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Hier entsteht - BAUSTEIN für BAUSTEIN - ein zukunftsweisendes Konzept einer Wirtschaft und Gesellschaft, das die Vielfalt von kooperativen Chancen darstellt. Wir laden Sie ein, aktiv mitzuwirken, durch Fragen oder Anregungen ...

WirKraft ist auf keine Rechtsform festgelegt. Von Interesse ist ein modernes WirKraft-Konzept besonders für Genossenschaften, Unternehmen, Vereine, Gemeinden, Stiftungen, Parteien, Kirchen/Religionsgemeinschaften ...
Bei der Entfaltung der WirKraft geht es um intelligente Kooperationen (SmartCoop).Unsere Wir-Kraft-Experten kommen aus unterschiedlichen Berater-Berufen, Hochschulen und Verbänden. Im Bereich Genossenschaften kooperiert der Bundeverband MMW mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband und dem CoopGo Bund Freier Genossenschaften
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Koordination: Gerd K. Schaumann

27.05.15

Kleinanleger-Schutz, Genossenschaften und WirMarkt-Chancen (1)

Frage:

Ich zeige Menschen auf, wie sie ihr Geld bestmöglich anlegen können. Dabei ist Rendite und Sicherheit gleichrangig. Weil immer mehr Menschen ihr Geld in Genossenschaften anlegen wollen, gehören auch mehrere Genossenschaften zu meinen Geschäftspartnern. …
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber „den Weg in Genossenschaften“ quasi ausgeschlossen, sofern die Vermittlung gegen „Provision“ erfolgt …
Diese Entscheidung ist mir völlig unverständlich. …
Bedeutet das für mich, dass ich keinerlei Möglichkeiten habe, Menschen für Beteiligungen an Genossenschaften zu interessieren? …
   
             
Die WM-Coop-Antwort:

Teil 1

Wir wollen hier lösungsorientiert antworten.
Lassen Sie uns deshalb ein wichtiges Ergebnis vorwegnehmen:

Auch zukünftig muss und kann es möglich bleiben, dass Genossenschaften für ihren Eigenkapitalaufbau, systematisch aktiv sein können, denn das ist – in einigen Bereichen – ein wichtiger Bestandteil.  Ein zukunftsfähiges, breit aufgestelltes Genossenschaftswesen, wird solche Bereiche (Vielfalt und Größe) benötigen.
Und als Teil eines cooperativen Wirtschaftssektors haben Genossenschaften einen hohen Stellenwert …

Wir wollen und können hier nicht das gesamte Aktionsspektrum „ausleuchten“, auf welchen Wegen man das – auch angesichts des Kleinanlegerschutzgesetz (KASCHG) -
schaffen bzw. wieder erreichen kann.

Dazu spielt sicherlich auch die Frage eine Rolle, ob das KASCHG – in Bezug auf Genossenschaften – wirklich „verfassungskonform“ ist. Wie das Gesetz schon sagt: Es geht um „Kleinanleger-Schutz“. Was die Frage aufwirft, ob Teilhabe an Genossenschaften als „Kapitalanlage“ wirklich zu werten ist. Und ab welcher Höhe wäre eine „Anlage“ überhaupt als „Klein-Anlage“ zu sehen?

Wir wollen den „Coop-Faktor“ hier als Lösungsansatz wählen. Cooperation macht eigentlich nur Sinn, wenn die cooperierenden Menschen oder Gruppen ihre Zusammenarbeit insbesondere abstellen auf:

A.   Die Zusammenarbeit längerfristig zu orientieren.
B.   Wechselseitig faire Vorteile schaffen wollen (Leistung und Gegenleistung ausgewogen und angemessen sind).
C.   Vertrauen und Verantwortung wichtige (Geschäfts-) Prinzipien sind.

In vielen Bereichen, in denen das Thema „Provision“ bisher eine Rolle spielte waren die vorstehenden Punkte eher „unterentwickelt“, vielleicht manchmal nicht gesehen oder manchmal eben auch nicht gewollt.

