossenschaft

Es ist durchaus richtig, wenn eine Genossenschaft sicherstellt, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde. Aber es ist keine Genossenschaft eingeschränkt, Lösungen zu finden, die beides sicherstellen: Nachweis der ordnungsgemäßen Einladung und bestmögliche Information der Mitglieder.
Wer sich dagegen sperrt, der scheint wirklich kein Interesse zu haben, dass viele der Mitglieder auf einer Generalversammlung erscheinen.

Die zusammenfassende Empfehlung

Richten Sie Ihren Wunsch sowohl an den Vorstand, wie auch an den Aufsichtsrat der Genossenschaft. Sollte man – mit welcher Begründung auch immer – nicht bereit sein, Sie  persönlich zu informieren (z.B. per eMail), sollten Sie nachdenklich werden. Versuchen Sie es dann besser bei einer anderen Genossenschaft. Auch bei bereits bestehender Mitgliedschaft, können Sie beantragen, künftig auch persönlich eingeladen zu werden. Auf die Antwort können Sie gespannt sein. Wir sind es auch …

 Vertraulichkeitserklärung für Fragesteller: Wir sichern allen Fragestellern absolute Vertraulichkeit zu. Sie können uns jedoch jederzeit davon entbinden.               

Hinweise für betroffene Genossenschaften: In Abstimmung mit dem Fragesteller, bemühen wir uns in Einzelfällen – soweit eine konkrete Genossenschaft betroffen ist - auch um Klärung/Vermittlung direkt mit dieser Genossenschaft oder dem zuständigen Prüfungsverband. Für den Ausbau eines starken Genossenschaftswesens und im Interesse anderer Genossenschaften ist es notwendig, dass konkretes „Fehlverhalten“ konkret genannt wird….

Miteinander baut auf Vertrauen auf – Wo Vertrauen fehlt, tritt Misstrauen ein.







        

08.10.15

Einladungen zu Generalversammlungen – Was ist zulässig, was ist sinnvoll?


Bereich:
Genossenschaften - allgemein
Perspektive:
Information und Kommunikation – Ein wichtiges Element von Coop


Frage:

In unserer Genossenschaft  gibt es wenig Informationen über die Arbeit in der Genossenschaft. Die Mitglieder erhalten noch nicht einmal eine Einladung zur Mitgliederversammlung. Und wenn man dort nachfragt, erhält man die Antwort, man hätte halt die Homepage der Genossenschaft lesen müssen. Ich habe dazu 3 Fragen:
1. Ist es rechtlich zulässig, die Mitglieder nur über eine Homepage einzuladen?
2. Wie wird das in anderen Genossenschaften gehandhabt?
3. Was könnte ich tun, dass sich das ändert? …  

 Anmerkung: Beim „SmartCoop“ wir geht es stets um eine „intelligente“ Cooperations-Lösung, um damit die WIR-KRAFT-POTENZIALE zur optimalen Wirksamkeit zu bringen.             
(FragestellerIn: Mitglied einer Energiegenossenschaft, 49)

Zunächst die „formal korrekte“ Antwort

Das Gesetz ist recht eindeutig:
„die Einberufung der Generalversammlung muss durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder oder durch Bekanntmachung in einem öffentlichen Blatt erfolgen; das Gericht kann hiervon Ausnahmen zulassen. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger genügt nicht.“ (§ 6 Ziff.4 GenG)
Eine Anzeige – irgendwann an irgendeiner Stelle – in einem „öffentlichen Blatt“, wie z.B. die Frankfurter Allgemein Zeitung wäre demnach ausreichend.
Soweit zur Rechtmäßigkeit.
    
Die SmartCoop - Lösung

Ob die die „rechtliche Lösung“ jedoch ausreichend ist, um zu signalisieren, dass man mit den Mitgliedern wirklich zusammenarbeiten möchte, das wäre zu bezweifeln. So etwas wäre für SmartCoop zu wenig …

Wer eine Satzungsbestimmung in dieser Form wählt, scheint es mit einer engen Zusammenarbeit nicht sehr ernst zu nehmen oder kennt (noch) keine besseren bzw. sinnvolleren Lösungen.

Im Zeitalter des Internet hat fast jedes Mitglied eine Mail-Adresse und jede Genossenschaft verfügt über diese. Natürlich unterliegen solche Adressen einem stetige „Wandel“, was es mancher Genossenschaft nicht ganz einfach machen könnte, auf dem Laufenden zu bleiben.

Auch wenn manche Genossenschaft einwenden wird, dass man die Anzeige in einem „öffentlichem Blatt“ wähle, um nachweisen zu können, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde, mag dies nur zum Teil zu überzeugen.
Es ist keinem Vorstand/Aufsichtsrat verwehrt – auch wenn die ‚Satzung dies (noch) nicht vorsieht – zusaätzlich per Mail zu informieren.

So etwas kann auch jederzeit in einer Geschäftsordnung geregelt werden oder es werden entsprechende Beschlüsse in den Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung) gefasst.

Ein Hinweis:

Wer darauf Wert legt, „besser“ eingeladen zu werden, der sollte das zunächst – bei Vorstand und Aufsichsrat - beantragen.

Wer einer Genossenschaft beitreten will, aber mit der Art der Einladung unzufrieden ist, kann sich – vorab – bestätigen lassen, dass man ihn/sie z.B. zusätzlich per Mail einlädt. Erfolgt dies nicht, könnte das vielleicht eben nicht die „richtige“ Genossenschaft sein …

Es gibt andere Genossenschaften. Wir sind sicher, sie werden solche finden …
In jedem Falle sollten Mitglieder sich vor Beitritt in eine Genossenschaft genau ansehen, ob das geregelt ist, was sie für angemessen halten.

Das „SmartCoop“-Fazit

Wer die Erfolgs-Potenziale seiner Mitglieder erkannt hat, wird alles tun, um die Kommunikation mit den Mitgliedern ständig zu pflegen. Dazu ist ein Mail-Kontakt eine recht einfache und preisgünstige Variante.

Es lohnt sich, z.B. die Regelungen der WirMarkt eG anzuschauen: www.wir-markt.de

09.09.15


SmartCoop Energy Valley
Wir fördern gute Energien
- SCEV 2016 -
Initiator und Schirmherrschaft:
MMW Bundesverband der Cooperationswirtschaft e.V.



Häufig gestellte Fragen zur wirtschaftlichen Umsetzung von Projekten (FAQ)
- Auszug -

Was kann gefördert  werden (Förder-Hinweise)?

Gefördert werden können Projekte aus den Bereichen „Innovative Energielösungen“, die für eine unternehmerische Umsetzung vorgesehen sind. Die Energien sollen u.a. folgende Standards berücksichtigen: Umweltkonform – Nachhaltig – CO2-frei (mindestens neutral– zukunftsfähig. Sie sollen vor allem auch subventionsfrei wirtschaftlich eingesetzt werden können (Fördermittel für FuE sind davon ausgenommen).
Grundsätzlich werden nur Technik-Projekte gefördert. Jedoch können – soweit  - sinnvoll oder notwendig - auch wissenschaftliche Begleitungen integriert werden.

Gibt es eine Art – übergreifenden – „Codex“ für MMW beim SCEV?

Ja, es gibt solche Ziele – Werte - Prinzipien, denen sich MMW verpflichtet fühlt:

a.    Neutrale Koordination
b.    Faire Cooperation
c.    Ganzheitliche Verantwortung
d.    Nachhaltige Zusammenarbeit
e.    Wechselseitiges Vertrauen
f.     Gesicherte Souveränität

Was heißt „Neutrale Koordination“?

MMW versteht sich – zuvörderst – als Koordinator, hier zwischen den „Energie-Formen“ TECHNIK und FINANZEN.
Die neutrale Koordinationsfunktion beinhaltet z.B.
MMW wird selbst keinerlei unternehmerische Funktion ausüben. Das wahrt die Neutralität, um eine vertrauensvolle Mittler-Rolle übernehmen zu können.

·    MMW wird zunächst in getrennten Gesprächen die Interessen beider „Energie-Formen“ prüfen und beurteilen, ob eine hinreichende Vereinbarkeit (Kongruenz) besteht, damit die erwünschten Synergieeffekte langfristig zustande kommen können.
·         MMW wird den jeweiligen Interessen (Gruppen/Einzelpersonen) absolute Vertraulichkeit zusichern und gewährleisten. Die Grundlagen dafür werden von den jeweiligen Gruppen / Gruppenvertretern / Einzelpersonen vorab selbst definiert. Diese Grundlagen sind Bestandteil aller Handlungen von MMW.
·         MMW gibt keine Erfolgs-Garantien für Coops, sondern schafft lediglich bestmögliche Start-Voraussetzungen für erfolgreiche SmartCoops.
·  Auf ausdrücklichen Wunsch von Bewerbern beider „Energieformen“ kann MMW weitergehende Aufgaben/Funktionen übernehmen.