Die jetzige „Dreiecks-Beziehung“ Kunde-Vermittler-Anbieter endete meist mit oder kurz nach der erfolgten Vermittlung (Vermittlungs-Provision).
Etwas eher waren die Ziff. A-C erkennbar, wenn ein Vermittler auch eine Betreuungsaufgabe übernahm, was dem „Maklergeschäft“ ähnelte.
Wer neben der Vermittlungs-Provision noch „Bestands-(Pflege-) Provision“ bekam, entwickelte bereits ein Gespür für so etwas wie „Cooperations-Verantwortung“…

Auch die „Bemessungsgrundlage“ für Provision hatte bisher nur selten andere Bezüge als das „Vermittlungs-Volumen“ (in Geld ausgedrückt).
Hieraus entsteht – ob gewollt oder ungewollt – so etwas wie ein „Vermittlungs-Druck“.
Auf Genossenschaften bezogen, wurden – meist naheliegend – desahlb gern höhere Geschäftsguthaben angestrebt ….
Ob dies aus Sicht der neuen Mitglieder, die meist keine Genossenschaftserfahrungen haben, sinnvoll war, „rivalisierte“ beim Vermittler mit der Chance, ohne weiteren Aufwand gute Provision zu verdienen. …
Auch ob dies aus Sicht der Genossenschaft immer stimmig war, wurde selten geurteilt, denn der betreffenden Genossenschaft war klar, dass eine Zusammenarbeit mit einer (allgemeinen) Vertriebsorganisation wohl kaum im „Stop-and-Go“ funktionieren würde. So musste auch dann Geschäftsguthaben (Eigenkapital) „angenommen“ werden, wenn es dafür (vorübergehend) keinen wirklichen Bedarf gab, weil sich – wie z.B. bei Energiegenossenschaften – die Planung für eine neue Energie-Erzeugungsanlage verzögerte. Gleichwohl „kostete“ dieses EK vom „Tag der Zulassung“ als Mitglied, bereits Geld …

Wie wir sehen, spricht viel dafür, das KASCHG zum Anlass zu nehmen, mehr cooperative Elemente in die unterschiedlichen Aufgabenfelder einer  Genossenschaft einzuführen …
Damit wollen wir es zunächst mit dem Hinweis bewenden lassen, das Thema „Provision und Genossenschaften“ genauer anzuschauen und ein „Mehr“ an Cooperations-Verständnis zwischen den Interessengruppen zu erzeugen.

Die Erfahrungen zahlreicher „Call-Center“, die Bemessungsgrundlage ihres Bezahlungssystems vom „Vermittlungs-Volumen“ auf „Beratungs-Zeit“ umzustellen, sind in diesem Zusammenhang durchaus interessant …

Kommen wir zu den Interessen der Genossenschaften zurück.

Vermittler täten gut daran, sich zu verdeutlichen, dass eine Genossenschaft die einzige Rechtsform ist, die – qua Gesetz (§ 1GenG) – verpflichtet ist, ihre Mitglieder zu fördern.
Dabei sollte man wissen, dass dieser Förderzweck recht umfassend zu sehen ist. Eine „Förderung“, jedoch, die sich (fast nur) auf „Rendite“ bezieht, entspricht jedoch nicht dem Gesetz!.

Und genau hier finden wir sowohl Lösungsansätze, wie aber auch die Missverständnisse, die bei vielen („genossenschaftsfremden“) Vermittlern vorliegen.

Wer seine „Vermittlung“ auf das „Rendite-Potenzial“ (überwiegend) bezieht, arbeitet eigentlich kaum „genossenschaftskonform“, denn er hat den „Förderzweck“ außer Acht gelassen.
Und das bringt ihn in Bedrängnis und wird mit dem KABG nunmehr tendenziell ausgeschlossen.
„Kapitalanlage“ hat mit „Förderzweck“ wenig zu tun.
Bei einer Genossenschaft geht es um mehr. Und dieses „Mehr“ drückt sich z.B. – neben der Satzung – in so etwas wie einer „Förder-Richtlinien“ aus.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre, dass Genossenschaften sich genauer mit ihrem „Förderzweck“ befassen und sicherstellen, dass darin das „Förder-Volumen“ ausreichend breit definiert ist….

Ein zweiter Schritt würde darin bestehen, entweder bestehende Vermittler entsprechend zu schulen oder neue – und nunmehr spezialisierte - „Förderzweck-Vermittler“ zu finden.

Damit deutet sich so etwas wie ein „Paradigmen-Wechsel“ in der Zusammenarbeit von Genossenschaften und „Vertrieb“ an:

Gesucht wird der „Förderzweck-Berater/Betreuer/Vermittler“

„Angeboten“ wird von diesen ein vielfältiges „Förderzweck-Volumen“ (wozu natürlich auch die Rendite gehört), für das er oder sie „Vermittler“ das künftige Genossenschaftsmitglied begeistern sollten …