Wie sehen die ersten Schritte zur geschützten Umsetzung von Technik aus?

Gruppen oder Einzelpersonen, die über innovative Techniken zur nachhaltigen Energieerzeugung verfügen, wenden sich direkt – unter Beifügung einer Kurzbeschreibung zur Technik - an MMW.
Gleichzeitig teilen Sie mit, welche Voraussetzungen zum Schutz ihrer Interessen gewünscht werden.
Sie benennen eine oder mehrere Kontaktpersonen und versichern deren (vorläufige) Vollmacht für weitergehende Gespräche.
Soweit möglich, gibt die Einzelperson oder Gruppe an MMW eine erste Orientierung zur Vorstellung bzgl. Art und Umfang einer Finanzierung, sowie den beabsichtigten Formen / Wegen einer Markteinführung.
MMW beurteilt eine grundsätzliche Kompatibilität von Technikinteressen mit Finanzierungsinteressen. Sofern sich potenzielle Übereinstimmungen ergeben, werden weitergehende Aktivitäten zwischen den „Energie-Formen“ organisiert (z.B. Vorführung, Präsentation der Technik).

Die SmartCoop Energies eG (SCE) - Der Technik-Partner von MMW

MMW hat die SCE eG als „Leit-Genossenschaft“ für alle Innovationen im Energiebereich – und somit auch für das Konzept SmartCoop Energy Valley bestimmt.
Die SCE ist eng vertraglich mit dem MMW Bundesverband verbunden und hat sich entsprechend vertraglich verpflichtet.
SCE ist – in Verbindung mit MMW - weltweit in Sachen  „Innovative Energietechnik“ gut vernetzt.
Mittels eines umfangreichen Kompetenz-Netzwerks verfügt SCE jederzeit über alle notwendige Fachkompetenz, um Energie-Projekte – basierend auf den Vorstellungen der „Innovatoren“ - auf den Weg zur Marktfähigkeit bringen zu können. 
SCE obliegt beim Energy Valley die Aufgabe, MMW bei der „Synchronisation“ von „Technik-Energie“ und „Finanzierungs-Energie“ zu beraten. SCE ist auch das Bindeglied zwischen MMW und den zahlreichen Energiegenossenschaften in den MMW-Verbänden.

(Die vollständige Ausführung zu den FAQ fordern Sie bitte unter belker@menschen-machen-wirtschaft.de an. Stichwort „FAQ-SCEV-Gesamtfassung“

MMW -  Menschen Machen Wirtschaft - Mit und für gute Energien.


27.05.15

Kleinanleger-Schutz, Genossenschaften und WirMarkt-Chancen (1)

Frage:

Ich zeige Menschen auf, wie sie ihr Geld bestmöglich anlegen können. Dabei ist Rendite und Sicherheit gleichrangig. Weil immer mehr Menschen ihr Geld in Genossenschaften anlegen wollen, gehören auch mehrere Genossenschaften zu meinen Geschäftspartnern. …
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber „den Weg in Genossenschaften“ quasi ausgeschlossen, sofern die Vermittlung gegen „Provision“ erfolgt …
Diese Entscheidung ist mir völlig unverständlich. …
Bedeutet das für mich, dass ich keinerlei Möglichkeiten habe, Menschen für Beteiligungen an Genossenschaften zu interessieren? …
   
             
Die WM-Coop-Antwort:

Teil 1

Wir wollen hier lösungsorientiert antworten.
Lassen Sie uns deshalb ein wichtiges Ergebnis vorwegnehmen:

Auch zukünftig muss und kann es möglich bleiben, dass Genossenschaften für ihren Eigenkapitalaufbau, systematisch aktiv sein können, denn das ist – in einigen Bereichen – ein wichtiger Bestandteil.  Ein zukunftsfähiges, breit aufgestelltes Genossenschaftswesen, wird solche Bereiche (Vielfalt und Größe) benötigen.
Und als Teil eines cooperativen Wirtschaftssektors haben Genossenschaften einen hohen Stellenwert …

Wir wollen und können hier nicht das gesamte Aktionsspektrum „ausleuchten“, auf welchen Wegen man das – auch angesichts des Kleinanlegerschutzgesetz (KASCHG) -
schaffen bzw. wieder erreichen kann.

Dazu spielt sicherlich auch die Frage eine Rolle, ob das KASCHG – in Bezug auf Genossenschaften – wirklich „verfassungskonform“ ist. Wie das Gesetz schon sagt: Es geht um „Kleinanleger-Schutz“. Was die Frage aufwirft, ob Teilhabe an Genossenschaften als „Kapitalanlage“ wirklich zu werten ist. Und ab welcher Höhe wäre eine „Anlage“ überhaupt als „Klein-Anlage“ zu sehen?

Wir wollen den „Coop-Faktor“ hier als Lösungsansatz wählen. Cooperation macht eigentlich nur Sinn, wenn die cooperierenden Menschen oder Gruppen ihre Zusammenarbeit insbesondere abstellen auf:

A.   Die Zusammenarbeit längerfristig zu orientieren.
B.   Wechselseitig faire Vorteile schaffen wollen (Leistung und Gegenleistung ausgewogen und angemessen sind).
C.   Vertrauen und Verantwortung wichtige (Geschäfts-) Prinzipien sind.

In vielen Bereichen, in denen das Thema „Provision“ bisher eine Rolle spielte waren die vorstehenden Punkte eher „unterentwickelt“, vielleicht manchmal nicht gesehen oder manchmal eben auch nicht gewollt.

Die jetzige „Dreiecks-Beziehung“ Kunde-Vermittler-Anbieter endete meist mit oder kurz nach der erfolgten Vermittlung (Vermittlungs-Provision).
Etwas eher waren die Ziff. A-C erkennbar, wenn ein Vermittler auch eine Betreuungsaufgabe übernahm, was dem „Maklergeschäft“ ähnelte.
Wer neben der Vermittlungs-Provision noch „Bestands-(Pflege-) Provision“ bekam, entwickelte bereits ein Gespür für so etwas wie „Cooperations-Verantwortung“…

Auch die „Bemessungsgrundlage“ für Provision hatte bisher nur selten andere Bezüge als das „Vermittlungs-Volumen“ (in Geld ausgedrückt).
Hieraus entsteht – ob gewollt oder ungewollt – so etwas wie ein „Vermittlungs-Druck“.
Auf Genossenschaften bezogen, wurden – meist naheliegend – desahlb gern höhere Geschäftsguthaben angestrebt ….
Ob dies aus Sicht der neuen Mitglieder, die meist keine Genossenschaftserfahrungen haben, sinnvoll war, „rivalisierte“ beim Vermittler mit der Chance, ohne weiteren Aufwand gute Provision zu verdienen. …
Auch ob dies aus Sicht der Genossenschaft immer stimmig war, wurde selten geurteilt, denn der betreffenden Genossenschaft war klar, dass eine Zusammenarbeit mit einer (allgemeinen) Vertriebsorganisation wohl kaum im „Stop-and-Go“ funktionieren würde. So musste auch dann Geschäftsguthaben (Eigenkapital) „angenommen“ werden, wenn es dafür (vorübergehend) keinen wirklichen Bedarf gab, weil sich – wie z.B. bei Energiegenossenschaften – die Planung für eine neue Energie-Erzeugungsanlage verzögerte. Gleichwohl „kostete“ dieses EK vom „Tag der Zulassung“ als Mitglied, bereits Geld …

Wie wir sehen, spricht viel dafür, das KASCHG zum Anlass zu nehmen, mehr cooperative Elemente in die unterschiedlichen Aufgabenfelder einer  Genossenschaft einzuführen …
Damit wollen wir es zunächst mit dem Hinweis bewenden lassen, das Thema „Provision und Genossenschaften“ genauer anzuschauen und ein „Mehr“ an Cooperations-Verständnis zwischen den Interessengruppen zu erzeugen.

Die Erfahrungen zahlreicher „Call-Center“, die Bemessungsgrundlage ihres Bezahlungssystems vom „Vermittlungs-Volumen“ auf „Beratungs-Zeit“ umzustellen, sind in diesem Zusammenhang durchaus interessant …

Kommen wir zu den Interessen der Genossenschaften zurück.

Vermittler täten gut daran, sich zu verdeutlichen, dass eine Genossenschaft die einzige Rechtsform ist, die – qua Gesetz (§ 1GenG) – verpflichtet ist, ihre Mitglieder zu fördern.
Dabei sollte man wissen, dass dieser Förderzweck recht umfassend zu sehen ist. Eine „Förderung“, jedoch, die sich (fast nur) auf „Rendite“ bezieht, entspricht jedoch nicht dem Gesetz!.

Und genau hier finden wir sowohl Lösungsansätze, wie aber auch die Missverständnisse, die bei vielen („genossenschaftsfremden“) Vermittlern vorliegen.

Wer seine „Vermittlung“ auf das „Rendite-Potenzial“ (überwiegend) bezieht, arbeitet eigentlich kaum „genossenschaftskonform“, denn er hat den „Förderzweck“ außer Acht gelassen.
Und das bringt ihn in Bedrängnis und wird mit dem KABG nunmehr tendenziell ausgeschlossen.
„Kapitalanlage“ hat mit „Förderzweck“ wenig zu tun.
Bei einer Genossenschaft geht es um mehr. Und dieses „Mehr“ drückt sich z.B. – neben der Satzung – in so etwas wie einer „Förder-Richtlinien“ aus.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre, dass Genossenschaften sich genauer mit ihrem „Förderzweck“ befassen und sicherstellen, dass darin das „Förder-Volumen“ ausreichend breit definiert ist….

Ein zweiter Schritt würde darin bestehen, entweder bestehende Vermittler entsprechend zu schulen oder neue – und nunmehr spezialisierte - „Förderzweck-Vermittler“ zu finden.

Damit deutet sich so etwas wie ein „Paradigmen-Wechsel“ in der Zusammenarbeit von Genossenschaften und „Vertrieb“ an:

Gesucht wird der „Förderzweck-Berater/Betreuer/Vermittler“

„Angeboten“ wird von diesen ein vielfältiges „Förderzweck-Volumen“ (wozu natürlich auch die Rendite gehört), für das er oder sie „Vermittler“ das künftige Genossenschaftsmitglied begeistern sollten …



Kleinanleger-Schutz, Genossenschaften und WirMarkt-Chancen (2)

Frage:

Ich zeige Menschen auf, wie sie ihr Geld bestmöglich anlegen können. Dabei ist Rendite und Sicherheit gleichrangig. Weil immer mehr Menschen ihr Geld in Genossenschaften anlegen wollen, gehören auch mehrere Genossenschaften zu meinen Geschäftspartnern. …
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber „den Weg in Genossenschaften“ quasi ausgeschlossen, sofern die Vermittlung gegen „Provision“ erfolgt …
Diese Entscheidung ist mir völlig unverständlich. …
Bedeutet das für mich, dass ich keinerlei Möglichkeiten habe, Menschen für Beteiligungen an Genossenschaften zu interessieren? …
   
             

Die WM-Coop-Antwort:

Teil 2


Für eine Energiegenossenschaft könnte das z.B. heißen:

Zunächst ein ganzheitliches „Energie-Förder-Volumen“ zu definieren. Dazu könnte alles gehören, was z.B. Kosten für Energie mindern hilft, oder/und alles, was an Energie „verdienen“ lässt. Letzteres ist sicherlich nicht nur auf Rendite zu begrenzen …

Wir erkennen hier wichtige Merkmale von Cooperation:

·         Eine Genossenschaft ist immer zugleich eine Gruppe, wie groß oder klein sie auch sein mag.
·         Und Gruppen sind für alle Anbieter stets interessant. Daraus überzeugende „Gruppen-Vorteile“ zu entwickeln und diese Vorteile den Mitgliedern anzubieten, macht regional und überregional viel Sinn.

Die Überleitung von der „Individual- zur Gruppen-Sicht“ ist sehr wahrscheinlich ein wesentliches Element, was sowohl für Anbieter, wie auch für Vermittler völlig neue Sichtweisen und damit nachhaltige Perspektiven entwickelt.

Deshalb hat MMW Bundesverband Cooperationswirtschaft e.V. das Projekt „WirMarkt“ mit initiiert (www.wir-markt.de).

Hierbei geht es z.B. darum, Zukunftsentwicklungen an Märkten vorwegzunehmen, wie diese durch zeitnahe Veränderungen via Medien und Internet ausgelöst werden.
Studien zeigen deutlich, den enormen Wandel im Handel auf. Einzelhandel in der jetzigen Form wird es immer weniger geben. Mit dem Begriff „Dropshipping“ versucht der Großhandel auf die Entwicklungen zu reagieren. Führt das etwa zu einer Entwicklung wie:
Ein Vertrieb in der „alten Form“ könnte sich - mehr oder weniger schnell – demnächst quasi „erledigt“ haben.

Doch das Grundanliegen aller Anbieter – so paradox das klingen mag – bliebe danach nicht nur bestehen, sondern könnte wahrscheinlich sogar noch wachsen. Und dies Grundanliegen heißt jetzt und später:

·         Wie treffen die potenziellen Anbieter ihre potenziellen Nachfrager?

Schon heute werden mit Hilfe verschiedenster Marketing-Aktivitäten – mit immer mehr Versprechungen - neue Modelle kreiert, die inzwischen tendenziell 100 Mrd. EURO beanspruchen, ohne jedoch damit wirklich für die (kleineren) Anbieter etwas zu lösen.

Die Tendenz: „Koordination“ von Angebot und Nachfrage wird immer mehr eine Angelegenheit von viel Geld bei geringer Erfolgsprognose.

Der gesamte Mittelstand und kleinere Unternehmen können dabei einfach nicht mithalten. Aber sie müssen, sonst werden sie vom Markt „ausscheiden“….

Genossenschaften sind Teil dieser mittelständischen Gruppen – mit einem kleinen Unterschied:

·         Seit einiger Zeit steigen sie in der Akzeptanz und Vertrauen bei den Menschen (Nachfrager) stetig und dynamisch an, Genossenschaften sind sozusagen „in“.

Es wäre unklug, Genossenschaften mit dem „auszustatten“, was – mehr oder weniger positiv – bei anderen Rechtsformen angemessen sein könnte. Hierzu zählt auch der Begriff „Marketing“ („Markt machen“). Marketing.

Wir wählen dafür lieber die Bezeichnung „Coopting“. Wie sich das von Marketing unterscheidet erläutern wir später.

Das „WirMarkt-Projekt“ vereinfacht erklärt, bedeutet:

·         Die WirMarkt eG ist ein reines „Informations-Portal“ für Nachfrager und Anbieter. Sie handelt nicht, verkauft nicht, erhält auch keine Provisionen.
·         Um WirMarkt-Mitglied zu werden, bedarf es der Zeichnung von einem Geschäftsanteil mit lediglich einem Wert von 1,00 Euro (!) – einmalig.
·         Wer jemanden für den WirMarkt empfiehlt, hat garantiert keine Berührung mit einer „Kapitalanlage“ gehabt …
·         Ziel ist es, die WirMarkt eG zur größten deutschen „Verbraucher-Bewegung“ aufzubauen. „Verbraucher“ können natürlich auch Unternehmen sein.
·         Alle Anbieter – vorzugsweise Genossenschaften – treffen also dort ihre potenziellen Nachfrager. Dazu bedarf es keines Marketings, sondern des – neuen - Cooptings.
·         WirMarkt wird sukzessive in regionalisierte Einheiten unterteilt werden, die - sukzessive - alle von einem oder mehreren sog. „WM-Cooptern“ betreut werden.
·         Die WM-Coopter betreuen die Anbieter und potenziellen Anbieter bei WirMarkt umfassend und nachhaltig. Sie übernehmen dabei durchaus zum Teil Funktionen des früheren Marketings, jetzt jedoch „gruppenbezogen“.
·         WM-Coopter sind sozusagen Dienstleistungs-Partner für Anbieter auf dem Gruppenmarkt (WirMarkt).
·         In welcher Form sie dazu von den Anbietern „entlohnt“ werden, stimmen sie individuell mit diesen ab.
·         Nehmen wir – beispielhaft – an, dass eine Energiegenossenschaft neue Mitglieder sucht. Sie präsentiert dazu vor allem ihren „Förderzweck“ auf dem WirMarkt-Portal und stellt dazu die Vorteile der Genossenschaft dar.
·         Da der WirMarkt ein (Groß-) Gruppen-Markt ist, müssen diese Gruppenvorteile für die WirMarkt-Mitglieder gut ersichtlich und leicht nachvollziehbar sein. Beispielhaft könnten niedrigere Eintritts- oder Verwaltungskosten – oder was auch immer – angeboten werden.
·         Dies – für den Anbieter - zu gestalten ist z.B. auch eine Aufgabe des WM-Coopters.
·         Der „WM-Coopter“ arbeitet fast wie ein „Router“, er verbindet einfach intelligent Chancen – sozusagen Anbieter-Vorteile mit Nachfrager-Vorteilen - miteinander …

Für eine Genossenschaft (als Anbieter) von Förderzweck-Vorteilen kommt es darauf an, dass viele Menschen (Nachfrager) von den Förderangeboten erfahren.

Auch das spricht für das WirMarkt-Konzept, denn:

A.   Mitglieder der WirMarkt eG kennen „Fördern“ aus der eigenen Genossenschaft.
B.   Mitglieder der WirMarkt eG erwarten also gerade – von einer „Anbieter-Genossenschaft“ – genau das, was sie schon kennen.
C.   „Anbieter-Genossenschaften“ können mit diesem positiven „Wiedererkennungs-Wert“ sogar noch weiter „punkten“, d.h. ihr „Produkt“ (Mitgliedschaft z.B. in einer Energiegenossenschaft) noch attraktiver machen, dadurch dass sie z.B. ein „Förderzweck-Rating“ durchführen. 

Unter „KASCHG-Kriterien“ angeschaut, erkennt man sofort, dass WirMarkt mit dem KASCHG keine Berührung hat.

Warum ist das so?

a.   Es findet – im eigentlichen Sinne - kein „Vertrieb“, sondern „Coopting“ statt.
b.   Der „Vertrieb“ wirkt also wie eine Art „Router“, dessen Aufgabe es ist, den „Findungsprozess“ mittels der „WirMarkt-Plattform“ so effektiv wie möglich zu gestalten.
c.   Ein Zahlen von  „Provisionen“ oder „leistungsabhängige Vergütungen“ sollte beim „Coopting“ durch Betreuungs-Entgelt ersetzt werden.
d.   Da das WirMarkt-Mitglied auch möglichst langfristig von seinem „WM-Coopter“ (regional oder sektoral) betreut wird, baut sich sozusagen hier ein ständig wachsender, vielfältig zusammengesetzter Betreuungsbestand auf, an dem der „WM-Coopter“ langfristig partizipiert (Betreuungs-Entgelt).  
e.   Im Idealfall wird der „Vertrieb“ (Coopting / Coopter) noch nicht einmal direkt für die anbietende Genossenschaft tätig, zumindest nicht unbedingt „ausschließlich“.
f.    Weil der „WM-Coopter“ zugleich für eine Vielzahl von Anbietern tätig ist, entsteht auch kaum so etwas wie „Verkaufs-Druck“.
g.   Mittels dieses Konzeptes ist die Genossenschaft nunmehr auch in der Lage zu „steuern“, wieviel „Zuwachs“ an Mitgliedern sie in welchem Zeitraum benötigt. …

Dieses „Coopting-Konzept“ ist natürlich auch außerhalb des WirMarktes, also in einer einzelnen Genossenschaft selbst einsetzbar. Dazu sollte jedoch das „Förder-Konzept“ der handelnden Genossenschaft weit genug ausgelegt ist. …

In Bezug auf eine einzelne Genossenschaft hat der jedoch WirMarkt mehrere Vorteile (auf die bereits in anderen Beiträgen eingegangen wurde)

„Coopting“ im WirMarkt hat jedoch einen besonderen Vorteil:

Genossenschaften (Anbieter) finden im Spektrum der anderen „Leistungs-Anbieter“ vielfältige Anregungen und Möglichkeiten, den eigenen Förderzweck weiter zu optimieren …

Resümee:

Auch wenn es – zunächst – recht aussichtslos erscheinen mag, dass Genossenschaften den „Folgen“ des KASCHG entgehen könnten, sollten wir erkennen, dass das so nicht einzutreten braucht.

In jedem Fall gibt es durch das WirMarkt-Konzept ein erstes „Durchatmen“: Damit ist sichergestellt, dass Genossenschaften auch künftig weiterhin auf der „Hit-Liste“ von Menschen bleiben und sich gut entwickeln können. …
Und außerdem bringt WirMarkt:
Jetzt können natürlich auch andere Möglichkeiten in aller Ruhe „ausgelotet“ werden …

Wir sehen einfach keine Konkurrenz. Denn es ist genug Platz für alles Gute in Gemeinschaft und für Cooperation …